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^cilag. M 54. IS. Juli 1861. Erscheint , MWeißeritz-Zeüuug.G Ms- Md I»)rigc--laU der Königliche» Werichls-Imlcr Md Slndlrälhe .1« PMldisomldc, Mncngri» Md Allenberg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Tagesqefch ichte. Dippoldiswalde. Wie wir vernehmen, wird unser Herr Superintendent v. Zobel in der nächsten Zeit einen längeren Urlaub zur Kräftigung seiner Gesundheit antretcn. Für die Zeit seiner Abwesenheit bat bas Königliche Cultnsministerium den bisherigen Selectcnlehrer zu Oschatz, Herrn Eand. Köpping, zum Bicar in pfarramtlichen Verrichtungen bestimmt, und wird derselbe künftigen Sonntag Bormittag in diese seine Function feierlich eingeführt werden. Die Verwaltung der Ephoralgcschäfte besorgt, wie früher schon, Herr Diaconus Mühlberg. Möge der Herr EphornS seine auf eine längere Zurückgezogenheit von den amtlichen Mühen und Beschwerden gegründeten Hoffnungen für sein leibliches Wohlbefinden in reich lichem Maße erfüllt sehen und mit neuer Kraft und neuem Muthe zu seinem Amte zurückkehren. Geising. Im 2. Quartale d. Js. wurden bei hiesiger Sparcasse 4772 Thlr. 82 Ngr. — Pf. eingezahlt, und 4850 - 10 - 7 - zurückgezahlt. Sachsen. Landtag. Aus den Landtagsver- handlungcn der letzten Woche heben wir folgende Berathungsgegenstände hervor. Die erste Kammer bewilligte die Forderung von 35000 Thalern jährlich für die Bedürfnisse deS deutschen Bundes. Der Deputationsbericht hatte dabei den Wunsch ausge sprochen, daß die sächsische, wie alle übrigen deutschen Regierungen, nicht blos die Gesetzgebung und gemein nützigen Angelegenheiten Deutschlands fördern, sondern auch dessen Ehre, Selbstständigkeit und Sicherheit nach außen hin mit Einmüthigkeit, besonnenem Ernst, aber auch mit kräftiger Hand wahren mögen. Bei Berathung des Budgets des EultuSministeriums nahm die erste Kammer einen Antrag an, der dahin ging, die Negie rung zu veranlassen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die aus dem frühzeitigen Beginn des Schulunterrichts (mit dem 6. Lebensjahre), aus der großen Menge der Lchrgcgcnstände und Unterrichtsstunden und den damit zusammenhängenden häuslichen Arbeiten hervorgehcnden Nachthcile für die körperliche und naturgemäße acistige Entwickelung der Jugend auf geeignete Weise zu beseitigen seien. Bei Berathung einer Zusatzbestimmung zum Heimathsgesetz, wonach ein 5 jähriger Aufenthalt an einem Orte mit selbstständigem GewerbSbetrjebc daö Heimathörecht an diesem Orte begründen soll, ging die erste Kammer von freisinnigeren Grundsätzen aus, als die zweite bei Berathung über denselben Gegenstand, indem sie die Freizügigkeit als eine wesentliche Grund lage des neuen Gewerbcgesetzcö betrachtete und dieselbe von den Interessen der Gemeinden ganz trennte. Sie beschloß daher, den Erwerb des HeimathsrcchtS nicht vom Gewerbsbetriebe abhängig zu machen, sondern die bisherigen Bestimmungen des Heimathsrechts aufrecht zu erhalten, wonach daö Heimathsrecht nur. durch ausdrückliche Ertheilung, durch Geburt und durch 5 jährigen Grundbesitz erworben werden kann. — Auf Veranlassung mehrerer Petitionen beschloß die zweite Kammer, der Regierung zu empfehlen, bei Militär einquartierungen den Wirthen einen Verpflegungszuschuß von 1 Neugr. täglich für den Mann provisorisch zu gewähren. — Am 1. Juli nahm die zweite Kammer einen Gesetzentwurf, die Errichtung einer Landescultur- rentenbank betreffend, an, wodurch Denjenigen, die durch Wasserlaufberichtigungen, durch Be- und Ent wässerungsanlagen, Drainagen rc. ihre Grundstücke zu verbessern gedenken, dies dadurch erleichtert werden soll, baß fle 41 Jahre lang eine Rente an diese Bank zahlen, wofür ihnen die Bank den 20fachen Betrag in 4procentigcu Landesculturrentenscheinen zu 100 oder 500 Thalern gewährt. Die Ueberweisung solcher Renten an die Landescultnrrentenbank ist nur bis zum Jahre 1874 zulässig. — Am 2. Juli genehmigte die zweite Kammer ein königliches Decret, die Aufhebung der Eavillereibannrechte durch Entschädigung aus Staatsmitteln betreffend. Es sollen zunächst 35785 Thalcr zur Ablösung von 28 Abdeckereien verwendet werden. Bei der Berathung über verschiedene Steuern beschloß die Kammer, die Regierung zu ersuchen, die Frage einer Revision der Grundsteuern zu prüfen und darüber dem nächsten Landtage Mittheilung zu machen. Dabei erfahren wir, daß die Einnahme aus den Grundsteuern zu 1,463000 Thlr., und die aus der Gewerbe- und Personalsteuer zu 630000 Thlr., der Ueberschuß unserer Landeslottcrie aber zu 350000 Thlr. veranschlagt ist. Ueber die Beralhungen der zweiten Kammer über den neuen Wahlgesetzentwnrf behalten wir uns vor zu berichten, wenn derselbe Gegenstand in der ersten Kammer berathen sein wird. — In den Städten Schneeberg, Grünberg, Reichenbach und Falk en berg ist am 3. Juli Nachts gegen 11 Uhr eine ziemlich heftige Erderschüttcrung bemerkt worden. In Schneeberg beobachtete man dabei ein donnerähnlicheö Getöse. Deutschland. In Hessen-Kassel ist am 1. Juli abermals die zweite Kammer aufgelöst worden, un mittelbar darauf, nachdem sie sich für incompetent erklärt und eine Bitte an den Landesherrn um Wieder herstellung der Verfassung von 1831 zu richten beschlossen hatte. Die Versammlung ging ruhig aus einander,