Volltext Seite (XML)
355 Nr. 35. Verordnung, den Wegfall der Zuschläge zu den direkten Steuern auf das Jahr 1860 betreffend, vom 11. Juni 1860; Nr. 36. Bekanntmachung, die dem Creditvereine zu Oschatz bewilligte Stempelbesreiung betreffend, vom 11. Juni 1860, zur Einsicht eines Jeden an die unterzeichneten Ortsbehörden gelangt sind. Die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde, Frauenstein und Altenberg, den 27. Juni 1860. Drewitz. Lommatzsch. Racke. Rüger. Krause. Fischer. Bekanntmachung, die Gerichtsferien betreffend. Nach Verordnung des Königlichen Ministeriums der Justiz vom 10. März 1859 finden bei den Königlichen Bezirksgerichten und Gerichtsämtern in jedem Jahre, und zwar in der Zeit vom 21. Juli bis mit 31. August, Gerichtsferien statt, und haben während dieser Zeit nur ganz dringliche Sachen und Geschäfte, als welche die in 8- 4 unter 1—9 der nurerwähnten Verordnung ausgesührten zu betrachten sind, zur Erledi gung zu gelangen. Indem die Ortsgerichten, Gemeinderäthe, sowie die sonstigen Gerichtsbefohlenen des hiesigen Amtsbezirkes hiervon in Kenntniß gesetzt werden, wird zugleich die Erwartung ausgesprochen, daß den Vorschriften obiger Verordnung allenthalben pünktlich werde nachgegangen werden. Dippoldiswalde, am 6. Juli 1860. Königl. Gerichtsamt Drewitz. Hau»». Bekanntmachung« Da wahrzunehmen gewesen ist, daß den Bestimmungen in dem Oenerale vom 24. Juli 1811, die Beob achtung einer zweckmäßigen Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend, nicht selten entgegen gebandelt wird, so wird die Beobachtung sothaner Bestimmungen unter Androhung einer Geldstrafe von fünf Thalern für jeden ContraventionSfall hiermit nachdrücklichst eingeschärft, unter dem Bemerken, daß auch das Arbeiten an dergleichen Tagen während der Erntezeit nur im Nothfalle und zwar namentlich dann nachgelassen werden kann, wenn es an den Wochentagen anhaltend regnet und nur an Sonn- und Festtagen günstige Witte rung eintritt. Dippoldiswalde, den 3. Juli 1860. Königl. Gerichtsamt und der Stadtrath daselbst. Drewitz. Rüger. Bekanntmachung. Nach Wegzug des bisherigen Salzschänken Herrn Thiele, ist dem dermaligen Rathskellerpachter Herrn Carl Friedrich August Melde allhier der vacant gewordene städtische Salzschank von uns übertragen und derselbe für diese Funktion heute in Pflicht genommen worden. Dippoldiswalde, am 3. Juli 1860. Der Stadtrath. Rüger. Todesanzeige und Dank. Wie ein Blitz ans heiterm Himmel überraschte uns der Tod unsers guten Gatten und Vaters, des Maurcrmstrs. Earl Gottlieb Lebmann allhier, welcher am 30. Juni a. e. am Blutschlage im 56. Lebens jahre seine irdische Laufbahn endete. Bis kurz vor seinem Ende noch stets gesund und munter, konnten weder wir, noch er selbst sein schnelles Dahinscheiden ahnen, und ist daher diese Trennung um so schmerz licher für uns. Im Glauben und Vertrauen auf Gottes Vorsehung fügen wir uns jedoch in den unerforschlichen Willen unsers Vaters im Himmel, und fanden wir be reits Trost in der so allgemeinen Theilnahme liebender Freunde und Verwandten, besonders bei dessen Beerdi gung am 3. Juli. Insbesondere ehrten ihn seine Kameraden, die hiesigen Schützenmitglieder, denen er eine lange Reihe von Jahren als Zugführer angehörte, durch ehrenvolles Tragen und Begleiten in Uniform, welchen sich auch das löbl. Offiziercorps von Altenberg angeschlossen hatte. Nicht minder hatte sich zu seinem Begräbnisse eine große Anzahl theilnehmender Freunde von hier und Umgegend eingesunden, wofür wir uns zum größten Dank verpflichtet halten. Indem wir diesen Dank Ihnen Allen hiermit öffentlich aussprechen, wünschen wir nur, daß Sie Alle der Himmel vor ähn lichen schnellen Todesfällen in ihren Familien behüten möge. Geising, am 8. Juli 1860. Johanne Christiane verw. Lehmann, für sich und ihre sämmtlichen Kinder. - Gleichzeitig beehre ich mich, ergebens! anzuzeigen, daß ich gesonnen bin, das Geschäft meines seligen Mannes mit Hülfe meiner Kinder fortzusetzen, und bitte ich daher, das demselben geschenkte Vertrauen auf mich gencigtest zu übertragen. Die Dbige. Dank. Allen den edle» Menschenfreunden, insbesondere Herr und Frau Advocat Schumann, welche uns so unendlich viel Gutes gethan, sagen wir hiermit unfern innigsten Dank. Gott möge e« Ihnen vergelten. Schuhmachermstr. Willkomm nebst Frau.