Volltext Seite (XML)
158 Unkenntniß der Gesetze schützt nicht! Dieser Grundsatz macht es dem sächsischen wie dem in den sächsischen Herzogthümern befindlichen Staatsbürger nothwendig, ein Wert zu besitzen, aus welchem er sich in allen Angelegenheiten des geschäftlichen Verkehrs und in allen Rechts verhältnissen des praktischen Lebens Raths erholen kann. Der Volksadvoeat, welcher soeben in circa 20 Lieferungen erscheint, ist sonach ein Buch für Jedermann und darf und sollte in keiner Haus haltung und Bibliothek fehlen, und für Sachwalter, hohe und niedere Gerichts- und Verwaltungsbeamte, Lehrer, Geistliche, Vormünder, Gemeindevorstände, Stadwerordnete, Stadl räthe, Privatsecretäre, Verwalter, Grundstücksbesitzer, Kaufleute, Ge- werbtreibende rc. rc. geradezu unentbehrlich, so wird durch den Gebrauch viel Geld erspart werden und macht sich das Werk schon bei einmaliger Verwendung im Leben von selber bezahlt. — Es liegen uns bereits 3 Hefte vor und können wir dabei nicht unterlassen, ganz besonders darauf hinzuweisen, daß dasselbe in so leicht populärer und verständlicher Sprache abgefaßt, daß er für Jedermann brauchbar und zugänglich ist. Der Werth des Ganzen wird dadurch noch erhöht, daß am Schluß des letzten Heftes ein vollständiges Jnhaltsverzeichniß dem Buche beigegeben wird, so daß Alles, was man sucht, sich sogleich auffinden läßt. Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß die Verlagshandlung noch vor Beendigung dieses Werkes einen höheren Ladenpreis, in Folge des jetzigen billigen Sub- scriptionspreises von 3 Ngr. pro Heft, eintreten lassen muß, daher nicht zu versäumen ist, bei Zeiten zu subscribiren. Kirchliche Nachrichten. Altenberg. Sonnabend, den 25. März, Feier des Festes Mariä Verkündigung. , Sonntag. Communion und Beichte s'/-9 Uhr) durch Hrn. ?. Hartenstein. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Ziegeleibesitzers Friedrich Adolph Jungnickel zu Schlottwitz sollen Erbtheilungshalber die zu Jungnickel's Nachlaß gehörigen Immobilien, bestehend in Wohnhaus, Scheune und Ziegelei, Nr. 12 k, l) des Localbrandcatasters, sowie IN den Flurstücken Nr. 91a, 91 st, 92 , 92a, 98a und 99 des Flurbuchs und Fol. 25 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schlottwitz, welche Grundstücke im Monat November 1864 von den verpflichteten Taxatoren, jedoch ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Stenern und Abgaben, zusammen auf 9301 Tblr. 5 Ngr. — Pf. gewürdert worden und in dem, den an hiesiger Amtsstelle und im Gasthofe zu Schlottwitz öffentlich aushängenden Subhastations- patenten beigefügten Anhänge 8uk ä. näher beschrieben sind, den 28. März I8«S an hiesiger Gerichtsamtsstelle unter den in der angezogenen Beilage mit enthaltenen Zahlungs- und sonstigen Bedingungen freiwillig öffentlich versteigert werden, was unter Hinweisung aus die an hiesiger Gerichtsamtsstelle und im Gasthofe zu Schlottwitz öffentlich aushängenden SubhastationSpatente hiermit bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 13. Januar 1865. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Hensel Bekanntmachung. Die zur Gewerbekammerwahl Stimmberechtigten im Bezirke des unterzeichneten Gerichtsamts werden hiermit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Urwahlen ungesäumt vorzunehmen und die betreffenden, mit sechs aus der Wahlliste zu entnehmenden Namen auSzufüllendev Wahlzettel am 4. oder S. April d Js. Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr persönlich anher abzugeben oder, nachdem sowohl auf das Couvert als auf den Wahlzettel selbst die eigenhändige Namensunterschrift gebracht worden, einzusenden find. Jeder wirklich Stimmberechtigte, welchem noch kein Stimmzettel zugegangen sein sollte, wird zugleich aus gefordert, einen solchen hier abzuholen. Altenberg, am 14. März 1865 Königl. Sachs. Gerichtsamt. Nake. Bekanntmachung, den Bau der Pfarrgebäude zu Altenberg betr. Mit Genehmigung der Königl. Kreisdirection Dresden soll der Wiederaufbau der abgebrannten Pfarr gebäude zu Altenberg an Gerichtsamtsstelle daselbst an den Mindestfordernden verdungen werden, und ist hierzu Seiten der unterzeichneten Kirchen-Inspektion der 3. April 18«S, Vormittag« 9 Uhr, terminlich anberaumt worden. Solches wird mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ein Bauriß, ein Anschlag und die Bedingungen der Verdingung an Gerichtsamtsstelle zu Altenberg zur Einsicht bereit liegen. Dippoldiswalde und Altenberg, den 15 März 1865 Die Kirchen-Inspektion sür Altenberg. M. v. Zobel. Nake. »r Steeger.