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31Ü veranschlagten Mehraufwand durch Aufnahme eines längsten» iurLünstigen Jahre wieder zu bezahlenden Darlehn» aufzubringen. 7) Berwilligte man auf da» Gesuch der hiesigen Schützen gesellschaft zu dem Aufwande beideM bevorstehenden Schützenfeste mit Sfücksicht auf da» allgemeine Interesse einen Beitrag von LS Thlrn. au» der Stadtcasse, sowie die unentgeldliche Ueber- lassung der erbetenen Localitaten im Rathhause "unter der von dem Stadtrathe beschlossenen Beschränkung, daß solche nicht zu Tanzvergnügungen benutzt werden, und genehmigte 8). den Druck der von dem Königlichen Ministerium de» Innern angeordneten, die Constructlon der Umfassung»-, Brand- und Communmauern betreffenden neuern Bestimmungen in SOO Exemplaren und deren Verwendung, beziehendlich Bertheilung al» Anhang zur Bauordnung. Dippoldiswalde, den 27. Juni 18S6. Das Stadtverordneten-Collegium. C. Jehne, stellv. Bors. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. In der Nacht vom 21.—22. Juni sind in Paulsdorf folgende Gegenstände: 1) eine Leberschürze und blaue Unterjacke, 2) eine blaue Unterjacke, - 3) ein weißer Quersack, 4) zwei bunte Tücher, 5) ein Einschlagemesser mit Gabel, spurlos entwendet worben, was zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung des Diebes andurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, den 30. Juni 1856. Königl. Justizamt. ,, Lehmann. Bekanntmachung. Je häufiger sich die, vor kurzem erst noch bei dem Brandunglücke in Schöneck gemachte Erfahrung bestätigt, baß eine nicht unbeträchtliche Anzahl der jährlich Statt findenden Feuersbrünste durch fahrlässiges Gebühren mit den jetzt allenthalben gebräuchlichen, außerordentlich leicht entzündbaren Streichzündhölzchen, in'S Besondere Seiten nickt gehörig beaufsichtigter Kinder entsteht, um so mehr verdient die auS einer in neuester Zeit von dem Fabrikanten Drechsler zu Nürnberg gemachten Erfindung hervorgegangene Gattung von Streichzündhölzern Beachtung, welche unter der Bezeichnung „Anti-PhoSphor-Zündhölzer" in den Handel gebracht, die Eigenschaft haben, sich nur durch Streichen über einen besonders dazu präparirten Reibstoff zu entzünden, während sie der Entzündung an jedem andern, beliebigen Körper unzugänglich sind. Wird auch durch diese Eigenschaft der Drechsler'schen Zündhölzer nicht jeder Mißbrauch derselben un bedingt ausgeschlossen, so dient sie doch jedenfalls dazu, die obgedachten Folgen fahrlässigen GebahrenS damit wesentlich zu beschränken, und schon aus diesem Grunde ist zu wünschen, daß der Gebrauch dieses Fabrikats sich bald in den Haushaltungen verbreite. , Ob unter gewissen noch der Erörterung unterliegenden Voraussetzungen die beregte neue Erfindung künftig sogar zu einem Verbote der jetzt gebräuchlichen Zündhölzchen Anlaß geben möchte, muß zur Zeit weiterer Erwägung Vorbehalten bleiben. Jnmittelst nimmt aber bas Ministerium des Innern Veranlassung, daS Publicum auf die Anti-PhoSphor-Zundhölzer aus der Drechsler'schen Fabrik in Nürnberg andurch besonders aufmerksam zu machen und deren möglichst allgemeine Anwendung zu empfehlen. Die vorstehende Bekanntmachung ist, nach §. 21 des Gesetzes vom 14. März 1851, die Angelegenheiten der Presse betreffend, in allen daselbst bezeichneten Zeitschriften zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 24. Juni 1856. Ministerium des Innern. Freiherr v. Beust. Indem hierdurch alle Landwirthe, Freunde und Beförderer der Landwirthschaft zur Betheiligung und zum Besuch der den 21. Juli dieses Jahres in Frauenstein abzuhaltenden Jungvieh-, sowie sonstigen Thier- und Produkten - Schau Seiten der unterzeichneten, zu diesem Zweck zusammengetretenen Vereine freundlichst eingelaven werden, erlaubt man sich, um Gelegenheit zu geben, sich mit Ort und Zeit der Anmeldung, Qualifikation der Ausstellungs gegenstände und der übrigen Tagesordnung bekannt zu machen, darauf hinzuweisen, daß Eremplare des be treffenden Programms, neben ihrer öffentlichen Auslage in den Gasthöfen der Hingegenb, in der Erpedition dieses Blattes zur unentgeldlichen Empfangnahme bereit liegen. Zugleich werden die Vereins- und Ortsvorstände der Umgegend freundlichst ersucht, die bis zum 10. Juli b- I. bei ihnen eingegangenen Anmeldungen der sich betheiligenden Aussteller gefälligst entgegennehmeu, an sammeln und spätestens bis zum 14. Juli d. I. an den Herrn Apotheker Felgner in Frauenstein unfrankirt einsenden, dem Unternehmen überhaupt auch ihre geneigte Unterstützung zuwenden zu wollen. Frauenstein, Nassau, Nieder- und Oberbobritzsch und Lichtenberg, den 21. Juni 1856. Die landwirthfchaftlichen Vereine daselbst.