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chiMMGa^ k«r?^ mommrn E! 'N'.' II^! — > !ssstE n n<r ir- !Nlimtztzü«,,ÄVM. S»«1u^^ri,A^ rU v«a»tmMichkr Rtdattrnr: Harl Jsthn« in Dipphlbt-ch8kO<?^^'^^'^ Spsch'tnt . Dtenstag» und HM Freitag«. Zu alle Postanstal- «en. PrelSpraüß k^Nßrt. 10Rgr>„ Z t ' H » i s. Eilt rmterHMM- Wo^erÄÄt für heu MDAd Die königlich sächsische Landes-Jmmobiliar- Brandversicherungs -Anstalt, bekanntlich untern» 5. April 1729 auf Gegenseitigkeit als Societät gegründet und eine der ältesten derartigen An stalten. früher vielen als Muster dienend, offenbart in der Leipziger Zeitung ihren dermaligen Zustand und schließt daran interessante statistische Mittheilungen. Könnt« man ron einer Assecuranzanstalt auf Gegenseitigkeit mit einer Versicherungssumme von 248.276,831 >/« Thlrn. und mit Priorität ihrer Prämien im Gante von Insolvenz sprechen, so würde man ihren Zustand also zu bezeichnen haben. Die Uebersicht «rgjebt ein Defieit von 988,974 Thlrn. 23 Ngr. S Pf., welches im gegenwärtigen Augenblick durch Brände beträchtlich erhöht sein wird, doch aber die An stalt nicht trschüttern kann, sondern nur das Ergebniß höherer Prämien bringt, allerdings um so unangenehmer, da nach dieser Mittheilung im jüngsten Termin die Prä- Wien nicht ohne Anwendung außergewöhnlicher Mittel z» erlangen waren und dennoch namhafte Beträge zurück blieben. Die Leitung der Anstalt ist tadellos und regsam. ES sind hier die Arbeiten der Katastrationen, ausschließ lich der Abschätzungen, die Schädenaufnahmen und die Vergütungauszahlungen ganz, sowie die Receptur der Prä mien fast unentgeltlich zu leisten. Sie hat mithin geringere Spesen als Privatversicherungen. Der Grund ihres miS- lichen Zustandes kann daher nur liegen entweder in ihrer ganzen Organisation, oder in einem Uebermaaß von Brän den. Uebed die Mängel der Organisation läßt sich der Aussatz nicht ans. Eine nähere Betrachtung derselben, zu deren Motivirnng hier nicht der Raum gestattet ist, erzieht, daß darin allerdings ein wesentlicher Grund der höchst beklagrnSwerthen Erscheinung liegt, und führt schließlich zu der Frage: ob es nicht überbaupt bei den gegenwärtigen Zuständen rathsam sei, dem Beispiel des größten TheilS von Europa zu folgen und auch die Mobiliarbrandver- sicherungen den Privatanstalten mit dem Zwange zur Versicherung bei irgend einem concesstonirten Assecuranz- institute und unter einer angemessenen Controle der Brand- versicherungScommisflon zu überlassen? Die Vortheile, welche solche Institute vor einer Landesversicherung voraus haben, liegen auf der Hand und reduciren sich den Ver sicherten gegenüber auf die Möglichkeit, bei Schließung deS Affecuranzvertrags in einzelnen Fällen ralhsame Spe- eialstipulationen zu treffen, sich eine Controle des Umgangs Mit dem Feuer von Seite» deS Versicherten sich zu be dingen, durch Bttthrilung der Assecuranzen in der Räum lichkeit unter Mehren Versicherern die Rifieo'S zu mindern und durch Rückversicherungen die dennoch übernommenen größekn abzuschwächen. Darauf, daß ohne die LandeSan- stalt die Strohdächer und andern feuergefährlichen Baue keine Versichern,»- oder doch eine zu hohe finden würden. kann man sich bei der große» Concurrenz der F«erasse- curanzen und deshalb nicht beziehen, weil maq ihnen recht füglich für den äußersten Fall die Gesammtptrficherungrn solcher Baue vorschreiben kann. Ihr eigenes Interesse wird ihnen begreiflich und die Höbever Versicherungen möglich machen, daß sie, ebenso wie e« ist Etchlastd von den dortigen AssecurateurS geschieht, sich der Herstellung tüchtiger Löschanstalten solidarisch unterziehen müssen. Der Aufsatz sucht den Grund zu der iM eryHhnten Erscheinung zuerst in dem Einflüsse der ist Sachsen von 17 verschiedenen PrivatfeuerverficherungSanstalten »rit 74S Agenttn betriebenen MobiliarversicherungSt» ünd söhastft in den trüben Zeitverhältniffen, dem Mangel ausreichenden Verdienstes und der Theuerung, verbunden mit einer ge wissen Lockerung der sittlichen Zustände. " LeMrtm Orllstd wird allerdings belegt durch die Zunahme deß böSUilligen Brandstiftungen, deren Zahl I8SV nur 12 «nb ikS4 leider 148 betrug, und kann man rüchichHich der Größe der Brandschäden «ol such «och hinzuftljftst. daß die Be reitwilligkeit zur Hülfe gegen da» Umgreifen des Feuers von Seiten desjenigen PublicumS, welche» dazv, den/Fonds körperlicher Kräfte hat, auf eine höchst betrübende-! Weise immer geringer wird und auf der anderst Seite chie- Kraft der Behörden beim Antreiben zur Hülse, wiesie sichfrsthrfl oft sehr drastisch, zu äußern pflegte, sich abschwächte. Dem Vernehmen nach hat sich bei einem Brande t« Myistu jene Hülssversagung in einem Grade gezeigt, welcher rin tlstst- licheS Einschreiten herbeiführen dürfte. Der erste Grund ist nicht driftig. Mag eS auch sein.haß die HshlWerMgenten die Mobiliarversicherungen vermehrt, so liegt darin zwar die erfreuliche Erscheinung der Verminderung der Ver luste und Verarmungen durch Brand, ganz gewiß aber nicht, selbst wenn man den Agenten die Pflichtwidrigkrit, die Anmeldenden zu übermäßigen Versicherungen zu be reden , beimeffen dürfte, ein Grund jener Erscheinung. Denn der hierunter, also bei der Bereicherung durch'Brand, maßgebende Moment ist nicht die Versichern»-, spndhrn die Schädenberechnung. Bei der Costtrole bet Privatster- sicherungSanstalten hat demnach der Staat, nach deA.Prin- cip der Zulänglichkeit deS Grundes aller Gesetzgebung, das Gewicht nicht, wie eS jetzt in Sachsen geschieht, auf die Versicherung, sondern auf die SchädenberechnmHs legen. Bon dieser hat er genügende Einsicht zü stehstW, sie unter Zuziehung der Nachbarn deS Abgebranstttu ivid' anderer mit seinen Verhältnissen vertrastter' ehresthststst- Personen zu prüfen, dabei die herrschende Ansicht dem sti> men Verunglückten aus Kosten der Anstalt zv helfest!'sticht auskommen zu lassen, und keine Auszahlung,-Mer Brand vergütung anders als nach der Genehmigung der Schäden- berechNrtstgHon Seiten der Behörde zu gestatten. Man muß die Angst vor den Ueberverstcherungen aufgeben und dafür" bi« Torge gegen Uebrrfchsttzung des Schadens an-