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523 Bekanntmachung. Zufolge tz. 11 b. der Ausführungs-Verordnung vom 26. October 1843 zum Grundsteuergesetze vom 9. September desselben Jahres, sollen sowohl flurkundige Personen in den Städten, welche von den Stadträthen dazu auszuwählen find, als auch die OrtSgerichtSpersoncn auf dem Lande, unter Zuziehung des Steuereinnehmers, in, jedem Jahre einmal, und zwar im Monat October, eine Flur-Revision vornehmen, um zu erfahren, ob in der betreffenden Flur neuerer Zeit irgend welche Veränderungen vorgegangen oder Jrrthümer aufgefunden worden sind, deren Berücksichtigung oder Beseitigung einen Einfluß auf die Steuer verhältnisse auszuüben vermag. Derartige Veränderungen können in der Aufführung, Umgestaltung oder Vernichtung öffentlicher, wohnlicher oder gewerblicher Gebäude, in Fluß- und Wege-Verlegungen oder Verbreiterungen, in Urbarmachungen u. s. w„ jene Jrrthümer über in unrichtigen Vermessungen oder Abschätzungen einzelner Grundstücke bestehen, und find stets zur Erledigung der zuständigen Königlichen Bezirks-Steuer-Einnahme anzuzeigen. Da nun diese Vorschrift, chen gemachten Wahrnehmungen zufolge, im hiesigen Steuerbezirke nicht allent halben bekannt zu sein scheint, so wird dieselbe hierdurch mit der Aufforderung an die Betheiligten in Erinne rung gebracht, in Zukunft auf alle Fälle bis Ende October jeden Jahres anher anzeigen zu wollen, daß die vorgeschriebene Revision überhaupt stattgefunden, und welche Ergebnisse sie geliefert hat. Dippoldiswalde, den 14. October 1862. König!. Bezirks-Steuer-Einnahme. C. F. Basienge. Bekanntmachung. Bei der vor kurzer Zeit abgehaltenen Spritzenprobe ist ein großer Theil der zur Bedienung der Spritzen erforderlichen Mannschaften trotz der vorausgegangenen ausdrücklichen Bestellung unentschuldigt außengeblieben. Es macht sich aber das Erscheinen aller Mannschaften nothwendig, wenn diese Spritzenproben ihren Haupt zweck, die Mannschaften einzuüben, überhaupt erreichen sollen und sehen wir uns daher veranlaßt, darauf hinzu weisen, daß Jeder, welcher trotz vorheriger Bestellung bei einer Spritzenprobe unzureichend entschuldigt ausbleibt, in Gemäsheit der Feuerordnung mit 10 Ngr. bis 10 Thlr. Strafe belegt werden wird. Dippoldiswalde, am 15. Octbr. 1862. Der S t a tz t r a t h Heisterbergk, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nach §. 80 der hiesigen Bauordnung sind sogen. Marquisen im Parterre nur in einer Höhe von min destens vier Ellen, übrigens in einer Tiefe von zwei Ellen gestattet. Da dieser Bestimmung nicht allenthalben Genüge geleistet ist, so bringen wir solche unter Hinweis auf die in §. 96 der Bauordnung festgesetzten Strafen hierdurch in Erinnerung und bemerken hierbei, daß die angezogene Bestimmung auf Schaukästen an den Häusern ebenfalls Anwendung leidet. Gleichzeitig untersagen wir wiederholt das Ausschütten von Wasch- und Abfallwasser aus den Häusern auf die Gassen und Straßen und bemerken, daß Contraventionen von uns unnachsichtlich mit einer Geldbuße bis 5 Thlr. werden bestraft werden. Dippoldswalde, am 14. Octobcr 1862. Der Stadtrath. Heisterbergk, Bürgermeister. Gewichts- und Preis-Bestimmung für Brod und Semmel, vom 12. Oktober 1862 an. Namen der Bäcker. gutes 1 gering. Hausback. Brod. 1 Sechs- Pfennig- Semmel. 1 weißes Dreipfen- nigbrod. Mstr. Schultze . . . - Metzler.... - Schönberger . . - Günther . . . WittwcEbert .... Mstr. Rndmr'sen. '. '. - Gietzelt.... - Schmidt . . . - Richter.... - Lindner jun. . . - Otte - Linse - Schneider . . . Bäcker Liebmann jun. . Dippoldisw alde, d Pfg- 9 9 9 9 9 9 9 9 9 8'/» 9 9 9 9 en 14. 2 Pfg- 8 8 8 8 8 8 8 8 8 7'/, 8 8 8 > - October Oer Z Loth. 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 ? 1862 8ta! Ont. 5 6 5 5 ü 5 6 5 6 6 6 5 6 5 >tra L°th. 4 4 4 4 4 5 4 5 b 4 4 ü 4 th. Ont. 8 9 8 8 8 8 9 9 °8 8 Heistergergk, Bürgermeister. Dank. Für die große Theilnahme, welche mir von so vielen Freundinnen und Bekannten bei dem Tode meiner einzigen Tochter Thekla bewiesen worden ist, sage ich meinen innigsten Dank. Ein so herzliches Beileid hat dem tiefbetrübten Mutterherze wohl gethan und wird mir meinen Schmerz erleichtern helfen. Auch kann ich nicht unterlassen, den Mitschülerinnen meiner guten seligen Thekla für die so vielfachen Beweise von Liebe meinen herzlichen Dank zu sagen; eS werden mir diese gewiß unvergeßlich bleiben. Frauenstein, den 10. Oetbr. 1862. Emma verw. Oberförster Winter geb. Fahner. Achtung! Ich warne hierdurch einen Jeden, meinem Sohne Friedrich August Klotz Etwas zu borgen, in dem ich nichts für ihn bezahle. Wilhelm Klotz in Bärenstein.