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53« Im Urbrigeil wird auf die an hiesiger AmtSstelle, sowie in dem Stenzel'schen Gasthofe in Hermsdorf aushängende ungefähre Beschreibung und Minderung gedachten Grundstücks verwiesen. König!. Justizamt Frauenstein, den 28. September 1855. Lommatzsch. Bekanntmachung. Die Grundsteuer auf 4. Termin 1855 ist nach 2 Pf. von jeder Steuer-Einheit am 1. November 1855 gefällig. Dippoldiswalde, am 29. Octbr. 1855. Stadt r Steuer-Einnahme. Allmer. „Vorteil t." Lebens-Renten Ausstcuer und Begräbniß-Versicherungsbank Die obengenannte, unter der Oberaufsicht beS Staates stehende Anstalt schließt nicht nur alle Verträge über Versicherungen von Capitalien und Renten auf den Fall des Todes, des Leben- und deö UeberlebenS ab, sondern hat auch durch Bildung von Kin-erversorgnngs-Caffen ihren GeschästSkreis jetzt mit einer Einrichtung erweitert, welche Eltern die beste und sicherste Gelegenheit bietet, die Zukunft ihrer Kinder durch Zahlung verhältnißmäßig niedriger Beiträge in der befriedigendsten Weise sicher zu stellen, und bereits überall den allgemeinsten Anklang gefunden hat. Es sind diese Cassen auf den Grundsatz der gegenseitigen Beerbung ihrer Theilhaber gegründet. Die Bank verwaltet die Einlagen, welche durch Capitalzahlnng oder jährliche Beiträge in jeder beliebigen Höhe bis zu einem Minimum von 2 Thlrn. jährlich gemacht werden können, auf ihre alleinige Gefahr, gewährt auf die Einlagen einen Zinseszins von 3'/r "/» und vertheilt den ganzen Bestand der Caste, sobald die in eine Casse eingeschriebenen Kinder, welche in demselben Jahre geboren sein müssen, das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, auf die in die Casse eingeschriebenen Kinder, welche den Termin der Vertheilung erleben. Zu Vermittelung aller Verträge mit der sowie zu Ertheilung jeder Auskunft und unentgeldlicher Verabreichung von Prospekten erbietet sich Dippoldstval-e, den 1 November 1b 55. Agent obiger Anstalt. Die Magdeburger Viehversicherungs-Gesellschaft, als Actien-Gesellschaft concessionirt durch Allerhöchste Cabinets-Orde vom 26. Februar 1855, versichert auf Grund ihrer vom Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen heiten genehmigten, höchst liberalen Versicherungs-Bedingungen jede Gattung von Vieh gegen alle Verluste, mögen dieselben durch Sterben, Tödten oder Abschlachten in Folge von Krankheiten, Seuchen oder Unglücksfällen entstanden ober durch Verkauf von Thieren in Fällen, wo die Heilung derselben zweifelhafterscheint, herbeigeführt sein, gegen feste Prämien, ohne alle Nachzahlungen, und gewährt die volle Sicherheit der prompten und baaren Vergütung der Schäden. Bei Versicherung auf mehrere hinter einander folgende Jahre werden verschiedene Vor th ei le gewährt; auch ist es bei größeren Versicherungen zulässig, die Prämien in Raten zu berich tigen. Wird ein versicherter Viehbestand verkauft, so kann die Versicherung auf den neuen Be sitzer umgeschrieben werden. Eremplare der Versicherungs-Bedingungen und nähere Auskunft ertheilen alle unsere Herren Agenten jederzeit unentgeldlich; auch sind bei denselben Antragsformulare in Empfang zu nehmen, bei deren Ausfüllung dieselben stets hülfreiche Hand zu leisten bereit sind. Magdeburg, im Juni 1855. Magdeburger Vieh Versicherungs-Gesellschaft. L. G. Schmidt. Vollziehender Director. Zur Annahme von Versicherungs-Anträgen erbietet und empfiehlt sich R-.ch«ä»., d.« F^edr. Ang. Funke, Special-Agent,