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Lebcns-Verstcherungs-Actikn-Geskllschast zn Stettin, landesherrlich bestätigt durch Cabinets-Ordre vom 26. Januar 1857. Vollständig gezeichnetes Grundkapital: Thlr. Pk. Crt. , Die oben.qenannte, unter Oberaufsicht deS Staates stehende Gesellschaft schließt gegen billige und feste Prämien, zu denen ein Nachschuß nie gefordert werden kann, alle Verträge über Versicherungen von Capitalien und Renten auf den Todesfall, wie auch auf den Lebensfall. Aklch Militärpersonen, sowie selbst kran ke und überhaupt solche Personen, welche einer er höhten Gefahr für Leben und Gesundheit ausgesetzt sind, werde» zur Versicherung ihres LebenS angenommen. Desgleichen schließt die Gesellschaft Versicherungen für die Dauer bestimmter Reisen zu Lande oder zur See. Die Prämien können in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen, selbst monatlichen Terminen ent richtet, auf die einzelnen Jahre der Beitragspflicht ungleich vertheilt, auch vorauSgezahlt und gestundet werden. Für den Rückkauf und die Beleihung ihrer Policen befolgt die Germania die liberalsten Grundsätze. LebenS-Versicherungev zu Gunsten bestimmter dritter Personen bleiben in der Regel selbst dann in Geltung, wenn der Tob des Versicherten durch S«lb stmvrd, Duell oder Hinrichtung erfolgte. Die einzelnen Versicherungen, welche die Germania bietet, sind namentlich folgende: 1) Versicherung eines Begräbniß gelbes bis zu 100 Thlr. Pr. Crt. 2) Versicherung von Capitalien für den Todesfall, mit oder ohne Rücksicht auf das Ueberlcben einer andern Person, zur S i cherstellun g der Familie gegen die Folgen eines frühzeitigen TodeS deS Ernährers, Deckung von Schuldverbindlichkelten rc. 3) Versicherungen von Kapitalien für den Lebensfall zur Vermittlung von Aussteuern, Ver sorgungen für bas Alter, Leibrenten, Pensionen rc. ' 4) Die Kin d er-Ver so rgun g S-Ca ssen der Germania nehmen Beiträge bis zu einem Minimum von 2 Thlr. jährlich gn, verzinsen diese Beiträge mit einem ZinseSzinse von 3'/2 °/o und ver- thellen den ganzen Bestand der Cafse, sobald die eingeschriebenen Kinder daS 21. Lebensjahr zurück gelegt haben, an die dann noch Lebenden, denen also auch die Beiträge der in der Zwischenzeit Verstorbenen zufallen. Tie Vermittelung aller Verträge mit der Germania, unentgeldliche Verabreichung von Prospekten und Ertheilung jeder gewünschten Auskunft besorgen: Herr A. Gäbler in Altenberg, Herr Apotheker Felgner in Frauenstein, Herr C. Hausdörfer in Lauenstein. Leipzig, 15 Juli 1857. Philipp Nagel, Bevollmächtigter der Germania für Sachsen. Mt köniZst. 8ü«!>8. meckieinkilpoIiLeilivIier Krluudni88. .1. k. klÄ8VI''8 MnA'IllllM-komM, welche sich, wie ich durch Zeugnisse glaubwürdiger Personen nachweisen kann, als das unfehlbarste Mittel zur Wiedererweckung und Stärkung des Haarwuchses selbst in solchen Fälle» bewährt, wo die Haare viele Jahre hindurch gäuzlich verschwunden waren; verkauft in großen Büchsen zu 15 Ngr., in kleinen zu 7^ Ngr. L. Weickert, Kunsthandlung in Dresden, große Sehießgaffe Nr. 1L. Auch eignet sie sich vorzüglich als Beförderungsmittel zum Wachsthum der Barthaare. -WO Atteste. Der Endesgenannie versichert hierdurch pflichtgemäß, daß er nach dem Verbraucht von 3 großen Büchsen Haarpomade de« Herrn Gräser an den fahlen Stellen seine« Voreerschädels junge Härchen in großer Meng« erscheinen sah, die noch jetzt im 67sten Altersjahre des Unterzeichneten sich nicht nur vermehren, sondern nur kräftiger sich auSzubildrn scheine». Wolkenstein, den 20. November 185». H- G Pernltzsch, K. Fnrstinjpecior Hierdurch bescheinige- ich zur Empfehlung der von Herrn Konditor Gräser In Wolkenstein durch Herrn A K. Hopfner in Olbernhau bezogene Haarpvmade, daß dieselbe nach dem Gebrauche von 5 Büchsen mir am Vorderkopf, wo ich selt mehrere« Jahren die ganzen Haare verloren hatte, und fast ganz kahle Stellen hatte, meinen Haarwuchs so gestärkt ha«, daß ich seit d,M Gebrauch dieser Pomade einen vollständigen Haarwuchs erlangt habe, was ich der Wahrdrit gemäß bierkured öffentlich bezeuge. Seifen, den 22. Novbr. 185«. Johanne Christiane Kempe.