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130 diöwalda, der Grimmenstein, Zuschendorf u. m. a. Bei ihren vielen Einkünften triebe» die Burg grafen, namentlich Jeschke, Wegelagerei, wozu ihnen die Straße, die von DreSven über Dohna nach Böhmen führte, die schönste Gelegenheit darbst. Sie überfielen, trotz bem markgräflichen und andern ritter- schaftlichen Geleite, die Karavanen der Kaufleute, mordeten, stahlen und führten hinweg, was sie sanden. Fortsetzung folgt.' Briefkasten. Zur „Jagdfrage" in Nr. 17. Von der geehrten Redak tion zur Beantwortung der in Nr. 17 d. Bl. enthaltenen „Jagd frage" aufgcfordert, habe ich zwar dem mir unbekannten Herrn Einsender als Forstmann im Geiste die Hand gedrückt, mag der selbe ein Fachgenosse meines Standes oder auch nur ein „Sonn tagsjäger" sein; — da ich aber weder die Zeit noch die Lust dazu jemals gehabt habe, mich in den, auf die angeregte Frage Bezug habenden vielen Gesetzen umzusehcn und zu unterrichten: so wünsche auch ich eine Auskunft darüber, welche man aber wohl nur von einem der vielen Jagdfrenndc aus dem Stande der Herren Juristen erwarten dürste? Und cs würde eine gründ liche Beantwortung obiger Frage von dieser Seite gewiß von vielen Lesern d. Bl. eben so dankbar begrüßt werde», als dies bei einer in Nr. 17 enthaltenen juridischen Auskunft der Fall gewesen ist. Mir und wohl den allermeisten älteren Forst- uns Waidmännern ist die Jagd schon lange nur noch eine gelegentliche Nebensache gewesen. Diejenigen Forstmänner und Jäger, welche seit länger als 40 Jahren beim Fach sind, mußten cs schon vor der Zeit, in welcher „die grüne Jagdraupc" in der II. Kammer der Konigl. Sächs. Ständc-Versammlung eine Rolle spielte, erkannt haben, daß in Hinsicht der Jagdfreuden „ die schönen Tage von Aranjuez" längst vorüber sind, "ohne jemals wicdcrzukehren. Unsere Auf gabe, für die Jetztzeit und für die Zukunst, ist: die höchstmögliche, aber nachhaltige Ausnutzung der uns zur Verwaltung an vertranten Wälder, da durch die "Ausrodung eines großen Theiles der Privatwaldungen zum Zweck des Feldbaues, in der Regel nur noch steile Berge und die für die Besitzer entlegenen Grund stücke, für den Holzwuchs (— Holzzucht oder gar Holzaubau kann man es leider nur in seltenen Fällen noch nennen —) verblieben sind. Wenn uns Männern von der grünen Farbe die Jagd seit den Jahren 1848 und 1849 zwar immer mehr verleitet worden ist, so scheint es doch in unseren Jäger-Naturen zu liegen, daß die, Eingangs dieser Zeilen erwähnte Frage das alte Interesse an dieser Angelegenheit auf Momente wieder anf- zufrijchcn vermöge. Stiftsrcvicrförster Jeschke in Lungwitz. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde, vom 22. Febr. bis 7. März. Geboren wurde dcm Gutöbes. Traug. Ferd. Merbt in Reinholdshain ein Sohn; — dem Seilermeister Carl Eduard Rothe allhier ein Sohn; — dem Bäckerinstr. Gustav S ch ö n- felder allhier ein Sohn; — hierüber ein unehel. Kind. Gestorben ist Johanne Sophie ulbrich, KlempnernistrS. allhier, ehel. Tochter, 2Jahr6Mon.7Tage alt, an der Bräune. Am Sonnt. Oculi. Comniunion: Hr Diac. Mühl berg. Vorm.-Pred.: Derselbe. Nachmittag« Betstunde. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Zulassung der innengedachten Dachpappen als hartes Dachmaterial betreffend. . Unter Hinweis auf 8- 3 der Verordnung, das Abdecker! von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz be treffend, vom 29. September vorigen Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres, 15. Stück, S. 321), wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappen von folgenden Fabrikanten 1) Zimmermeister Johann Karl Dckow in Cotta bei Dresden, 2) Wilhelm Rolosf in Leipzig, 3) Karl Friedrich Weber daselbst, I. Erfurt L Moritz Altmann in Hirschbcrg, Schlesien, 5s F. M. Neill L Comp. in London, 6) Karl Baldamus L Comp. in Moabit und Berlin, 7) Albert Damckc L Comp. in Moabit bei Berlin, auf Grund der vorgenommenen Untersuchung und angestellten Brennversuche bis aus Weiteres als Surrogat der harten Dachung in der in obiger Verordnung angegebenen Beschränkung anerkannt worden sind. Dresden, am 28. Februar 1860. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 6. September 1834, 8. 15, wird hiermit bekannt gemacht, daß das 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1860, des Inhalts: Nr. 8. Verordnung, die Veranstaltung von Landtagswahlen betreffend, vom 20. Februar 1860; Nr. 9. Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Camenz betreffend, vom 10. Februar 1860; Nr. 10. Verordnung, das zu Sicherstellung der vormundschaftlichen und obervormundsckaftlichen Fürsorge für Bevormundete zu beobachtende Verfahren betreffend, vom 25. Februar 1860; Nr. 11. Decrct wegen Bestätigung der Statuten der Annaberger Aktiengesellschaft für Flachsindustrie, vom 3. Februar 1860; zur Einsicht eines Jeden an die unterzeichneten Ortsbehörden gelangt sind. Die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Dippoldiswalde, Frauenstein und Altenberg, den 5. März 1860. Drewitz. Lommatzsch. Racke. Rüger. Krause. Fischer.