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sale verfallen; viele werden ihnen nachfolgen, wenn ihnen nicht ein freierer Boden geschaffen wird. Ja ganze Gattungen des Handwerks sind schon untergeaanaen. Zahle» Sie die kleinen zünftigen Gewerbe einmal durch, die aus den angeführten Ur sachen schon factisch untergcaangen sind. Ich wiederhole es; der kleine Handwerker, wenn er seine Lage begreift und seinen Bortheil eingelehen hat, kann Sie nur bitten, sich für die sofortige Ein führung der Gewerbefreiheit zu erklären. Jedoch der Aufschub bringt nur Schaden, verlängert den Todeskampf mit den Fabriken, die wir nun einmal nicht mehr aus der Welt herausbringen können. Man wünscht die Innungen so gerne beizubchalten und fürchtet, wenn man die Gewcrbefreiheit einführt, werden jene aufhören. Ich will diese Frage unbeantwortet lassen, möchte aber an die Freunde der Innung die Frage richten: was sind die Innungen? Es ist nicht zu läugnen, daß dieselben früher eine bedeutende Rolle gespielt haben und ihnen Vieles zu verdanken war in einer Zeit, wo sie Träger der Civilisation waren, der Schuh des Bürgerstandes; allein in der Zeit leben wir nicht mehr. Wenn Sie den Werth einer Körperschaft darnach beurthcilen wollen, was sie nützt, dann zählen die Jnnnngen, wie sie jetzt sind, zu den wcrthloscn. Ich war längere Zeit Obermeister einer sehr großen Innung und kenne die Verhältnisse von vielen Innungen. Ich kann Sie aber versichern, daß sich die Wirksamkeit derselben fast ohne alle Ausnahme um Rechtsstreitigkeiten dreht, die gänzlich fruchtlos und unnütz sind. Es wirkt dort fast nur der Brodneid der einen Innung gegen die Andern; jeder neue Jnnungsgcnosse, namentlich in kleinen Innungen, hat vor seiner Aufnahme einen heftigen Kampf zu bestehen, weil die älteren Meister in ihm nur einen verhaßten Concurrenten erblicken. Ich komme nun auf den Antrag meines geehrten Landsman nes, des Herrn Professor Schubert ans Dresden, der keine augen blickliche Gewerbefreiheit will; er will lieber das Verbietungsrecht aufheben und jedem Gewerbetreibenden erlauben, Arbeiter zu nehmen, wie und wo er will. Nun, ich glaube nicht, daß wir etwas Anderes wollen. Das ist ja eben die Gewcrbefreiheit, denn diese will ja gerade die Aufhebung des Verbietungsrechtcs. Was die mit den Innungen verbundenen Kranken- und Unterstützungs kassen betrifft, die gewiß löbliche Einrichtungen sind, so kann man aber doch nicht behaupten, daß sie ohne die Innung nicht fortbestehen und besser als jetzt bestehen können. Wir haben in der Neuzeit Beispiele gerade genug, daß man solche Anstalten besser und rationeller einrichten kann, als die Innung. Sehen Sie auf England hin. England hat die Gewerbcfreihcit und die Innungen, aber in anderer Gestalt und naturgemäßer. Die hier vielfach ausgesprochene Besorgniß, daß die Hand werker bei sofortiger Einführung der Gewcrbefreiheit zu Grunde gehen würden, ist eine ganz unbegründete, denn die Wirkungen derselben werden sich nicht so plötzlich äußern, auch wird sich gerade der Handwerker am leichtesten mit ihr zurecht finden. Man braucht deshalb nicht zu befürchten, daß, wenn am 31. Ja nuar die Gewerbefreiheit decretirt wird, am 1. Februar auch schon Alles zusammenstürzt. Kommen wir nun auf die Ueber- gangsperivde, die von mehreren Seiten gewünscht wird, so ist nicht zu leugnen, daß viele eine gewisse Bangigkeit befallen muß, wenn sie daran denken, daß eine so alte im Volksleben so tief gewurzelte Einrichtung Zusammenstürzen soll. Aber die Wir kungen solcher Umgestaltungen folgen sich nicht Schlag auf Schlag. Wenn im künftigen Jahre die Gewerbefreiheit in ganz Deutsch land proclamirt wird, so werden Sie sehen, daß sich der Ueber- gang ganz von selbst macht. Uebrigcns glaube ich, daß die Negierung noch gefunden werden muß, die einen richtigen Ueber- gang von dem Zunftwesen zur Gewerbefreiheit findet." Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 10. Sitzung, am 18. Juli 1860. Gegenwärtig die Stadtverordneten: Frosch, Borst., Näser, Habersang, Heerklotz, Böhme, Rein hardt und Lotze, sowie Ersatzmann Herrfurth. Seiten des Collegiums wurde 1) die vom Siadtrathe beschlossene pachtweise Ueber- laffung des im Wege der Licitation verpachteten HoSpital- gartenS an Herrn Rathmann Schultz, um das Meistgebot von 21 Thlr. unter den aufgestellten Bedingungen auf 6 Jahre genehmigt und 2) von der Mittheilung des Stadtraths über die vom Herrn Advocat Riedel und Arzt Wohlfarth gemachte Schenkung einer Actir des DippoldiSwalda-Golberodaer Steinkohlenbau-Unternebmens zu Gründung einer Schiller stiftung Kenntniß genommen. Was demnächst 3) die Beschlüsse des Stadtraths auf daS diesseitige Protokoll vom 28. vorigen Monats anlangt, so fand das Collegium, da den dieSseilS gestellten Anträgen entsprochen, resp. künftig entsprochen werden soll, zu weiteren Be merkungen keinen Anlaß, nahm hierauf 4) von dem zur Kompetenz der Schuldeputation ge hörigen GratificationSgesuche des hiesigen Herrn Lehrers Löser Kenntniß, genehmigte 5) zwei abgeschlossene Alimentations-Verträge, fand sich dagegen 6) nicht, veranlaßt, dem Gesucht eines hiesigen Bürger» um eine Unterstützung aus der Stadtcasse zur Ueberstedelung nach der Heimath seiner Ehefrau stattzugeben. Anlangend 7) das Anlagenregulativ, so erklärte sich da» Colle gium nach Vortrag der Verordnung der König!. KreiS- Direclion vom 15. Mai d. IS. und der darauf gefaßten Rathsbeschlüsse mit den, Seiten der Regierungsbehörde an geordneten Abänderungen des fraglichen Regulativs ein verstanden, genehmigte die Annahme von vier jährlichen Verfallsterminen, sowie die Einführung einer beim freien Einkommen von 400 Thlr. an, von 200 Thlr. zu 2Oo Thlr., von 1200 Thlr. an aber von 300 Thlr. zu 300 Thlr. um fünf Pfennige steigenden Progression und beantragte die Bildung der niederen Abschätzungsklaffen bis mit 200 Thlr. in fünf (20, 40, 60, 80, 100), von 200 Thlr. an bis mit 800 Thlr. aber in zwei Aufrechnungssätzen, (50. 100) indem man gleichzeitig auch rücksichtlich der Aufrechnungesätze in den nieder» Claffen bis mit 200 Thlr., deren Aufnahme in den Tarif als sachgemäß betrachtete und wünschte. Um Uebrigen erklärte sich das Collegium damit, daß der nach Ablauf von fünf Jahren angeordneten Revision des Regulativs in einem besonderen tz. gedacht werte, einverstanden, wie man 8) zwei BürgerrechtSaufbehaltungSgesuche unter der Bedingung genehmigte, daß Jeder der Petenten die im Localstatute festgesetzte jährliche Abgabe von 1 Thlr. 10 Ngr. zur Stadtcasse entrichtet. Was endlich S) die vom Sradtrathe beabsichtigte Errichtung einer Dienstbotenkrankencasse anlangt, so ist auch das Collegium von der Nützlichkeit eines solchen Instituts überzeugt, er klärte sich deshalb mit Errichtung einer derartigen Caffe einverstanden und sieht weiterer Mittheilung in der Sache entgegen. Schlüßlich wurde 10) auf Vortrag eines Mitgliedes Seiten deS Col legiums noch beschlossen, an den Stadtrath den Antrag zu richten, dem durch die Tagewasserlettung aus hiesiger Garküche auf dem sogenannren Fürstenwege erzeugt werden den üblen Gerüche auf geeignete Weise abhelfen zu wollen. Dippoldiswalde, am 19. Juli 1860. Das Stadtverordneten-Collegium. Ernst Frosch, Vorsteher. Markt-Preise. Pirna, den 1. Septbr. 1860. Schfl. Thlr. Ngr. Thlr. Ngr. Weizen 5 10 zu 154 Pfd. bis 6 5 i« 168 Pfd. Roggen 3 15 zu 141 Pfd. bis 4 — zu 151 Pfd. Hafer 2 5 zu 83 Pfd. bis 2 22 i» 100 Pfd. Gerste 3 — zu 130 Pfd. bis — — »» — Pfd, Linsen 6 15 zu — Pfd. bis 7 — r» — Pfd. Bohnen 7 ' zu — Pfd. bis — z» — Pfd,