Volltext Seite (XML)
Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. Weißeritz-Ieitnng. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeile 8 Psg. Amts- und Anzeige-Matt der Königlichen Gerichts-Ämter und Stadträthc zn Dippoldiswalde. /rauenstein und Attenberg. Verantwortlicher Redakteur: Carl Jehne 'n Dippoldiswalde. TageSgeschichte. Dresden. Eine vom Abg. Mammen und Ge nossen in der Sitzung der II. Kammer am 29. Febr. eingereichte Interpellation in der schleswig-hol steinischen Frage lautet wörtlich: Die Unterzeichneten erlauben sich, unter Bezugnahme auf die iu der schleswig-holsteinischen Angelegenheit von der Ständever sammlung gefaßtm Beschlüsse an die Hohe Staatsregierung fol gende Anfragen zu Achten: 1l Welche Schritte sind von der hohen Sraatsregierung m der letzten Zeit gethan, um im Verein mit den bundestreuen deutschen Regierungen das Ansehen und die Autorität des Bundes zu schützen, und welche Stellung nimmt die hohe Staatsregierung ein gegenüber dem in der Bundestagssitzung vom 25. d. M. von Oesterreich und Preußen gestellten Anträge? 2) Welche Hindernisse stehen der Erledigung sder Erbfolgefrage am Bunde entgegen, und wenn diese Hindernisse nicht zu beseitigen sind, warum wird von Seiten der gleichgesinnten deutschen Re gierungen nicht eine Erklärung abgegeben, worin sie das Erbfolge recht des Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein anerkennen und auf Zulassung eines Bevollmächtigten desselben beim Bunde antragen? 3) Aus welchen Gründen ist i» dem jetzt ini Namen des Deutschen Bundes verwalteten Bundeslande Holstein die Einbe rufung der verfassungsmäßigen Landesvertretuug zur Abgabe ihrer Erklärung über die Thronfolge noch nicht erfolgt? 4) Steht Angesichts der drohenden Gefahren eine Mobilisi- rung der Streitkräfte sämmtlicher deutschen bundestreuen Staaten in nächster Zeit in Aussicht und ist eine Verstärkung der Truppen bundestreuer deutscher Regierungen in Holstein bald zu erwarten? 5) Welche Maßregeln wird der Deutsche Bund ergreifen gegenüber dem Verfahren der dänischen Regierung in Bezug auf die Kaperei und Beschlagnahme deutscher Schiffe. — 1. März. Die H. Kammer bewilligte hellte da- Budget für die Beiträge zu den Bundeskosten unter mehrfacher Anerkennung der Haltung der Regie rung und sprach ihre Anerkennung für die Bundes- commiffare und den Obercommandirenden in Holstein durch Erhebung von den Sitzen aus. Frankfurt a. M. Am 25. Febr. hat eine Ab stimmung darüber stattgefunden: ob der Londoner Ver trag eine Gültigkeit für den deutschen Bund habe, weil dieser vom Bunde nicht unterzeichnet worden ist, und weil ihn Dänemark selbst vielfach verletzt habe. Es könne daher der jetzige König von Dänemark keinerlei Erbrechte auf Schleswig-Holstein daraus herleiten. Beide Anträge find verworfen worden, weil Hannover und Kurheffen nicht beistimmten. Der hohe Deutsche Bund hat also erklärt, das Londoner Protokoll hat für den Bund Gültigkeit und es besteht zu Recht, trotzdem, daß es Dänemark selbst nicht gehalten! Diese Abstimmung wird nicht dazu beitragen, den Respect des Auslandes vor den praktischen Eigenschaften der Deutschen zu erhöhen. Seit 3 Monaten liegt der Bundesversammlung die Frage vor, wen ste als Ge sandten des Herzogs von Holstein-Lauenburg in- ihrer Mitte aufnehmen soll: Herrn v. Bülow, welcher im Namen des dänischen Königs Einlaß begehrt, oder Herrn Mohl, welcher die Vollmacht Herzog Friedrichs überreicht hat. Die Frage ist einem Ausschuß zur Berichterstattung überwiesen worden, und einer der ge lehrtesten Männer Deutschlands, der ehemalige Professor v. d. Pfordten, jetziger bairischer Bundestagsgesandter, hat seit beinahe 100 Tagen an dem Gutachten gear beitet, welches die BundeStagSversammlnng in Gelas senheit erwartete. Man sollte denken, das wäre Zeit genug für die gründlichste Bearbeitung einer Materie, welche seit 18 Jahren in zahllosen Schriften verhandelt und deren Hauptpunkte jedem Deutschen, welcher sich um Politik kümmert, geläufig worden find. Aber man würde sehr irren, wenn man annähme, der Bericht des Herrn v. d. Pforten, der der Bundesversammlung Vorgelegen, habe endlich die lang ersehnte Entscheidung auf 50 oder 60 Folioseiten gebracht, er beweise, was ohnehin alle Welt weiß, daß Christian IX. nicht einen Schatten von Recht auf Vertretung in der Bundesver sammlung hat und daß Friedrich VIII. als rechtmäßiger Herzog in Holstein wenigstens so lange gelten muß, al- nicht ein anderer Prätendent bessere und nähere Erb- ansprüche geltend gemacht bat. Um eine solche Ent scheidung hat cs sich am 25. Febr. noch lange nicht gehandelt! Der dickleibige Bericht deS hochgelahrten Professors beschränkt sich vielmehr daraus, nachzuweisen, daß der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852 für den Bund unverbindlich sei, daß die Ansprüche Christian XI. aus diesem Londoner Vertrage nicht hergeleitet werden können, und daß der Ausschuß bei seiner Berichterstat tung über die Erbfolge auf den Londoner Vertrag gar keine Rücksicht zu nehmen habe. Darüber, ob diese Ansicht richtig sei, sollte die Bundesversammlung abstimmen. Mit gleichem Rechte könnte am Ende nächstens einmal eine Abstimmung auch darüber verlangt werden, ob der Ausschuß bei seinen Arbeiten die chine sischen und japanefischen Erbfolgegesetze in Betracht ziehen solle oder nicht. — Nun werden wohl nach der traurigen! Abstimmung, die das Londoner Protokoll anerkannt, welche» selbst Napoleon für unhaltbar g«i> funden, die bundestreuen Regierungen einseben, daß sie der gelehrte Professor in die Fichten geführt, und daß sie hätten darauf bestehen sollen, daß ungesäumt über die Erbfolge berichtet und abgestimmt werde. Oesterreich. Ein von sämmtlichen Ministern unter- zeichnete« kaiserliches Manifest motivirt die Allwen dung der für Galizien und Krakau angeordneten außergewöhnlichen Maßregeln zur Sicherung