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528 - Die Messung und körperlich« Untersuchung »er Gestellpflichtigen und zwar der im Jahjse 1836 geborneu und^dMnach diesjährig militärpflichtigen Mannichaften, sowie der, der anderweiten Gestellung unterworfenen, bei den Rekrutirungen 1854 und 1855 als mindertüchtig zurückgestellten Dienstreservtsten, findch ») für die in den GerichtSamtSbezivken Mpritzburg und Radeburg geborsten oder aufhältlichen Mannschaften den 2-. und 24 November d. I im Gasthofe rru boil mirrebs zu MoriYhurg; b) für die dergleichen im Gerichtsamtsbezirke Radeberg , den 26. und da nöthig den 27. November d. I. auf dein Rathhause zu Radeberg; v) für die dergleichen in den Gerichtsamtöbezirken Dresden, WilSdruff, Döhlen und Schönfeld, sowie im Stadtbezirke Dresden, vom 28. November an bis mit 13. Deeember d. I., mit Ausschluß der dazwischen liegenden Sonntage, auf dem Gewamd Hause in Dresden, lind 6) für die dergleichen im GerichtSamtsbezirke Dippoldiswalde ' den LS. und 16. Deeember d. I. auf dem Rarhhause zu Dippoldiswalde Als Reklamationsschlußtermin, bis zu welchem alle Befreiungs-Ansprüche und sonstige Einwen dungen anzubringen sind, ist der , LS. Deeember d. I. und der darauf folgende Tag, der 2«. Deeember d. I., als Termin zur Bescheidung auf diese Anbringen, an welchem sämmiliche Reklamanten sich ohne be sondere Borladung an der AuShebungöstelle in Dresden auf dem Gew and Hause daselbst vor der wieder dort zusammentretenden Rekrutirungs-Commission persönlich einzufinden haben, anberaumt worden. Hierbei wirb noch bemerkt, daß hinsichtlich der bei diesem Termine Außengebliebenen die sie betreffende Bescheidung für publicirt erachtet werden wird, und daß Diejenigen, deren vorgebrachte BefreiungSgrünhe von der RekrutirungS-Commission verworfen worben und die dagegen RerurS an die König!. KrelSdirection ergreifen wollen, dies bei Verlust desselben noch vor dem Ablaufe beS vorbemerkten BescheidungStermincS dir RecrutirungS-Commission zu erklären haben. o. Die Frist, innerhalb welcher von der Stellvertretung Gebrauch gemacht werden kann, schließt mit dem 30. Deeember d. I. und sind alle dieSfallsigen Erklärungen längstens bis an diesem Tage, bei Verlust des Rechts, sich vertretest zu lassen, unter gleichzeitiger Erlegung deS EinstandsgelbeS bei der König!. AmtShanptmannschaft zu bewirken. Indem diese Bestimmungen zur Nachachtung für die Betheiligten und zur Nachricht für die Obrigkeiten hiesigen Bezirks andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, wird hierüber noch bemerkt, daß übrigenS an die Gestellpflichtigen durch die betreffenden OrtSbehörden noch besondere Aufforderung und speciellere Wei sung wegen Ableistung ihrer.Gestellungsobliegenheit ergehen, sowie daß zu diesem Behufe an die hierbezirk- lichcn Ortsobrigkeiten noch weitere Verfügung patentarisch erfolgen wird. Dresden, am I. November 1856. Königl. I. Amtshauptmannschaft des Dresdner Kreisdirections-Bezirks. v. Winkler. Die v aterländische Feuerversicherungs-Gescllschaft zu Elberfeld versichert gegen billige und feste Prämien Möbel, HauSgeräthe, sowie Getreide, Vieh und WirchschastS- geräihe aller Art. Nähere Auskunft ertheilt mit der größten Bereitwilligkeit Lauenstein, den 30 Oktober 1856. Agent. - st Stück mit Oebr.-Anw. » Ngr. 6kI)I'Ütl6I' 8 bal8runi8«kv §rilllll88öl ist als ein höchst wohlthätiges, verschönerndes und erfrischendes Waschmittelanerkannt; sie ist daher zur Erlangung und Bewahrung einer ge sunden, weißen, zarten und weichen Haut bestens zu empfehlen und in gleichmäßig guter Qualität stets ächt zu haben bei Ferdinand Liebscher in Dippoldiswalde. 4 Stück in einem Packet L« Ngr.