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384 Bei diesen Worten trat der alte Burggraf Otto hervor und sprach: „Herr Markgraf, wo es die Ehre, Recht« und Lachen der Dohna gilt, dann werben sie nie warten, wie und wenn sie Ew. Liebven schlichten werden, — nein» sie führen ihre Sache selbst und fragen dabei nie, ob eS dem Herrn Markgrafen ge nehm sei. Euer Schiedsrichteramt erkenne auch ich nicht an!" Nun wohlan, Herr Burggraf," sagte der Mark graf! „ich werde Eurer Rebe eingedenk sein; — so Ihr neue Fehde anfanget mit dem Körbitz oder einem andern — dann habt Ihr auch mir den Fehde handschuh hingeworfen!" Zu Körbitz gewendet, sprach er: „Gebt mir Eure Rechte, Herr Ritter, daß Ihr Euch meinem Willen füget und Euch nur vertheidigt, wenn Ihr mit Krieg überzogen werdet; bann werde ich Euch helfend zur Seite stehen!" Mit erhobener Stimme sprach er: „ Ich will ferner nicht dulden, daß in der Mark Ritter und Edle sich befehden und dadurch sich und das gemeine Volk in Elend und Unglück stürzen, die Rohheit be günstigen und die Sitten untergraben!" Rüsche! gab dem Markgrafen die Rechte; doch der Burggraf Otto entgegnete, zum Markgrafen ge wendet: „Der Burggraf Otto von Dohna, welcher böhmischer Vaffall ist, fürchtet Euch, Herr Markgraf, nicht!" Dröhnenden Schrittes verließen Vie Dohna'S, Jan von der Heydtrn und andere anwesende Dohnaische Vasallen den Saal. Der Markgraf kehrte bekümmerten Herzens in sein Schloß zurück, und zugleich verließen alle anwesen den Gäste das unterbrochene Fest. DieS war ein Fest deS Adels, geliebter Leser, vor 4 Jahrhunderten, — was folgert man heut zu Tage von Sitten und Zucht, wenn in den Kreisen der niedern BolkSklaffen solche Ereignisse stattfinden? Fortsetzung folgt. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 9. Sitzung, am 28. Juni 1860. Gegenwärtig die Stadtverordneten: Frosch. Vorst., Racke, Habersang, Herrklotz, Reinhardt und Lotze, sowie Ersatzmann Rothe. Da» Kollegium ertheilte t) zu der bereits erfolgten Ausleihung eines Käm- «ereicaffeneavitals nachträglich die erforderliche Zustimmung, genehmigte 2) die vom Stadtrathe beschlossene Ausleihung von 60 Thlrn. aus hiesiger Spareaffe an «inen auswärtigen Grundstücksbesitzer, venvilligte Z) in Uebereinstimmuug mit dem Stadtrathe dem Hausbesitzer Planitz hier auf sein Ansuchen für den ihm durch die Communschleuße an seinem Schleußenban ver ursachten Mehraufwand aus BilligkeitSrückstchten eine Ent schädigung von 4 Thlrn. auS der Stadttaffe, wie man sich 4) dem RathSbeschluffe, nach welchem der Schützen gesellschaft auch für dieses Jahr zum Vogelschießen ein Beitrag von 15 Thlrn. aus der Kämmrreteaffe gewährt, sowie die Gesellschaftslocale im Rathhause und die Commu- nalgardenfahne unentgeldlich überlassen werden sollen, ein stimmig anschloß. Demnächst erklärte fick das Collegium 5) mit der vom Stadtrathe auf da« Gesuch des Hrn. Adv. Schumann und Gen. beschlossenen unentgeldlichen Ueber- laffung der zur Herstellung von Turngeräthschaften erfor derlichen Hölzer, ingleichen der unentgeldlichen Benutzung der Aue bez. deS TuchbodenS. al« Turnplätze, einverstanden und genehmigte die Einfriedigung deS Turnplatzes auf der Aue während der Unterrichtsstunden, indem man gleich zeitig die Offerte, daß die Turngeräthschaften in das Eigenthum der Stadtgemeinde übergehen sollen, accrptirte und deren Benutzung zu allgemeinen Zwecken al« selbst verständlich betrachtete. Weiter wurde 6) die vom Stadtrathe beschlossene Abschreibung der communlichen Abgabenreste eine« hochbejahrten hiesigen Ein wohners und Befreiung desselben von fernerer Abgaben leistung Seiten des Collegiums genehmigt, hierauf 7) so viel den Entwurf zu einem Bebauungsplan für den Oberthorplatz und dessen Umgebung anlangt, vor definitiver Entschließung eine gemeinschaftliche Beralhung mit dem Herrn BrandversicherungS-Oberinspector Berthold zu Dresden beantragt, und 8) von der Mittheilung, nach welcher sich Herr Rath mann Flemming bereit erklärt, die Fuhren zu dem Bau einer verdeckten Schleußt am ReinholdShainer Wege un entgeldlich leisten und dafür einstehen zu wollen, Kenntniß genommen. Nach Erledigung der Tagesordnung nahm sodann S) das Collegium von der erfolgten Bestätigung de« LocalstatutS Kenntniß, schloß sich dem RathSbeschluffe, nach welchem dasselbe namentlich rücksichtlich der Bürger- rechtSgebühren sofort in Wirksamkeit gesetzt werden soll, einstimmig an und beschloß in Ansehung des Anlagenregu- lativ« vor definitiver Entschließung erst weiterer Mittheilung bezüglich deS Tarifs entgegen zu sehen. Endlich wurde 10) Seiten des Collegiums von der Verordnung deS König!. Finanzministeriums vom 2. und der amt-haupt- mannschaftlichen Verfügung vom 13. d. MtS., die Petition «egen d«S Straßenbaues durch da« Weißeritzthal betreffend, ingleichen dem hierauf gefaßten RathSbeschluffe Kenntniß genommen. Dippoldiswalde, am 28. Juni 1860. Das Stadtverordnelen-Collegium. Ernst Frosch, Vorsteher. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde, vom 19. bis 26. Juli 1860. Geboren wurde dem Schuhmachermstr. Gustav Lxberecht Hochgemuth allhier ein Sohn. Hierüber ein unehel. Kind. Gestorben ist Mstr. Johannes Karl Fritdr. Merker, Kürschner aus Dresden, 39 I. I Mon. alt, am Brustleiden; — Jmanuel Leberecht Uhlig, Hausbesitzer u. Handarbeiter allh., 62 I. 10 Mon. alt, an UnterleibSentzündung; — Heinrich Max Röhring er, SchneidermstrS. allhier ehel. Sohn, 2 M. alt, an Lungenlähmung; — Johanne Christiane Köhler, Almosenpercipientin allh., 74 I. 4 M. alt, an Altersch«.; — Karl Julius Schmidt, MühlenbefitzerS allhier, «Hel. Sohn, 6 I. 8 Mon. 7 T. alt, verunglückte im gangbaren Zeug. Am 8. Sonnt, n. Trintt. Frühcommunion Herr Diac. Mühlberg. Borm.-Pred. Herr Super, v. Zobel. Nachm. Betstunde und Examen mit den Jungfrauen.