Volltext Seite (XML)
s mit ge> ») am 9. December gestohlene Sachen: 1) ein Deckbett mit blangestreiftem Jnbelt und roll) und weiß gegoltenem Ueberzug, I) ein Kopfkiffen mit rpth und weiß, etwa- groß gaktertem Ueberzug, L) ein dergleichen mit roch und weiß, jedoch ganz klein gegatlerlem Ueberzug, 4) ein Betttuch; dasselbe ist an einem darin befind lichen Eisenfleck besonders kenntlich; Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge sind seit dem 9. dieses MonatS in hiesiger Stadt die im Verzeichniß «Nb D aufgeführten Gegenstände spurlos entwendet worden. Zur Wiedererlangung dee gestohlenen Sachen und Entdeckung der Thäter wird solches bekannt gemacht. Dippoldiswalde, am 15. December 1855. Der Stadtrath. Rüger. d) in der Nacht vom 13.—14. dies. Mon. gestohlen: 5) ein paar kupferne Waagschalen mit eisern. Ketten, 6) ein Fleischermesser, 7) ein Stück Rindskopf, 8) ein paar kupferne Waagschalen mit eisern. Ketten, 9) eine weiße Schürze .4. 8. gezeichnet. 10) ein paar kupferne Waagschalen mit eisernen Ket ten, der Batten von Stahl u. 6. k. 8.1829 gez. 11) ein Fleischbeil. 12) ein Gewicht von Messing, '/» Pfund enthaltend. Bekanntmachung. Nachdem unter heutigem Tage der Hausbesitzer und Handarbeiter Karl Traugott Pahlitzsch an Stelle deS zeitherigen CommunstraßenmcistelS Schmidt und Laternenwärters Loßner als Communstraßenmeister und Laternenwärter an- und in Pflicht genommen worden ist so wird dies zur öffentlichen Kenniniß gebracht. Dippoldiswalde, am II. Decbr, 1855. Der Stadtrath. Rüger. . Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes rom 6. September 1834, §. 15, wird hiermit bekannt gemacht, baß das 17., 18., 19. und 20. Stück deS Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1855, deS Inhaltes: 1) Verordnung, Vie Publikation des Militairstrafgesetzbuchs betreffend, vom 13. August, nebst 2) Militairstrafgesetzbuch für das Königreich Sachsen; 3) Gesetz, die Anlegung und Benutzung electro-magnetischer Telegraphen betreffend, vom 21. September; 4) Verordnung, die Gesuche um Concession zu Anlegung und Benutzung electro-magnetischer Telegraphen betreffend, vom 21. September; 5) Verordnung, den Eingangszoll für Getraide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate betreffend, vom 24. September; 6) Gesetz, den Schluß der Landrentenbank betreffend, vom 20. September; 7) Verordnung, die Einnehmergebühr für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe- und Personal steuer auf daS Jahr 4855 betreffend, vom 29. September; 8) Verordnung, das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend, vom 26. September; 9) Verordnung, die Ausnahme der in Gemäßheit der Verordnung vom 24. December 1851 geprüften Baumeister in eine Maurer« ober Zimmerinnung betreffend, vom 17. September; , 10) Bekanntmachung, die LanbeS-Heil- und Versorgungsanstalten zu Sonnenstein, Colbitz und HubertuS- burg betreffend, vom 26. September; 11) Verordnung, die Zählung der Bevölkerung und Aufnahme einer Productions« und ConsumtionSstatistik betreffend, vom 10. October; 12) Verordnung, die RichtungSlinie der Chemnitz-Zwickauer Eisenbahn betreffend, vom 9. October; . ,, 13) Verordnung, die Erläuterung der Firmen- und Procuraordnung betreffend, vom 10. October; 14) Verordnung, die Consolibation von Bauergütern betreffend, vom 21. September; 15) Verordnung, die Dismembration eines von einem anderen Grundstücke desselben Besitzers auS bewirth- schafteten geschloffenen Grundstücks betreffend, vom 8. October; 16) Decret wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der AlbertSbahn-Actiengesellschaft, vom 30. September; 17) Bekanntmachung, die Herstellung einer electro - magnetischen Telegraphenleitung zwischen Dresden und Pillnitz und die Eröffnung eines StaatstelegraphenburcauS am letzteren Orte bett., vom 24. October; 18) Verordnung, die fernerweite Herabsetzung der Gebühren für die telegraphische Correspondenz sowohl im internationalen Verkehre als innerhalb Sachsens betreffend, vom 29. Oclober; 19) Verordnung, die Zulassung von Ausländern zu geistlichen Aemtern betreffend, vom 27. October; 20) Verordnung, die Richtungslinie der Chemnitz-Zwickauer StaatSeisenbahn betreffend, vom 3. November; 21) Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse zu Olbernhau, vom II. October; 22) Verordnung zu Bekanntmachung der mit der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung getroffenen Ueber- einkunft zu möglichster Verhütung von Forst-, Jagd-, Fischerei« und Feldfreveln, vom 29. October; j)tt Einsicht eines Jeden an die unterzeichneten OrtSbehörden gelangt sind. Dippoldiswalde, am 30. November 1855. Das Königl. Jirstizamt und der Stadtrath daselbst. Lehmann. Rüger.