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schloßen wurde, ist bereits die Andeutung gefallen, von einer „Irenen Ausführung der etngegangenen Verbindlich keiten*, die man also — nach irgend einer Seite hin »er mißt. Aber dieser PaffuS wird Rußland wenig tangiren. Im allerschlimmsten Falle kommt eS zu der in Art. 8. des Pariser Vertrags vorgesehenen „Vermittelung" bet etwa entstehenden „Meinungsverschiedenheiten". Bei solchen diplomatischen. Vermittelungen wird sich Rußland um so mehr zu helfen wissen, als seine Diplomatie nicht zu den ungeschicktesten gehört und die Einigkeit der Weltmächte unter einander und mit Oesterreich nicht gar zu langt andauern wird. Jndeß find die Abgesandten Europa'- zur Kaiserkrönung Alexander- H. nach Moskau gereist. Ausfischer Glanz in blendendster Pracht wird sie umstrahlen, und von russischer Gewandtheit umzaubert», werden fie zurückkehren. Dte englischen Blätter zeigen sich sehr entrüstet wegen der neusten Schritte Rußlands, und der „Globe" namentlich sagt, sie seien gegen den Sinn deS Ver trags. Allein, im öffentlichen, wie im Privatrecht wird man sich an den Wortlaut der Contracte halten müssen, wenn man nicht alles festen Anhaltens baar dem einen oder andern Theile mit vermeintlicher „Milde" unrecht thun will. Wenn der vorliegende Fall im Wege des Civil- proeeffes zur Entscheidung käme, so würden ohne Zweifel die Westmächte mit ihrer Klage abgewiesen und bedeutet werden, bei künftigen Verträgen ihre „Meinung" deutlicher auszudrücken und sich umsichtigere Rechtsbeistände zu wählen. Noch eine andre Streitfrage hat sich bei der bess- arabischen Grenzregulirung erhoben. Laut Art. 20 deS Pariser Vertrags soll die neue Grenze „südwärts von Bolgrad" vorbei gehen. Bei dieser Bestimmung waren russische Karten zu Grunde gelegt. Zeigt sich nun, daß die Karten ungenau waren? Man hat nun an Ort und Stelle gefunden: hie Grenze kann nicht südwärts an Bolgrad Vorbeigehen. Da meint nun der „konstitutionell", Rußland werde um so nachgiebiger sein müssen, als die aufgefundenen Schwierigkeiten russischen Karten zu ver danken seien. Nun haben aber dem Congreß auch öster reichische Karten Vorgelegen, und die Herren Diplomaten hatten die freie Wahl, ob fie diese zum Grunde.der Grenzabtretungsregulirung, oder die österreichischen benützen wollten. Hat man sich russische Karten einschmuggeln lassen, wer trägt aberntals die Schuld? Die ganzen Streitpunkte beweisen also, daß man in Paris der. russischen Diplomatie gegenüber nicht kenntniß- reich r^d gewandt genug wär. Jetzt will eS den west- mächtlichen Kontrahenten schlecht anstehen, von einem.Ver tragsbrüche" Rußlands zu reden. Wird auch noch die Festung Sebastopol von Rußland wieder erbaut, so darf man fest annehmen, daß Rußland seine wettern Pläne — die Türket geht mit raschen Schritten ihrem Verfalle entgegen — nicht anfgegeben und die westmächtliche Diplomatie jenem Staate Gelegen heit gegeben hat, jene Pläne unter andrer Form zu verwirklichen. BL. TageSgeschichte. Dippoldiswalde. Am vergangenen Dienstage, den 9. d. MS., ist auf dem „BeharrlichkeitSschachte" veS Hänichenrr StrinkohlenwerkS ein in den dreißiger Jahren stehender Bergmann aus Nischitz, Vater dreier Kinder, beim Einsteigen in den Schacht wahrscheinlich aus Unvorsichtigkeit eine Tiefe von 30 — 40 Ellen hinuntergestürzt. Außer einem Bruch im Ellbogen gelenk hat derselbe noch eine enorme Erschütterung deS Gehirns erlitten, und ist sein Zustand dahSr ein sehr bedenklicher. II. Hept: DaS Heutige DreSbn. Journ. enthält folgende telegraphische Depesche aus Zwickau vom 10: Sept., Vorimtt. II Uhr: „So eben ist hier die Nachricht eingegangen, daß die volgtländisch» Stadt Adorf brennt. Von Seiten der hiesigen köuigl. Kreisdirection sind sofort die nöthigen Anordnungen getroffen-worben." * Aus der Umgegend von Altenberg. Inder Mittagsstunde letztverwichenen Sonntags wurde in den sogenannten LehmSgruben zwischen ZaunhanS und Altenberg — einem ziemlich tiefen Wassertümpek — der entseelte Leichnam der verehelichten M. auS Bärenburg aufgefunden und auf erstattete Anzeige ge richtlich aufgehoben. Muthmaßlich hat Tiefsinn oder eine ähnliche Seelenstörung gedachte Person zurSelbst- entleibung veranlaßt; wenigstens hat sie schon , früher bei aller Unbescholtenheit, ihren nähern Bekannten nicht immer ganz richtig „im Concepte" erscheinen wollen. Glashütte, am 8. Septbr. Nach einem vom königl. Justiz-Amte zu Dippoldiswalde jedem Mitglkebe der hiesigen Gemeindevertretung zugegangenen Bescheide, hat die Königl. Kreisdirection eS bei der Anzeige dessen, was von Ersterem, im Verfolge erhaltener Verordnung, durch Revision deö städtischen Cafsen- Und' Rechnungswesens und Vorkehrung sonstiger ge eigneter Maaßregeln, zu Herstellung einer geordneten Verwaltung des städtischen HanShaltS zu Glashütte geschehen ist, bewenden lassen, jedoch die Erwartung ausgesprochen daß das Justiz-Atnt auch fernerhin streng auf Erhaltung der nöthigen Ordnung bei der Stadtverwaltung in Glashütte sehen und eintretenden Falles jedesmal kräftig als Gemeindeobriakeit einschr-i- ten werde. In Folge dessen werden dem Gemeinderathe die sämmtlichen Gemeinderechnungen auf'S Jahr 1854 zurückgegeben, mit der Vorschrift, für Einreichung der Rechnungen auf'S Jahr 1855 sofort besprgt zu sein, einige Mängel im aufgestellten Haushaltspläne rc. zu beseitigen und die erst 1853 verwilligte und lediglich vom Widerrufe abhängig gemachte Pemunerativn de- SladtmusikuS an 24 Thlr. für Dienstleistung bei den Kirchenmusiken zu rechter Zeit zu kündigen; eine Post von 4 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf. für Farbe zu einer Lehrer wohnung als nicht passirlich zu erachten, die Zinsen der von der StNdtgemeinde geliehenen Capitalien zur Verfallzeit pünktlich abzutragen, damit nicht hierdurch von Neuem Unordnung in das kaum einigermaßen erst geregelte städtische Rechnungswesen gebracht, sowie Kündigung der Anlehne und Kosten veranlaßt werben; zu erwägen, ob eS nicht, um die Communalabgabtn möglichst zu mindern und der Gemeinde in der Folge vermeidliche AusgabenM ersparen, rathsam sei: a) die zeither auf einen Kur an St. Erasmus Erbstolln- Dereinigt-Feld mit 3 Thlr. quartaliter gewährte Zu buße dadurch, daß solcherKurim Retardate zu verstehen, für die Folge zu ersparen und die Hoffnung de- städti schen AerarS auf Ausbeute lediglich auf den, dem letztem verfassungsgemäß gehörigen Freikur zu beschränken; lr) da- derVchützengesellschaft zeither für da-behauptete Besuguiß, alljährlich ein Gebräude Bier nach 20 Scheffel Schutt frei abbrauen zu dürfen, gewährte Geldäquivalent an 18 Thlr., in Betracht, baß dieses mit dem bermgligen NutzungSertrage des städtischen