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221 Steckbriefs-Erledigung. Der untrem 16. April 1856 wider den Handarbeiter Ernst Wilhelm Moritz Goltzsche aus WendischearSdorf in Nr. 32 der Weißeritz-Zeitung erlassene Steckbrief wirb, nachdem Goltzsche aufgegriffen worden ist, hiermit außer Wirksamkeit gesetzt. - Dippoldiswalde, am 29 April 1856. Konigl. Justizamt. Lehmann. Ordentliche Erklärung. Seit einiger Zeit haben sich mehre ver leumderische Gerüchte verbreitet, deren alleiniger Zweck es ist, meinen Ruf zu untergraben und die Ausbreitung meiner Praxis zu hemmen. Ich sehe mich deshalb, obwohl kein Freund von Zei tungsannoncen, genöthigt, über diesen Gegenstand Folgendes öffentlich zu erklären. Man hat mir 1) zur Last gelegt, daß ich der Urheber zu der, an der verstorbenen Frau Klunker von hier vorgenommenen gerichtlichen Section gewesen sei, weil ich eine Anzeige wegen unpassender wundärztlicher Behandlung an das Justiz-Amt zu Dippoldiswalde gemacht hätte. Hierauf habe ich zu entgegnen: daß ich weder eine Anzeige gemacht habe, noch bis am näm lichen Tage früh 8 Uhr, an welchem, eine Stunde später, die Section vorgenommen werden sollte, irgend ein Wort von der ganzen Sache gewußt habe. Die Ausgrabung und respective Oeffnung der Leiche ist auf Anordnung des Königs. Justiz amtes geschehen, weil die Todesursache, nämlich die stattgehabte Verbrennung, Gegenstand gericht licher Untersuchung geworden war, nicht aber weil man, wie viele Thoren glauben, sehen wollte, ob Unpassende Medicamente verabreicht worden wären. Aus dein Angeführten wird Jedermann einsehen, daß mir ein Vorwurf, wegen Veranlas sung der Untersuchung, nicht gemacht werden kann. Man hat mich 2) beschuldigt, die Veran lassung zum Tode der Frau Wundarzt Kirsten hier gegeben zu haben und ein so ungereimtes Geschwätz sogar noch dadurch zu bestärken gesucht, daß man gesagt hat, Herr Wundarzt Kirsten hätte öffentlich ausgesprochen: „daß seine verstor bene Frau wegen emer von mir eingereichten An zeige, in Betreff unbefugter Ausübung innerer Heilkunde von seiner Seite, sich zu Tode geärgert habe." Hierauf habe ich zu entgegnen: Kraft des von mir geleisteten Eides und nach Vorschrift der bestehenden Gesetze, habe ich, nachdem ich Herrn Wundarzt Kirsten mehrfach auf diese Ge setze und seinen geleisteten Eid aufmerksam ge macht, ihm auch mehre Vorschläge einer freund schaftlichen Vereinbarung gethan, denselben, da eine Aenderung in seiner Art und Weise zu prak- ticiren, nicht eintrat, angezeigt und zwar also mit vollem Rechte. Ist das nnn Veranlassung zum Aerger gewesen, so trage ich nicht die Schuld, denn ich habe nur meine Pflicht gethan; sondern Herr Kirsten selbst, indem er, trotzdem ich ihn mehrfach aufmerksam gemacht habe, wiederholt die Gesetze übertrat. Mein College, Herr vr Poppe, hat mir übrigens versichert, daß die Sec tion ein schon lange Jahre bestehendes Leiden bekundet habe. Wenn übrigens 3) Leute behaupten, daß deshalb meine Praxis aufhören müsse und der Wundarzt, Herr Kirsten, von nun an verpflichtet sei, im Namen des Herrn vr. Poppe zu Dip poldiswalde, alle Kranken hier zu behandeln, so muß ich diese Behauptung für ein reines Hirn gespinst von ihrer Seite ansehen und annehmen, daß dieselbe in Folge von Unkenntniß der be bestehenden Gesetze hervorgerufen ist. Ausdrück lich heißt es in §. 14 des Mandats vom I.Juni 1824: „Aerzte, welche die unbefugte innere Praxis der Chirurgen begünstigen, sollen nach Befinden mit 20 — 50 Thlrn. Geldbuße oder Gefängnißstrafe, auch wol Remotion von der Praxis belegt werden." Herr vr. Poppe wird deshalb so wenig, wie ich, sich gegen be stehende Gesetze aufzulehnen Lust haben. Was nun aber fernere Verleumdung anbe- trifft, bin ich fest entschlossen, dieselben zur An zeige, respective Bestrafung, zu bringen, und sichere Jedem, der mir die Personen, welche solche oder ähnliche lügenhafte und verleumderische Gerüchte über mich in Umlauf setzen, so anzeigt, daß ich sie zur.gerichtlichen Bestrafung ziehen lassen kann, eine Belohnung von fünf Thalern zu. Zuletzt spreche ich Dem, der in der Bret- schneider'schen Wirthschaft zu Welschhufe diese Lügen und Verläumdungen mit Entschiedenheit zurückgewiesen und so für mich in die Schranken getreten ist, meinen aufrichtigsten und herzlichsten Dank aus. Poffendorf, am 5. Mai 1856. IVr. prakt. Arzt, Wundarzt u. Geburtshelfer. Die Wahrheit des Inhalts vorstehender Erklä rung von den Worten: „daß ich weder rc. dis zu den Worten: Untersuchung geworden war," wird hiermit bestätigt. Königl. Justizamt Dippoldiswalde. Lehmann.