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Verkaufs-Bedingungen. 1. Preis: Unsere Preise verstehen sich, sofern anders nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ab Werk. Bei Lieferung ab Lager wird der von uns jeweils festgesefete Lager-Zuschlag berechnet. Versand der gefüllten und Rücksendung der leeren Flaschen zur Lieferstelle (Werk oder Lager) geht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Tritt eine Preisänderung zwischen Bestellung und Lieferung ein, so ist der am Tage der Lieferung geltende neue Preis maßgebend. 2. Zahlungs-Bedingungen: Barzahlung ohne Abzug. Sofern Lieferung nicht gegen Bahn-Nachnahme oder durch Werk bez. ab Lager gegen sofortige Erhebung des Gegenwertes erfolgt ist, sind die Beträge unserer Rechnung sofortfällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugs zinsen in Höhe des bei Banken üblichen Soll-Zins-Satzes zuzüglich Bank-Provision, einsdiließlich der geseftlichen Verzugszinsen berechnet. Im übrigen gelten unsere besonderen, jeweils den Rechnungen beigelegten Zahlungs- Bedingungen. 3. Behandlung der Leihflasdien: Leihflaschen sind sofort nach Entleerung unversehrt und mit allen Zubehör an die Lieferstelle (Werk oder Lager) fracht- und spesenfrei zurückzusenden. Fehlende oder beschädigte Teile werden ohne weiteres entsprechend dem Befund unserer Füllwerke in Rechnung gestellt. Leihflaschen werden 30 Tage, vom Tage des Versands bis zum Tage des Wieder-Eintreffens bei der Lieferstelle einschließlich gerechnet, leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vom 30. bis zum 60. Tage werden für Flaschen von 3 und mehr cbm Gasinhalt M. 0.05, vom 61. Tage an M. 0.10, je Tag und Flasche an Flaschenmiete in jedem Falle und unabhängig von der Dauer der Bahn-Beförderung berechnet. Die Miete wird bei Zustellung der Miete-Rechnung fällig. Eine Aenderung dieser Sätze wird vorbehalten, und es werden jeweils die am Rückgabetag gültigen Sätze für die ganze entsdiädigüngspfllchtige (mietepflichtige) Benufeungszeit beredrnet, auch dann, wenn der Käufer die jeweiligen Sätze nicht kennt. Erfolgt in besonderen Ausnahme-Fällen nach vorheriger Verständigung mit uns die Rücknahme völlig gefüllter Flaschen, so wird der Betrag, der von uns für die Füllung berechnet wurde, abzügl. Verlust-Ersatz zurückvergütet. Außerdem ist in soldren Fällen die Flaschenmiete bereits vom Tage der Lieferung an zu entrichten und zwar bis zum Tage der Weitergabe bezw. des Wiedereinganges an der Lieferstelle. Die Leihflaschen dienen dem Abnehmer lediglich zur Entnahme unserer Gas-Füllungen. Jede anderweitige Benufeung der Flaschen unterliegt einer uns verfallenden Strafe von M. 100.— für jeden Fall und Flasche, wodurch jedoch weder das Recht auf Fortsefeung der vereinbarungswidrigen Handlung erworben, noch weitergehende Ent schädigungs-Ansprüche abgegolten werden. Die Verbudiung der Leihflaschen geschieht nach den in sie eingeschlagenen Nummern. Jede Flaschennummer ist sofort bei Eintreffen der Sendung mit der im Frachtbrief oder Lieferschein angegebenen Nummer zu vergleichen und jede Abweichung sofort der Lieferstelle anzuzeigen. Länger als 3 Monate ausbleibende Flaschen können ebenso wie verlorengegangene oder beschädigte Flaschen in Rechnung gestellt und brauchen nicht zurückgenommen zu werden; wir sind berechtigt, für derartige Flaschen vollständig gleichwertige als Ersatz zu verlangen. Auch derartig berechnete Flaschen bleiben bis zu ihrer voll ständigen Bezahlung unser Eigentum, also mietepflichtig; wir können dieses Eigentums-Recht jederzeit geltend machen. Es bleibt uns das Recht vorbehalten, so berechnete und bezahlte Flaschen bei ihrem Wiederauftauchen in unser Eigentum wieder zu übernehmen, derart, daß wir den berechneten Wert abzüglich etwaiger Instand- setjungskosten, sowie Flaschenmiete entsprechend Punkt 3 zweiter Absatz, vom Tage unserer Inrechnungstellung bis zum Tage der neuen Uebernahme zurückzahlen. Leihflaschen unterliegen in Jedem Falle der Versicherungspflicht des Abnehmers, insbesondere gegen Dieb stahl, Feuersgefahr oder anderen Einwirkungen höherer Gewalt. Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen, unter denen die Leihflaschen abgegeben werden, entbinden uns von der Verpflichtung zu weiterer Lieferung von Leihfläschen. 4. Behandlung der Eigenflaschen: Auf unserem Füllwerke eingehende Eigenflaschen der Käufer werden von uns, wenn wir nicht rechtzeitig einen anderen schriftlichen Auftrag erhalten haben, gefüllt und an den Eigentümer zurückgesandt. Wir sind berechtigt, Flaschen, die gemäß den polizeilichen Vorschriften vor ihrer Füllung der amtlichen Neu- Prüfung, der Vervollständigung bezw. Umänderung der Einprägung oder der Instandsefeung bezw. Erneuerung des Verschlußventils bedürfen, ohne weiteres, also ohne besonderen Auftrag einzuholen bezw. abzuwarten, gegen Berechnung unserer Jeweiligen, allgemein für derartige Leistungen festgesetzten Preise herzurichten. Flaschen, die den Bestimmungen der „Polizeiordnung über die örtsbeweglichen geschlossenen Behälter für verdichtete, verflüssigte und unter Druck gelöste Gase“ (Druckgasverordnung) nach dem Erlaß des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers vom 2. Dezember 1935, nicht entsprechen, dürfen wir ohne weiteres, so wie sie bei uns eingegangen sind, also ungefüllt,- gegen Anforderung unserer darauf gehabten Auslagen wieder zurücksenden. 5. Bemerkungen: Die von uns in unseren Leihflaschen gelieferten Gase sind nur für den eigenen Verbrauch des Käufers im Inland bestimmt und dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht in irgendwelcher Form, weder unentgeltlich noch gegen Entgeld, an dritte Personen oder Firmen abgegeben werden. Beschwerden über die Güte der von uns gelieferten Gase, Minderfüllungen der Flaschen, undichte Ventile usw. sind sofort, spätestens aber 8 Tage nach Eingang der Flaschen vorzubringen. In die Sdiufekappen der beanstandeten Flaschen ist ein Zettel mit genauer Bezeichnung des Mangels (z. B. „Ventil undicht“ oder „Flasche enthielt nur atm“ usw.) zu legen. Außerdem muß spätestens bei Versand der beanstandeten Flasche der Grund der Beanstandung sowohl uns als auch der empfangenden Stelle (Werk oder Lager) angezeigt werden. In anderer Weise behandelte Beanstandungen können aus betriebstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Für die Anerkennung oder Ablehnung regelrecht vorgebraditer Beanstandungen ist das Ergebnis der Untersuchungen unseres Füllwerkes entscheidend. Bei berechtigten Beanstandungen wird entweder Ersatz geleistet oder der berechnete Betrag gutgeschrieben. Beförderungskosten werden nicht erstattet. Krieg, Kriegs-Zustand, Mobilmachung, Aufruhr, Blockade, Revolution, politische Umwälzungen, Arbeiter- Ausstände, Arbeits-Einstellung, Arbeiter-Aussperrungen, Sozialisierung, Betriebsstörungen irgendwelcher Art, un genügende oder verspätete Wagen-Gestellung, Sperrung von Eisenbahn-Linien, Mangel an Stahlflaschen, Feuers brünste, behördliche Maßnahmen: oder Beschlagnahmen, Maßnahmen feindlicher Behörden, welche die Herstellung und den Versand stören oder verzögern, sowie andere Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung eines für die Lieferung etwa vereinbarten oder gestellten Zeitpunktes, ohne daß dadurch dem Käufer irgendwelche Ansprüche auf Schaden-Ersab oder Nachlieferung'zuständen oder die Fortdauer des Vertrages beeinträchtigt würde. Zahlungs-, Erfüllungs- und Geriditsort ist Plauen i. V., auch für Streitigkeiten aus Lieferungen vor Abschluß dieses Vertrages.