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ist. T-haiL-ch«. Man muß sie nächstens beschäftigen, denn sie wollen es. Die Nüssen -eigen seit Wochen - eine außerordentliche Energie in ihrer Absicht, die Belagere,h, ^zu .crchüdey. , Die Ausfälle nehmen zu an Zahl. unK..Siärle>..Hc Lager sind fortwährend alar- mirk und cs vergeht keine Nacht ohne ziemlichen Menschrnv'erlust. Omer-Pascha steht müßig in- Eu- paiohia und muß so stehen bleiben. Die Russen haben an det Alma dieselbe Position wie am 20. Sept. v. I. eingenommen, und die Türken werden sie nicht daraus vertreiben. In den nächsten Wochen wird die Besatzung von Eupatoria schwerlich einen andern Dienst leisten alö den, durch ihr bloßes, wenn auch thatenloscs Dasein rin russisches Corps zu beschäsli- geü und von den alliirten Lagerst fern zu halten. Mittheilu n q e n über die Verhandlungen der Stadtverordneten in Dippoldiswalde. 6. Sitzung am 13. Februar 1855. Gegenwärtig die Stadtverordneten: Nackc, Vorsitzender, Marbach, Wuscht g, Lauschke, Cuno, Herklotz, Rei ch c l, Iehne und Ochernal. Zur Erledigung des in voriger Mtttheilung suk 6. er wähnten Gegenstandes sand am obenbemerktem Tage die dazu bestimmte außerordentliche Sitzung statt. Vom Vorsitze aus wurde dieselbe durch Vortrag der darauf bezüglichen Raths-Protokolle cingeleitet und in Gemäßheit der selben zunächst die bei dem Stadtrathe verhandelte Frage über Abtretung der Sicherhcits- und WohlfahrtS-Polizei an den Staat zur Berathung gestellt. Da sich indcß nach Erwägung der gegen eine solche Ab tretung sprechenden und besonders noch dargestelltcn Gründe auch nicht Eine Stimme für dieselbe erhob, vielmehr allseitig zu erkennen gegeben wurde, daß man auch nicht im Entferntesten gemeint sei, dem auf Abtretung gerichteten, von dem Stadtrathe jedoch abgelehnten Anträge irgendwie Vorschub zn leisten, so wurde dieser Punkt, vorbchältlich der späteren Abstimmung dar über, verlassen und ans die vom Stadtrathe bezüglich der Wie- derbesetzung des Bürgermeisteramtes selbst gefaßten Beschlüsse übergegangen. Nach längerer Berathung darüber, wobei s) daö auL Besorgniß einer in Folgendes bald zu erwarten den Ueberganges der städtischen Gerichtsbarkeit an den Staat entstehenden neuen PcnsionSlafl vorgcschlagene Jnterimifticum nach Vortrag des zwischen der Regierung und den Ständen vereinbarten H. 53 des OrganisationS-Gesctz-EntwurfS abge lehnt, ferner b) in Bezug auf den für jetzt nach Höhe von 400 Thlr. festgestelltcn Gehalt der Zusatz, daß den über die §. 22. des Lokalstatuts normirtcn 300 Thlr. hinauSgehcndcn 100 Thlr. nzrr. die Eigenschaft einer, wenn auch bis zu der vorbchaltcnen anderwcitcn Gchalts»Regulirung unabänderlichen persönlichen Zulage verliehen werde, beschlossen, hicrnächst auch v) noch zur Sprache gebracht wurde, daß sich jn der Bür gerschaft mehrseitig der Wunsch kund gegeben, daS vacant werdende Bürgermeisteramt wiederum dem Hrn. Adv. Mauckisch allhier übertragen zu sehen, beschloß das Collegium, nachdem zuvörderst 1) die Frage: Will das Collegium die SicherheitS- und 'WohlfahrtSpvlizci an den Staat abgetreten wissen? einstimmig verneint worden, 2) gleichfalls einstimmig, den Stadträthlichen Beschlüssen, rr) baß ein juristisch befähigtes Zndividiui» als Bürger meister und zwar in Gemäßheit §. Ivl der Städteordnung auf Lebenszeit erwählt werde, Ir) daß demselben, so lang« die Polizeigewalt noch beim Stadtrathe sei, daher die mit der Verwaltung des hiesige» Bürgermeisteramtes verbundenen Funktionen in ihrem vollen derzeitigen Umsaiigc fortbefiiindrn, die Summe von 400 Thlr. als jährlicher Gehalt gewährt werde, vorbehaltlich jedoch einer in Uebereinstimmung mit der Verordnung der Königl. Kreitz- dircction vom 25. Sept. IH52 vorzunehmenden anderweiten Regulirung dieses Erhaltes, sglls die Verwaltung und Aus übung der Polizeipflcgc bei hiesigem Stadtrathe in Wegfall kommen sollte, und c) daß-dem zu erwählenden Bürgermeister die Ausübung der juristischen Praxis in der Maaße, wie solches in §. 23 des Loeal-StatutS geordnet worden, gestattet sein solle, bezichendlich mit dem oben 8ub t>) bemerkten Zusatze beizutre- tcn, zugleich aber auch noch 3) in Folge obiger Kundgebung, sowie in Anbetracht, daß der frühere Rücktritt des Hrn. Adv. Mauckisch zumeist durch die damaligen Verhältnisse herbeigcführt worden, mit ebenmäßiger Stimmen-Einhelligkeit, den Wunsch auSzusprechen, daß der Stadtrath den Adv. Mauckisch, gleichviel, ob derselbe sich nm das Bürgermeisteramt mit beworben oder nicht, unter die zur Wahl vorzuschlagcndcu drei Canditaten mit aufuehm.n möge. Soviel endlich die von dem Stadtrathe hierbei noch be schlossene Maaßregel, die bei der Sparkasse vorhandenen und beziehcndlich deponirten We.thpapiere im Schranke der hiesigen Stadtcasse unter fernerer Verwahrung des Bürgermeisters auch künftighin zu belassen, dahingegen aber d:e Coupons und Talons im Behältnisse der Sparkasse zu deponircn, anlangt, so erkannte man zwar die NothwcnLigkcit nnd Zweckmäßigkeit derselben vollständig an, vermochte aber selbige in so fern nicht für völlig ausreichend anznschen, als „Aktien" auch ohne Beifügung der Dividendcnschcine verkäuflich find, und beantragte dcßhalb, daß die fraglichen Werthpapiere, so weit solche in '„Aktien" bestehen, selbst mit in dem Behältnisse der Sparkasse, deren Eröffnung durch den jedesmaligen Deputaten controlirt sei, aufbcwahrl werden möchten. Dippoldiswalde, den 27. Febr. 18Ü5. Das Stadtverordneten-Collegium. Nacke, Vors. Protokoll-Auszüge der Stadtverordneten zu Altenberg. 11. ordentl. Sitzung, am 29. Decbr. 1854. Anwesend die Stadtverordneten: Hildebrandt, Vor sitzender, Knauthe 8(!N., Höfler, Zipscr, Behr, Thö- mcl, sowie die Ersatzmänner Pfannp und Walther. 1) Wird vom Stadtrath angezcigt, daß die Einweisung der am II. Novbr. v. I. mittelst freier Wahl hervorgegangenen und von der Königl. Krciödirection zu Dresden bestätigten neuen Stadtverordneten und resp. Ersatzmänner, sowie die Entlassung der zeither.fungirendcn Stadtverordneten und Ersatzmänner, deren Function sich mit Schluß v. I. erledigt, künftigen 2. Januar Abends 6 Uhr erfolgen soll, und daS Collegium veranlaßt, die sem Acte beizuwohnen. Hierauf beschließt man, in Gesammthcit daran Theil zu nehmen. 2) Nach geschehener Monitur der auf daS Jahr 1853 ab gelegten Parochialkasscnrechnung, wird nach Vortrag der dagegen gezogenen Erinnerungen beschlossen, selbige sanunt der bezüglichen Rechnung und Belegen dem Stadtrath mit dem Bemerken zu übersenden, die hierauf gcthanen Beantwortungen ehcbaldigst wieder anher gelangen zn lassen. 3) In Folge des dem Bergarbeiter Traugott Ehrenretch Mutze betroffenen Brandunglücks, hat,nian in Erfahrung ge bracht, daß derselbe sich mit einem Gesuch nm einige Untcrsiü-