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302 Nr. 25. Bekanntmachung, die mit der Kaiserlich Königlich Oesterreickischen Regierung abgeschlossene Con vention über die Telegraphen-, Polizei-, Post- und Zoll-, auch JnrisdictionS-Verhältnisse längs der Zittau-Reichenberger Eisenbahn betreffend, vom 16. März 1860: Nr. 26. Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit in Ansehung der, ans der Zittau-Reichenberger Eisenbahn außerhalb Landes dienstlich verwendeten sächsischen Unterthanen betreffend, vom 14. April 1860; Nr. 27. Bekanntmachung, die Zollregie-Einrichtungen auf der Zittau - Reichcnberger Eisenbahn betreffend, vom 16. April 1860, Nr. 28. Verordnung, die Landtagswahl im 5. Bezirke des Handels- und Fabrikstandes betreffend, vom 12. Mai 1860; Nr. 29. Verordnung, die Einführung einer anderweiten Arzneientaxe betreffend, vom 31. März 1860; Nr. 30. Verordnung, den Verkauf des zu landwirthschaftlichen, gewerblichen und medicinischen Zwecken bestimmten Salzes betreffend, vom 15. Mai 1860; Nr. 31. Verordnung, sernerweite Nachträge zur Postordnung vom 7. Juni 1859 betr., vom 20. Mai 1860, zur Einsicht eines Jeden an die unterzeichneten Ortsbehörden gelangt sind. Die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde, Frauenstein und Altenberg, den 4. Juni 1860. Drewitz. Lommatzsch. Racke. Rüger. Krause. Fischer. Bekanntmachung. Zu der bevorstehenden Wahl eines'Abgeordneten und dessen Stellvertreters im VII. städtischen Wahlbezirke hat die Stabt Dippoldiswalde 8 Wahlmänner zu ernennen. Zu Vornahme dieser Wahl haben wir den 2». Juni 186« terminlich anberaumt und ist die Liste der Stimmberechtigten einschließlich der zur Ernennung als Wahlmänner Befähigten heute un Stadthause allhier gewöhnlichen öffentlichen Orts anSgehangcn worden. Es werden daher alle in der Wahlliste ausgezeichneten Stimmberechtigten allhier hierdurch aufgefordert, an dem vorgedachtcn Tage in der Zeit von 10 bis 12 Uhr Vormittags im Stadthause allhier an geordneter Rathsstelle vor der Wahldeputation bei Verlust des Stimmrechts für den gegenwärtigen Fall in Person zu erscheinen und die an sie ausgehänbigten Stimmzettel, auf welche jeder Stimmberechtigte aus der vorgedachten Wahlliste und zwar aus der Abtheilung la und 5 acht Personen als Wahlmänner aufzuzeichnen jhat, daselbst abzugeben. Etwaige Reclamationen gegen die mehrerwähnte Liste sind innerhalb der in §. 51 des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 geordneten vierzehntägigen Frist bei uns anzubringen. Dippoldiswalde am 6. Juni 1860. Der Stadtrath. Rüger. Die Töpferei von Earl Mümke in Dippoldiswalde GM" vor'm nieder» Thore, neben der Barmann'schen Schankwirthschaft,*) "MG empfiehlt alle Sorten Kachel-Lesen, wie auch Etagen-Lcfen, Röbren, Kochgeschirre re. — Alle Bestellungen auf Thonwaaren werden auf das Beste und Billigste ansgeführt, auch auf Verlangen Oefen gut und schön gesetzt. *) Nicht in der niederen Vorstadt, wie in voriger Nr. irr- thümlich angegeben war. Wassergasse Nr. 56. Echt syrische Sensen, Sicheln und Futterklingen empfiehlt zu billigen Preisen und garantirt für Güte und Echtheit August Heintze, Zirkclschmicdemstr. Feines Scheiben- u. Sprengpulver, sowie engl. Patent-Zünder, empfiehlt Lincke. GM- Empfehlende Erinnerung. "MG vr. öoroliarät's vr. 8. lle voutemarll's vr. lIgrtun8'8ZA77l°°;,^7 o» vr. »srtunK's LÄ7Z V'' o» Apotheker 8p6ratps vr. viinles Die innere Solidität der obengenannten privilcgirten Spezialitäten erläßt jede ausführlichere Anpreisung schon ein kleiner Versuch genügt, nm die Uebcrzeügung von der Zweckmäßigkeitnnd Vortrefflichkeit dieser gemeinnützigen Artikel zu erlangen. Prospekte und Gebrauchs-Anweisungen werden gratis verabreicht, sowie die Mittel selbst in bekannter Güte stets ächt verkauft bei H. A. Lincke in Dippoldiswalde. Verkauf. Ein Hengst-Fohlen, zwölf Wochen alt, braun, mit weißen Hinterfüßen, ist zu verkaufen bei dem Oeconom Carl Röhringer in Dippoldiswalde. Schüttstroh ist zu verkaufen beim Gutsbesitzer Mühle in Lockwitz.