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535 Ul' gehörige HauSgrundstück nebst Garten, Fol. 128 de» Grund- und Hyphtbekenbuche- und Är. ? 222 und 222«' des Flurbuchs für Nassau, welcher Grundstückscpmplex oh 450 Thlr. ortsgkrtchttich gewürdert worden ist, an hiesiger GetichtSanW unter Bezugnahme auf den an hiefiget AnitSstelle und im ErbgerichtSga schlag hierdurch bekannt gemacht wird. muA A - Frauenstein, den 15. October 1863 ^^M.Lsrsteigertwecden, wg§ -F Kaussap. auShängenden Äch- Köttigt. Sächf. Gerichtsamt. Lommatzsch. Bekanntmachung an sämmtliche Gemcinderäthc der Amtsland schaft Dippoldiswalde. Die Entwerfung von Armenhansordunngen betreffend. Höherer Anordnung zufolge soll in allen mit Armenhäusern versehenen Ortschaften, in welchen Armenhaus ordnungen bereits bestehen, zu einer genauen Revision derselben verschütten, in denjenigen aber, wo solche zur Zeit noch nicht bestehen, zu deren unverzüglicher, nach Befinden in den hauptsächlichsten Punkten für alle Armenhäuser der Landgemeinden eines und desselben Gerichtsamtsbezirks übereinstimmender Abfassung ver- schritten werden. Es werden daher alle Gemeinderäthe des hiesigen Amtsbezirks, in welchen sich Armenhäuser befinden, hiermit veranlaßt, zur Abfassung des Entwurfs einer Armenhausordnung für ihre resp. Ortschaften, soweit solche nicht etwa bereits vorhanden, unversäumt zu verschreit«» und sich hierbei, zur Erzielung der sehr wünschens« werthen thunlichsteu Gleichförmigkeit, eines uud desselben hierzu eutworfenen Schema'», wovon Abschriften zu jeder Zeit in hiesiger Verwaltungsexpedition zu erlangen find, zu bedienen, die bietzfallfigen Entwürfe aber, ebenso wie etwa hier nnd da bereits bestehende ArmenhauSordnungen, innerhalb 3 Wochen und längstens den IL November d. IS. allhier einzureichen. Dippoldiswalde, am 15. Octbr. 1863. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Diejenigen Mannschaften, welche «) im Jahre 1843 hier geboren und im laufenden Jahre militärpflichtig werden, b) wegen zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt, oder als Familienernährer zeitlich befreit und c) bei den Recrutirungen der zwei letzten Jahre für minder tüchtig erklärt und deshalb in die Dienst reserve versetzt worden sind, werden hierdurch ausgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe sich den L. November d. Js., von Vormittags 8—10 Uhr, in hiesiger Rathsexpedition, unter Beibringung ihrer GeburtS«, resp. Lauf und Gestellscheine, gehörig anzumelden. - .. Frauenstein, am 8. October 1863. Der Stqdtrath. vr. Reinhard / Bürgermeister. Bekanntmachung. Nach der Vorschrift in §. 134 der Armenordnung vom 22. Oktober 1840 sollen Schankwirthe, welche wissentlich Personen, die öffentliche Unterstützung genießen (also auch Armenhausb ewohnern) und solchen Leuten, von denen ihrer sich äußerlich kundgebenden Persönlichkeit nach sich vermuthen läßt, daß sie dem Müßig gänge obliegen und »vm Bettrlgehen oder anderem unrechtmäßigen Erwerbe leben, das Aufliegen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten gestatten, mit 5 bis 20 Tblr. Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnihstrafe oder im ferneren Wiederholungsfälle zugleich, insoweit es einer bloS persönlichen Concession gilt, mit Einziehung der Schankeoncessio» und Schließung der Schankstätte bestraft werden. Da neuerlich mehrfache Uebertretungen dieser gesetzlichen Bestimmung vorgekommen find, werden die be treffenden Schankwirthe zu deren gewissenhafter Befolgung unter der Verwarnung hiermit noch besonders auf gefordert, daß bei weiteren Uebertretungen derselben die darin angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile gegen sie werden vollstreckt werden. Altenberg, den 14. October 1863. Der Stadtrath daselbst. vr. Steeger, Bürgermeister. , , Bekanntmachung. Den Herren und Frauen Gewerken des consolidirten Berggebäudes „Vereins Glück" zu Bärenstein wird hierdurch bekannt gemacht, daß der in der am 16. September d. Js. zu Dresden gehaltenen Gewerken versammlung neugewählte Grubenvorstand aus folgenden Personen bestehl und sich also constituirt hat: Ernst Ehregott Henriei in Bärenstein, Vorsitzender; Herr Carl Friedrich Schütze daselbst, dessen Stellvertreter; Herr Friedrich Ernst Köhler in Dresden und Herr Franz Louis Tille in Lauenstein, Ersatzmänner. Bärenstein, den 13. October 1863. Der Grubenvorstand. Henriei, Dorf.