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322 Gott in diesen Tagen mir und meinem Hause und Lande hat zu Theil werden lassen, durch einen umfassenden Gnadenact zu feiern. Habe ich auch bereits vielfach i» einzelnen Fällen denjenigen Personen, welche in die aufüihrerischen Bewegungen des Mai 1849 verwickelt waFen, Miabe ajigcdphen lassen, so will ich doch diese Begitadihung auf, alle dabei Betheiligte aus ¬ dehnen und sowohl Denjenigen, welche noch als Flüchtlinge im Auslände weilen, straffreie Rückkehr gestatten, als Denen, welche wegen erlittener Strafe oder noch anhängiger Untersuchung, der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gegangen sind, Wiederherstellung in dieselben gewähren. Ich beauftrage Sie daher, durch das Justizministerium in Vernehmung mit dem Ministerium des Innern die erforderliche Verfügung mir zur Genehmigung vorlegen zu lasse» ui'd dieses Handschreiben zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Dresden, Ihr wohlgeneigter den 27. Mai 1865. Johann. Kirchliche Nachrichten. Altenberg. Künftigen Freitag, den 2. Juni, Wochen- communion und Beichte (>/,9 Uhr) durch Herrn Diaconus Kleinpaul. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Im Besitze eines wegen Diebstahls hier in Untersuchung befindlichen Einwohners von Kreischa ist 1) ein leinener, „K. X." gezeichneter Scheffelsack, und 2) eine grün-gelb-roth gestreifte wollene Pferdedecke mit grauem Leinwandfutter vorgefunden worden, welche Derselbe — und zwar die Decke vor 7 Jahren auf dem Wege von Seidnitz nach Dresden, den Sack aber mit Häcksel und Hafer gefüllt, im Herbste 1864 aus dem Wege zwischen Gombsen und der Hummelmühle — gefunden zu haben vorgiebt. Da gegründeter Verdacht vorliegt, daß das betreffende Individuum auf unrechtmäßige Weise in den Besitz gedachter Gegenstände sich gesetzt hat, so ergeht hiermit die Afforderung, alle hierauf bezüglichen Umstände zur Kenntniß des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts zu bringen. Dippoldiswalde, am 24 Mai 1865 Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. In der Nacht vom 18. zum 19. Mai d. Js. sind aus zwei Wohnungen zu Schmiedeberg die nachstehenden Gegenstände mittelst Einbruchs entwendet worden: 1) Sechszehn Ellen gelber Pique mit schwarzen Sternchen. Ein Theil dieses Stoffs war bereits zu einem Frauenrock zusammengenäht. 2) Ein sogenannter Schweif von feiner weißer Leinwand. 3) Ein neues Weißes Batisttaschentuch, mit „6. X." roth gezeichnet. 4) Zehn bis elf Ellen weiße Leinwand. 5) Ein gelbes kattunes Halstuch. 6) Eine braune lederne Tasche mit Stahlbügel und Kette, sowie rothem halbseidnen Futter. 7) Ein Paar ziemlich neue kalblederne Pantoffeln. 8) Ein schwarzer Zeugschuh. 9) Ein befectes leinenes Frauen hemde. 10) Ein Paar schwarze Sammtschuh mit weißem Molton gefüttert. 11) Zwei roth gefütterte Porte- monnais von grauem Plüsch und stählernem Bügel, in welchem zusammen sich 1 Thlr. 25 Ngr. — ein bairischer neuer Kreuzer, Vier-, Zwei- und Eingroschenstücke, sowie etwas Kupfergeld — befanden. 12) Eine blaue wollene Mannsunterjacke mit neu eingewirkten Aermeln. 13) Eine schwarze seidne Schirmmütze. 14) 3 Ngr. 5 Pf., in Silber- und Kupfermünzen bestehend. 15) Ein weißes kattunes Taschentuch mit dem roth eingestickten Namen: „Oluru Xwelmr." 16) Ein weißes Knüpftuch von Mull, mit gestickten Zipfeln. 17) Ein Stück Wachs in Form einer Obertasse. 18) Ein messingener Fingerhut. 19) Ein Auskämmekamm von gelbem und schwarzem Horn. 20) Ein leinenes blaugedrucktes Kinderschürzchen. Solches wird behufs Entdeckung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß die Diebe mit dem gestohlenen Gute auf dem Fußwege nach Naundorf zu — an welchem man folgenden Tags einen ebenfalls vorher in Schmiedeberg mit gestohlenen Regenschirm fand — von Schmiedeberg aus wahrscheinlich sich wegbegehen haben und daß erheblicher Verdacht auf eine angeblich böhmische, aus 2 Männern und einer Frau bestehende Gesellschaft fällt, welche sich am Tage vor den gedachten Einbrüchen in Schmiedeberg und dessen nächster Umgegend zwecklos Herumgetrieben hat. Die betreffenden 2 Männer sollen 30—40 Jahre alt, untersetzter starker Statur und mit dunkeln Röcken und Beinkleidern bekleidet gewesen sein, während die Kopfbedeckung des Einen eine sogenannte böhmische Mütze, die des Andern aber eine weißliche niedergedrückte sogenannte Deckelmütze gebildet haben soll. Die Tracht und der Tragkorb der sie begleitenden Frau sind die in Böhmen üblichen gewesen. Dippoldiswalde, am 26 Mai 1865 Königliches Gerichtsamt. Drewitz Dm Wir fühlen uns verpflichtet, allen Denen, welche bei dem am 24. d. Mts. stattgefundenen Brande der Ulbrich'schen Scheune allhier hilfreiche Hand geleistet, insonderheit den mit ihren Mannschaften und Spritzen herbeigeeilten benachbarten Landgemeinden hiermit den aufrichtigsten Dank auszusprechen. Dippoldiswalde, den 26. Mai 1865. Der Stadtrath. Heisterbergk, Bürgermeister.