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74 Bekanntmachung, die Verlängerung einer in der Verordnung vom LV. Oktober L8S« festgesetzten Frist betreffend. Da die Anfertigung der im 8- 7 der Verordnung, die Gleichmäßigkeit der Schraubengewinde an den Feuerspritzen betreffend, vom 10. October 1856 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 385 flg.), gedachten Muster, schrauben und Schraubstühle eine längere Zeit, als vorauSzusetzen war, in Anspruch genommen hat, und eS für jetzt nicht möglich gewesen ist, diese Muster zum weiteren Gebrauche abzugeben, so findet sich das Ministerium deS Innern veranlaßt, die in 8. 4 zu Anschaffung von Vermittelungsschrauben nachgelassene, mit dem 10. Januar dieses JahreS abgelaufene Frist hiermit bis zu Ende deS MonatS Juni dieses Jahres zu verlängern. Gegenwärtige Bekanntmachung ist nach 8 21 des Preßgesetzes vom 14. März 1851 in allen daselbst bezeichneten Zeitschriften abzudrucken. Dresden, den 2 Februar 1857. Ministerium des Innern. Freiherr von Beust. Bekanntmachung. Seiten deS unterzeichneten GerichtSamteS soll den fünften März L8S7 das dem Waldarbeiter Johann Gottfried Lippnrann in Rehefeld zugehörige H a u S g r u n d st ü ck, Nr. 31 deS BrgndcatasterS, Nr. 45, 47, 48n und 48k deS Flurbuchs und Nr. 17 deS Grund- und Hypo- thekenbuchS für Rehefeld, welches am 24. November 1856 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 150 Thlr. - Ngr. - Pf. ^gewürderl worden ist, nothwendiger Weise versteigert werben: was nute» Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wirb. Altenberg, den 26 November 1856 Das Kbnigl. Gerichtsamt dafelhst. Nake. Bekanntmachung, den Altenberger Bergbau betreffend. Nachdem die auf das Quartal Neminiscere 1837 erforderlichen Zubußen für die nachgenannten Gruben der vereinigten BergamtSrevier Altenberg von den Unterzeichneten, in Gemäßheit 8- 136 deS Gesetzes vom 22. Mai 1851, den Rcgalbergbau betreffend, folgendergestalt festgestellt worden sind, als: so wird solches den betreffenden Gewerken bierdürch bekannt gemacht und werden dieselben zugleich veranlaßt, ihre Zubußen binnen einer Frist von sechs Wochen, spätestens aber bis zum Namen der Gruben. wesammt- Betrag der quarta- ligen «osten. Gesammt- Bedarf der Zubußen. Slnzalst der Kure, auf welche die Zubuße zu reparilren ist. Betrag der Zu buße pro Kux. Name und Wohnort de« Schichtmeisters. 5. LA St. Erasmus Erbst. Bereinigt Feld zu Glashütte 349 — — 319 — — 103 e„ 3 — — Pöbler Bergbau-Verein 850 — — 380 — — 128 7 15 — Paradies Fdgr. am Kahlenbcrgc .... 1100 — — 400 — — 128 4 — — ' Schmidhubrr i in Altenberg. EngelGabriel-NeueHoffnungFdgr. amNeufange 755 — — 180 — — 126'/,, 1 15 — St. Michaelis Erbst, zu Höckendorf . . . 81 22 5 81 22 5 27'/, 3 — — Morgenstern Erbst, zu Reichstädt,. . . . 410 — — 210 — — 122,8» 122 5 Hilfe Gottes Erbst, zn Sayda Vereins Glück Fdgr. zu Bärenstein . . . Vereinigte Gewerkschaft in Segen Gottes Fdgr. 295 18l>0 220 475 125 128 2 7 ,-5 — Ehrlich in^ Bä renstein. GrumbtinZinn- zu Lowcnhain 510 — — 510 — — 128 4 — — wald. Friedrich Erbst, zn Berggieshübel .... 192 62 — — 62 1 — - Zechel in Berg- ! gieöhübel. 3«. März diefeS Jahres bei Vermeidung der nach 8- 138 des vbcnangezogcnen Gesetzes bestimmten Ordnungsstrafe von 10 Proc. entweder an die auögcsendetcn Zubußboten zn bezahlen, oder solche portofrei an die obengenannten Gruben- Norsteher cinzusenden. Altenberg, am 10. Februar 1857. Die Gruben-Vorstände und Official Bevollmächtigten der vorgenannten Gruben.