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128 Vermischtes. (Königl. Bibliothek zu Dresden.) Unter den größten öffentlichen Bibliotheken Deutschlands nimmt die Dresdner Königl. Bibliothek die dritte Strlle ein; dieselbe zählt 482,000 Bände und 8000 Handschriften. Nur die Münchner Hof-Bibliothek (560,000 Bände und 22,000 Handschriften) und, die Berliner sind reichhaltiger. Nach der hiesigen Bibliothek folgen zunächst die zu Darm ¬ stadt, Wien, Stuttgart, Göttingen und Breslau. Die im Berliner Verlag von A. Haack erscheinende Muster- und Modezeitung „Victoria" hat jetzt ihren 16. Jahrgang angetreten. Die feine Ausstattung, die zweck mäßige Einrichtung, die Eleganz und praktische Deutlichkeit ihrer Original-Abbildungen aller nur erdenklichen weiblichen Handarbeiten hat dieser Modezeitung allmälick eine weite Verbreitung verschafft. Im unterhaltenden Theile hat die Verlagshandlung einen Preis von 50 und 25 Ducaten für die zwei besten Novellen ausgesetzt, deren Veröffentlichung be vorsteht. Jeder technischen Rümmer wird noch ein großer Musterbogen und ein colorirtes Modekupfer beigegeben: trotz dem beträgt der vierteljährige Abonnementspreis nur 20 Ngr. Außer den bereits bestehenden Ausgaben für Eng land, Polen und Ungarn ist neuerdings auch eine Italie nische („I-a I'antnsin") hinzugekommen, ein Beweis, daß das reich ausgestattete Blatt auch im Auslande steigenden Absatz findet. Das Erbtheil der Kaiserin von Mexico aus der Hinterlassenschaft ihres Vaters, des Königs der Belgier, be trägt nicht weniger als 32 Mill. Frs. Der Kaiser besitzt jetzt außerdem nach Tilgung seiner sämmtlichen Verbindlich keiten, neben seiner fortlaufenden Dotation als österreichischer Erzherzog, das Schloß Miramar, die Insel Lacroma, ein Etablisiement aus der Insel Madeira und — ganz neuerlich angekauft — eine Villa am. Comersee. Wochen-Repertoir des Königl. Hoftheaters in Dresden. Dienstag: Er hat etwas vergessen. Die gefährliche Tantc. — Mittwoch: Z. I.M. Die kranken Doctoren. — Donner stag und Freitag kein Theater. — Sonnabend: Wallen steins Lager. Die Piccolomini. — Sonntag: Die Hugenotten. — Montag: Wallensteins Tod. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Ain 1. Bußtage: Eommun. Hr. Sup. v. Zobel. Vorin.-Pred. Derselbe. Nachm.-Pred. Hr.Diac. Mühlberg. (Vor- und Nachmittags Collrct« für Schul- ,wecke.) — Donnerstag 2 Uhr Bußvermahnung. Frauenstein. Am 1. Bußtag predigt Vormittags Herr Sup. Tie. tli. Ur. Hasse. Nachmitt. Hr. Diac. Lehmann. Altenberg. Künftigen Freitag (1. Bußtag) u. Sonn tag Communion und Beichte durch Herrn Diac. Kleinpanl. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Die von dem verstorbenen Stuhlmacher Carl Gottlieb Hofmann zu Reinholdshain nachge lassenen Grundstücke und zwar n) Haus mit Garten und Wiese sub Nr. 42 des Localbrandcatasters und Fol. 34 des Grund- und Hhpothekenbuchs sür Reinholdshain, und b) ein Stück Fel- sub Nr. 6486. des Flurbuchs und Fol. 65 des Grund- und Hhpothekenbuchs für die Dippoldiswaldaer Amtsvorwerksgrundstücke, welche in der, den an hiesiger Gerichtsamtsstelle und in dem Gasthofe zu Reinholdshain öffentlich aushängenden Subhastationspatenten beigefügten Beilage sub H. näher beschrieben und im Laufe des Monats December 1865 von den adhibirten Sachverständigen, jedoch ohne Berücksichtigung der auf diesen Grundstücken haftenden Steuern und Abgaben, zusammen auf 1642 Thlr. 26 Ngr. — Pf. gewürdert worden sind, sollen auf Antrag des Altersvormuuds für die unmündige Erbin der Hofmann'schen Eheleute den 2». April 1800 in dem Hofmann'schen Hausgrundstücke 8ud Nr. 42 des Brandcatasters für Reinholdshain unter den in der angezogenen Beilage sub 8. gestellten Zahlungs- und sonstigen Bedingungen freiwillig öffentlich versteigert werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 20 Februar 1866 DaS Königliche GerichtSamt. das. Drewitz. Bekanntmachung. Auf Grund der Voranschläge für die hiesigen städtischen Caffen sind, in Gemäßheit der Beschlüsse der städtischen Collegien, im Jahre 1866 a. bei der Armeneaffe: — - — Ngr. 3 Pf. pr. Steuereinheit vom Grundbesitze, ausschließlich der Vorwerksgrundstücke, von denen receßmäßig — - — Ngr. 6 Pf. pr. Scheffel zu entrichten, und «sto jedes im Tarife des Anlagen-Regulativs enthaltenen Satzes vom Einkommen; d. bei der geistlichen Anlageneaste: — - — Ngr. 3 Pf. pr. Steuereinheit vom Grundbesitze und jedes im vorgedachten Tarife enthaltenen Satzes vom Einkommen, sowie v. bei der Schulanlagencaffer — - — Ngr. 2 Pf. pr. Steuereinheit vom Grundbesitze und »fio jedes im Tarife enthaltenen Satzes vom Einkommen als Anlagen einzuheben und die letzteren