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M 98. Weißerih-Zeitung Freitag. Erscheint Dleustags und Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. 19. Pecember 1862. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserat« die Spalten-Zeile 8 Pfg. Ms- Md Mngk-Ml der KömMchm Gmchls-I-mlrr Md Sladlritzr Aippoldiswaldk, /rMMstü« Md Moberg. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Uaqesgefchichte. Dippoldiswalde. Unter den Leser» dieses Blattes befinden sich nicht nur viele Freunde des Bergbaues, welche denselben theils als Mitglieder der einzelnen Gewerkschaften unterstützen, theils ihre Kräfte als Män ner vom Fache zuwenden und auf diese Weise bas wichtigste Gewerbe fördern, sondern auch sonst Männer, die vom volkswirthschastlichen Standpunkte aus ein In teresse für den Bergbau und die bei demselben beste henden Einrichtungen an den Tag legen. Diesem Theil der Leser mögen folgende Zeilen gewidmet sein, in wel chen wir Nachricht geben über die beiden Organe, welche der bestehenden Verfassung gemäß von der Staatsregie rung und den Gewerkschaften selbst in dem Bergamts- bezirk Altenberg eingesetzt sind, um die gemeinschaftlichen bergmännischen Anstalten in der ganzen Revier zu ver walten und zu leiten, die Rechte und Befugnisse der Gewerkschaften als Tbeile des Ganzen zu vertreten und wahrzunehmen und in diesen Richtungen nicht nur bei den oberen Bergbehörden« vermittelnd zu wirken, sondern auch Alles das in Obacht zu nehme«,, was zu Hebung der allgemeinen Nevierinteressen dienlich ist. Damit sind beauftragt das Bergamt, die vom Staate eingesetzte Behörde, und der Revierausschuß, das von den Gewerkschaften ernannte Organ, und zwar ein jedes von denselben für den durch das Berggesetz vorgeschriebenen Geschäftskreis. In der neuesten Zeit ist mit dem Bergamte selbst, nachdem der auf dessen Einziehung gerichtete Antrag in Folge der dagegen er hobenen Vorstellung höchsten Ortes zur Zeit noch keine Willfahrung gefunden hat, eine sehr wesentliche Ver änderung eingetreten. Dasselbe hat die bisherige kol- legialische Verfassung verloren, wird zur Zeit vur einst weilen verwaltet und ist das Amt des Bergmeisters eingezogen worden. Fast scheinen diese Maaßnahmen eine künftige gänzliche Aufhebung anzudeuten, die viel leicht auch eintreten dürfte, sobald nicht die Aufsicht über den Bergbau aus Kohlen, Kalk u. s. w., auch in unterer Instanz den Bergämtern übertragen wird, wie dies bereits in der oberen Instanz versuchsweise seit Jahresfrist eingetreten ist. Die bis zum nächsten Land tage ausgesetzte Revision des Berggesetzes wird darüber entscheiden. Ob bei einer Unterstellung des gesammten Bergbaues unter die Bergämter, in Folge deren die Kohleninspectionen aufhören würden, der Sitz des Berg. amteS in Altenberg verbleiben kann, lassen wir hier zur Zeit unerörtert, obschon dagegen, weil derselbe an der äußersten Grenze des Bezirkes befindlich, namentlich in Bezug auf die Kohlenberggebäude mit manchen Weit läufigkeiten verbunden sein würde, wesentliche Umstände sprechen. Soweit es uns möglich geworden ist, mit den Angelegenheiten deS Bergbaues vertraut zu werden, würden wir die Einziehung des Bergamtes in der Al tenberger Revier zu beklagen haben, weil eine Besor gung der bergamtlichen Geschäfte von Freiberg aus, wohin doch nur die hiesige Revier einbezirkt werden könnte, bei den verschiedenen Interessen und den jetzt schon bestehenden weiten Geschäftskreis des Freiberger Bergamtes sich nicht eine solche vielfältige .und leben dige Fürsorge für die hiesigen Berggebäude erwarten läßt. Deshalb sind auch von verschiedenen Stellen auS bereits Vorstellungen um Beibehaltung des Bergamtes höhern Orts gemacht worden. Wie sich nun auch künftig die Ressortverhältnisse der Berggebäude gestalten werden, auf die Existenz des Revieruusschusses würde dieß im Hinblick auf die bei Aufhebung und beziehendlich Ver legung der Bergämter in dem oberen Theil des Erzge birges gemachten Erfahrungen ohne Einfluß sein, weil, so lange der im Berggesetze aufgestellte Grundsatz be steht, nach welchen die Leitung und Verwaltung der bergmännischen Angelegenheiten bei« Bergbautreibenden selbst überlassen bleibt, letztere eines Organs zu Wahr nehmung und Besorgung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten bedürfen. Deshalb ist auch der Ge schäftskreis des Revierausschusses ein ziemlich ausge dehnter und umfassender. Derselbe besteht gesetzlich in Repräsentation der Gesammtheit der Bergwerkseigenthü- mer, Verwaltung und Vertretung aller Revierwirth- schaftsanstalten, in Anstellung der dazu nöthigen Per sonen, in Wahrnehmung der allgemeinen Revierinler- essen, in Leitung und Verwaltung der Knappschaftsan- gclegcnheiten und überhaupt in Besorgung der Geschäfte, welche das Regulativ l). zum Berggesetz ausgezählt hat. Daß diese Geschäfte selbst in der kleinen Revier Altenberg, welche nur 34 gangbare Berggebäude mit einer ungefähren Belegung von 600 Mann zählt, nicht unbedeutend sind, dafür spicht der Umstand, daß der Revieraussckuß im Jahre 1861 13 Sitzungen abgehal ten und dessen Registrande 142 Nummern auszuweisen bat, sowie, daß er in Verbindung mit den Knapp schaftsvertretern, als Vorstand der Knappschaft, sich fernerweit 11 mal versammelt hat und die hier geführte Registrande 179 Nummern enthält. Derselbe besteht aus 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, von welchen 4 von den Grubenbesitzern und 2 Mitglieder von dem Oberbergamt gewählt werden, und berathet und" be schließt die ihm obliegenden Geschäfte in colleqialischer Weise. G Altenberg. Da die Acten bezüglich der Er örterungen über die Entstehung des Feuers in dem Flemming'schen Saale noch keineswegs als geschlossen zu betrachten fein möchten, so dürfte es doch immer