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165 Gin zeitgemäßer Rückblick auf ein Gesetz vom Jahre 1846. Im genannten Jahre wurde für das Königreich Sachsen die neue Münzverfassung veröffentlicht, nach welcher vom 1. Januar 1841 an nicht nur bei allen Kaffenverwaltungen, sondern auch im allgemeinen Handelsverkehr nicht mehr nach dem Duodecimal-Courant, wonach der Thaler 24 Groschen und der Groschen zu 12 Pfennigen berechnet war, sondern nach dem Decimal-System, also der Thaler zu 30 Ngr. und der Ngr. zu 10 Pf. gerechnet werden sollte. Die Volksschullehrer wurden angewiesen, in ihren Schulen nur nach der neuen Münzordnung rechnen zu lassen; eine Menge neuer Rechnenbücher erschienen. — Der Mensch, das ist ein Erfahrungssatz, trennt sich nur ungern von alten Einrichtungen, auch wenn das dargebotene Neue einfacher und bequemer ist. Dies traf auch hier zu; man sprach und rechnete häufig, nach wie vor, von alten Groschen, alten Zwei-, Vier- und Achtgroschenstücken, statt sie Dritthalb-, Fünf- und Zehn groschenstücke zu nennen. Viele gebehrdeten sich, als könnten sie sich in die neue Umwandlung nicht hineinfinden, obschon dieselbe offenbar leichter und einfacher ist. Es bedürf.e da her von Seiten der Behörden wiederholter Erinnerungen, ja sogar der Strafandrohungen. Nun, wie steht's denn heut zu Tage, d. h. nach fast 22 Jahren, seitdem die neue Münzordnung eingeführt ist? Die Antwort, lieber Leser, hole dir selber auf Jahrmärkten, in den Bauerhöfen, in manchem Handelsgewölbe rc. Kinder und junge Leute, die beim Erscheinen des beregten Gesetzes noch nicht geboren waren, reden frisch weg vom „alten Gelbe." Woher diese merkwürdige Erscheinung? Ist es denn so gar schwer, nach dem sogenannten neuen Gelde Alles zu berechnen?! Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Am 1. Osterfeiertage: Metten 6 Uhr. Vorm.-Pred. Hr. p. V Beyer. Nachm.-Pred. Hr. Diac. Mühlberg. Am 2. Osterfeiertage: Comm. Hr. Diac. Mühl berg. Vorm.-Pred. Hr. ?.-V. Beyer. Nachm.-Pred. Hr. Diac. Mühlberg. Bemerkung. Der Vvrm.-Gottesdienst beginnt '/r9 Uhr; die Beichte um 7 Uhr. — Am 2. Feiertag eine Collecte für die Zwecke der Bibelgesellschaft. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung, die HH. 5 und 35 der zum Jmmobiliar-Brandversicherungs-Gesetze gehörigen Ausführungs-Verordnung vom 20. October 1862 betreffend. Das Ministerium des Innern hat sich bewogen gesunden, die K. 5 der Ausführungs-Verordnung zum VI. Abschnitte des Jmmobiliar-BrandversicherungS-GesetzeS vom 20. October vorigen Jahres S. 598 deS Gesetz« und Verordnungs-BlatteS st. uv. 1862 für die Revision der VerstcherungSbedmgungen rc. vorgeschriebene Frist bis Ende Juni dieses Jahres zu verlängern und bringt solches hierdurch vorläufig zur Kenntniß der betreffenden Verwaltungsbehörden und der zum Geschäftsbetriebe in Sachsen conceffionirtcn Privat-FeuerverflcherungSanstalten mit der gleichzeitigen Bestimmung, daß die Vorschrift §. 35 obiger Verordnung in Folge der bewilligten Fristver längerung erst von und mit dem 1. Juli dieses Jahres in Wirksamkeit zu treten bat. Dresden, den 26. März 1863. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Bekanntmachung. Auf Antrag deS Gasthossbesitzers Häbig in Possendorf und der WirthschaftSbesttzer Reißig und Reichelt in Wilmsdorf wird hiermit das Fahren, Reiten und Viehtreiben auf dem über der genannten Antragsteller Grundstücke führenden, zwar als Fußweg namentlich für die Kirchgänger und Wirthlchaftsweg für die Besitzer offen zu haltenden, zwischen Wilmsdorf und Possendors führenden Privatwege unter Androhung der in Art. 9, 1 u. 2 des Gesetzes die Forst-, Feld- re. Diebstähle rc. betreffend, vom 11. August 1855 ge ordneten Strafen für jeden CpntraventionSfall, welche im Falle der Beschädigung deS Weges bis zu 10 Thalern ansteigen kann, untersaget. Dippoldiswalde, am 24 März 1863 Königs. Sachs. Gerichtsamt. Drewitz. Kühn. Bekanntmachung. Das Eqtaster über die Abschätzung der hiesigen Gemeindeglieder hinsichtlich ihrer Beitragspflicht zu den städtischen Abgaben auf das Jahr 1863 liegt vom 4. bis zum SV. April d. Js. in der hiesigen Stadtcaffen-Expedition für die Betheiligten aus. Rathswegen wird dies unter dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Reclamationeil gegen die be treffenden Ansätze schriftlich oder mündlich bi- mit dem 30. April d. IS. bei uns anzubringen sind, widrigenfalls solche keine Berücksichtigung finden können. Dippoldiswalde, am 31. März 1863. Der Stadtrath. Heisterbergk, Bürgermeister.