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67 Ü gegen die Bereinigung Frankfurts mit Preußen Protest eingelegt und die Rechte der Bürgerschaft auf staat liche Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausdrücklich gewahrt. — Die Behörden der annectirten Länder sind an gewiesen, die im Herbste stattfindende Auslegung der Listen von Militärpflichtigen nicht vorzunehmen, und aus diesem Umstande schließt man, daß die Aushebung von Rekruten nach preußischen Gesetzen erfolgen werde. Oesterreich. Der Frieden mit Italien ist geschlossen; am 3. October ist nach mehrwöchentlichen Verhandlungen der Friedensvertrag in Wien unterzeich net worden. Es ist seit 18 Jahren der vierte, der zwischen Oesterreich und dem Hause Savoyen zu Stande gekommen. Die Verträge von 1848, 1849 und 1859 hatten von vorn herein keine Aussicht auf Bestand; in demselben Augenblicke, wo man Seiten Italiens sie unterzeichnete, hatte man auch schon den Gedanken, sie bei erster geeigneter Gelegenheit zu brechen. Wird es diesmal besser gehen? Herrschte bei Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrags auf italienischer Seite größere Aufrichtigkeit? Es ist zu hoffen und zu wün schen, daß es an der Südgrenze des österreichischen Staates endlich zu ruhigen Beziehungen komme; es wäre für beide Theile ein Gewinn und dieser Wiener Vertrag ein wahres Friedenswerk. Die Summe, welche Italien zu zahlen hat, ist auf 87 V» Millionen ital. Lire (st 8 Ngr.), also ca. 11 Mill. Thlr. festgesetzt. — Die Aufhebung der Ausnahmezustände ist am 4 Octbr., dem Namenstage des Kaisers, er folgt; der Belagerungszustand, am 26. Juli verhängt, dauerte also 2 Monate 8 Tage. — Daß Hr. v. Beu st in das Ministerium eintrete, wird entschieden in Abrede gestellt. — Die Armee soll neu adjuslirt werden, und wurden dem Kriegsministerium bereits lebendige Exem plare in der neuen Armee-Adjustirung vorgestellt, ein Infanterist, ein Jäger und ein Artillerist. Infanterie und Artillerie würden hiernach, die erste weiße, die letzte braune Waffenröcke von blousenartigem Schnitt mit kleinem Stehkragen, beide aber rothe Pantalons, die erste mit weißen, die letzte mit braunen PassepoilS erhalten, dazu rothe Käppis nach französischem Muster * mit breitem weißen Streif. Die Jäger würden mit nieder» runden Hüten ausgestattet. — Die Wiedereinberusung des ungarischen Landtages für Mitte November scheint nunmehr be schlossen zu sein; man erwartet da« Einberufungsrescript jeden Tag. Zum dritten Mal wird nun die Mitwir kung der ungarischen Vertretung zur Lösung der innern Fragen angerufen; jedesmal unter veränderten Umstän den und unter erhöhter Dringlichkeit der Verhältnisse. Schleswig-Holstein. Die „Altonaer Nachrichten" schreiben ans Berlin, daß die preußische Negierung nicht gesonnen sei, daß Schicksal Nordschleswigs in die Hand der dort herrschenden Partei zu legen; vielmehr beabsichtige sie, das gesammte Herzogthum Schleswig übex die eventuelle Abtretung der nördlichen Kirchspiele entscheiden zu lassen. Italien. Der Friedensvertrag mit Oesterreich ist vom König ratificirt und ging mit 35 Mill. Gulden SchatzbonS nach Wien ab. Vermischtes. Bogumil Dawison hat am 20. Scpt. in Neuyork aus dem deutschen Stadttheater sein Gastspiel begonnen. Für 18 Abende ist ihm die Hälfte der jedesmaligen Einnahme mit wenigstens je 1000 Doll, und für jede sechste Vorstel lung die ganze Einnahme garantirt, so daß er mindestens 21000 Doll., sehr wahrscheinlich aber bedeutend mehr erzielen wird, da der Zudrang des Publikums zum Billetkauf fabel haft ist. Seine Rollen sind Narciß, Shylock, Königsleutnant, Carlos (im „Clavigo"), Franz Moor, Richard III., Bon jour rc. Bericht der 'VroductcnhM'delsbörse zu Dresden, vom 5. Octbr. Weizen weiß loco 70—79, braun loco 69—76, Weizenmehl Kaiscrauszug 6'/» Thlr., griesler Auszug 5'/» Thlr. Nr. 0 5»/'» Thlr., Nr. t 4> Thlr., Nr. 2 4 V« Thlr — Roggen loco 50 —52'/», pr. diesen Monat —. Roggenmehl pr. Elr. Nr. 0 4'/- Thlr., Nr. 1 4'/« Thlr., Nr. 0 und 1 4'/- Tblr. Gerste loco 39 - 43. Hafer loco 23-26. Erbsen—. Wi cken —. Oetsaatcn: Raps 85-88. Avol 78—82 G. Oel rass. l4 B. Oelkuchen lB. Spiritus, 100 Quart — 122 > Dr. Kanne, ohne Angebot. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Der Königlichen LandeSconnnission ist von dem Königl. Preußischen Generalgouvernement der sächsischen Lande nachstehende von demselben an die Königl. Preuß. Militärbehörden erlassene Verfügung m tgetheilt worden: „Es scheint, als ob neuerdings von der Sächsischen Armee aus Beurlaubungen von Offizieren und Mannschaften in dieHeimath stattfinden. Wo dergleichen Beurlaubte (gleichviel ob in einem Reserve rc.-Verhältniß oder vorübergehend) angetroffen werben, sind dieselben zu arreliren, und DernehmungS-Protocolle direct hier einzusenden. Sollten ferner vollkommene Entlassungen aus der sächsischen Armee neuerdings stattfinden, so würde selbst mit den so Entlassenen in gleicher Weise zu verfahren sein Die eventuelle Wiederfrei lassung wird erst von hier verfügt werden. Verwechselungen mit Reconvalescirten, auf Wort entlassenen Gefangenen, oder Mannschaften der Straf-Wacht-CommandoS sind zu vermeiden. Die nachbenannten Behörden wollen die weitere Mittheilung an alle Truppentheile veranlassen. Dre-den, den 3. October 1866. Der General-Gouverneur. I. B.: gez. v. Tümpling. Generallieutenant und DivisionS-Commandeur." Nach mit dem Königl. Preußischen General-Gouvernement deshalb gepflogener Vernehmung, verordnet daher die Königl. LandeSconnnission, daß alle Offiziere nnd andere Militärpersonen der Königl. Sächsischen Armee, welche aus Gesundheitsrücksichten oder anderen Gründen nach Sachsen beurlaubt sind, sich bei der Königlichen