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«o Bekanntmachung. Boni unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 17. Februar 1860 das dem Schneidermeister Friedrich Wilhelm Schramm zu Theisewitz zugehörige HauSgrundstück nebst Garten, Nr. 9 dcS Brandcatasters und Nr. 7rr u. h des Flur-, sowie Folium 8 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Theisewitz, welches einschließlich des Gartens am 30. November dieses Jahres ohne Berück sichtigung der Oblasten aus «06 Thlr. 20 Ngr. - Pf. gewürdert worden ist, nebst einem darauf haftenden NaturalauözugS- und drei HerbergSbefug« nissen, an hiesiger Civilgerichtsstelle notbwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die au hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Theisewitz aushängenden Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 9. December 1859. Königl. Gerichtsamt. Drewitz. Diebstahls-Bekanntmachung. In der Nacht vom 29. bis 30. December vorigen Jahres sind auü dem unverschlossenen Stalle des Gast hofs zu Obercarsdorf drei Stück Gänse von weißgraucr Farbe spurlos entwendet worden, was hiermit behufs der Entdeckung deö Diebes und der Wiedererlangung des Gestohlenen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dippoldiswalde, den 12. Januar 1860 Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Nothwendige Subhastation. Bon dem unterzeichneten Gerichtüamte soll die, Carl Friedrich Braune'« in Burkersdorf zuge hörige, daselbst «ul» Nr. 61 des Brandverstchcrungscatasters gelegene, im Grund- und Hypotbekenbuche Fol. 63 eingetragene, incl. gehenden und treibenden Zeug, sowie 21 ÜR. Mühlgraben, ortögerichtlich ohne Berücksich tigung der Ot'lastcn auf 2637 Thlr. — Ngr. - Pf. taxirtc Mahlmühle mit einem Mahlgänge, sowie dem Rechte zum Weißbackcn und zum Mehl- und Grieß h andel, -e» 1. März 1860 nothwendiger Weise versteigert werden, was hiermit, unter Hinweisung auf die an hiesiger Amtsstelle und in dem Gasthofe zn den drei Linden in Burkersdorf öffentlich auShängendeu Beschreibung nebst Oblastenverzeichniß des fraglichen Grundstücks, zur öffentliche» Kenntnißnahme gebracht wird. Schloß Frauenstein, am 13. December 1859. Königl. Sachs. Gerichtsamt. Lommatzsch. Bekanntmachung, die Rinderpest in Böhmen betreffend. Unter Bezugnahme aus die in dieser Zeitung bereits abgedruckten Verordnungen deS Königlichen Ministe riums des Innern vom 27. vorigen und 3. dieses Monats, die in Böhmen auSgcbrochene Rinderpest betreffend, werden auch die Bewohner hiesiger Stabt auf die großen Gefahren, welche mit jeder Zuwiderhandlung sowohl für die Einzelnen, als im Allgemeinen verbunden sind, und auf die Nachtbeile, welche darauf für den öffent lichen Gesundheitszustand erwachsen können, sowie auf die diesfalls drohenden BermögcnSverluste und Vertretungen, insbesondere aber noch daraus aufmerksam gemacht, daß es, da erfahrungsmäßig die Einschleppung der Rinder pest auch durcb Menschen erfolgen kann, für jeden Biehbesitzer rathsam erscheint, fremden Vieh- und Futter händlern den Zutritt in sein Gehöfte zu verweigern. In der Erwartung, daß auch hier OrtS den Bestimmungen der oben angezogenen Verordnungen allent halben genau nachgegangen werden wird, erhalten zugleich alle Viehbesitzer hiermit Veranlassung, die strengste Aufsicht über ihr Hornvieh zu führe«, und vorkommende verdächtig erscheinende Krankheiten sofort anher anzuzeigen. Altenberg, am 18. Januar 1860. Der Stadtrath. Fischer, Bürgermeister. Bekanntmachung. Auf Anordnung des hiesigen Königl. Gerichtsamtes sollen nächsten Ä. Februar d. I. Erbtheilungshalber die zum Nachlasse der verstorbenen Frau Christiane Ehrhardt gehörigen Gegenstände, als div. Kleidungs stücke, Betten, Wäsche, Möbels, Haus- und Küchengerathe öffentlich versteigert werden, und werden Erstehungs lustige ersucht, sich zu gedachtem Tage Mittags 1 Uhr im ueucrbauten Hause des Bergarbeiters Knauthe Nr. 207Q. und zwar in der Wohnung des hinterlassenen Witwers des Bergarbeiters Ebrha rdt einzufinden. Altenberg, am 18. Januar 1860. Die Drtsgerichten, d August Gäbler.