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- ^r>10 . Dippoldiswalde, den 30. Jan. 1835. Der Rücktritt deS Herrn Bürgermeister Nüger von der Vorstandschaft deS Stadtralhs rind die bevor stehende anderweite Besetzung dieser Stelle hat zu der Frage Veranlassung gegeben: ob man es bei der seit Ein führung der Städteordliung üblichen Verfassung, wonach das hiesige Bürgermeisteramt durch einen zum Richleramte befähigten Juristen regelmäßig verwaltet worden, auch fer ner verbleiben lassen, oder ob man bei anderweiter Be setzung des Bürgermeisteramtes, wie dies tz. 2? des hie sigen Localstaiutes gestattes, sein Absehen auf ein zum Richteramte nicht befähigtes Individuum richten solle. .. Für letzteren Fall ist die Frage der Abtretung der städtischen Polizeigewalt, und zwar sowohl der Sicherhcits- als der WohlfarthSpolizei an, den Staat, in Anregung gekommen. Die Bedeutung dieser Fragen für die Stadtgcmeinds läßt «'S gerechtfertigt Erscheinen, daß die Loealpressc dazu nicht schweigt, und wenn eS dem Verfasser dieser Zeilen gelingt, einen Beitrag zum Verständniß der Sache zu liefern und einen möglich umfänglichen Meinungsaustausch über die angeregten Fragen hervorzurufen, so ist sein Zweck Verbrechen gegelt die Sicherheit der Persbst und des Eigttft erreicht. "" " ... .... ... » -- ' - Um dkN Parteistandpunkt des Verfassers im Voraus za bezeichnen, erklärt derselbe offen, daß er auf Seite Derer steht, die es bei der zeitherigen Ve-xfassuug gelassen wissen wollen. Jede willküh,rische Veränderung eines bestehenden Zu- siandttjzn ^tzschenljcheji fordert den vernünftig denkenden Menschen ünwillkührlich.aus/nach den Gründen einer von Außen in Anregung gebrachten Veränderung zu fragen, sich dieselbe^ klar zu machen, namentlich auch zu erwägen, oh der bestehende Zustand bet Dinge erhebliche Nacktheile ,im Gefolge habe, ob die angeregte Veränderung disieS ZustaziLeS eine Beseitigung jener Nachiheile erwarten sasse odek »selleicht sogar noch besondere Vorlheile mit sich bringe. Hiervon ausgehend, möge zunächst die von unseren Gegstetn angestrdbte Abgabe, der Polizeien-dsn Staat näher betrachtet werden. > Als UnterstützuNgSgrünbr fü» dieses uKerfassustgsver- änderung haben wir 'alnfsihren HKrtn, daß dit> Pvlizeiver- waltung für die Stadtgemeinde sehr kostspielig sei. und weiter, daß die städtische Polizei eine sehr mangelhafte sei, wogegen, in den Händen deS TtäatS eine baffere und na mentlich strengere Handhahilkg derstlbtn zu erwarten stehe. Also «in Nachtheil des dcrnmligen Zustandes und «in Bor- theil der beabsichtigten nenzn Organisation. WaS zuvör derst den Kosttnpuäkt aklangk, <so> halteM wir--dieses Ar« gument üntcht für durchschlagend. Augenommeu einmal, daß die Staatsbehörde zur Uebernahme der gesammten städtische» Polizeiverwaltting bereit wäre-, -^-7 was wir Freitag. Erscheint Dienstags nnhs V«it-zS. . Zn beziehen durch »P.e, Pyslqnsial- . ten,.,PreiS. pro ,u . t Yuart.IftNgr. „/.,j ... .. . Ei« ltsttexhastendeS' Wochenblatt für den Bürger und Landmann. />/,.':. -/-/'-/. . —— - — /öe^antwortlicher Ncdactcur: Carl Jehne in Dippoldiswalde- - - sss^sssssssrssssWsssssME - ^u-.L-lllic.-. i I!.-- .sit u/.st. wenigstens: ist Bezug auf die WohlfahrtSpoiizei bezweifeln — so würde dies nicht ohne Entschädigung -geschthkst- Die Stadtgemeinde DchSden-zahlt dafür, daß der Ktdat die dortige Polizeiverwaltung übernommen, -wenn wir recht unterrichtet sind, jährlich 30.600 Thlr. an den FiSklls. Es läßt sich nach diesem Vorgänge-erwarten, daß MH hier Vie Potizeiverivaltnnz nicht nne-Ntgtldlich'WM Staate übernommen werden wird daß Män wah-rscheinkich eine DuvchschnittSberechnung des' dieSf-llsigtn AüfivttkbVt in den letzten Jahren aufstellen Und darnach eine »Sn Sek Stadtgemsinde alljährlich zu zahlende EntschäviMg»sitnM fordern wird. Unter diesen Umständet dürfte Voi Abtlbei tung der Polizei-Verwaltung an dtN--Staa^ der PStlsi'- niäre Vortheil für Vie Stadt-auf-Nichts sich-rsdsiciM oder doch mindestens sehr Unerheblich seist.- - . « Gewichtiger scheint die Behauptung, daß die Polize-k- Verwaltung in den Händen des Staates besser aufgehobtir sei. Indessen auch diese Ansicht ist nur scheinbar- richtig. Was zuvörderst -die Sicherheitspolizei betrifft,- so ist isst- nächst zu bemerken» daß solche, Gott sei Dank, in unsrer Stadt nur selten Veranlassung hat, in Wirksamkeit zir treten. Alle Ortöeinwohner müssen u»S bestätigen, daß thums glücklicherweise zu den Sekten beiten gehören. Auch find. Dank' dem guten Geiste' der BevötArnng, befiMWe Maßnahmen zur Auftechthaitüng der öffenrlichcn Ruhe und Ordnung nicht notwendig, und die vorhandenen Organe, die Bezirksvorstcher, der hier stationirte GenSd'arm, die beiden Polizeidieuer» die Nachtwächter, haben sich als. »oA. kommen ausreichend bewährt, währen» ist besonderen Fästtch, bei Bränden re., die Bürgerschützen-Compagnie mit aNtl» kennenswerthem Diensteifer dem hiesigen Stadtrathe zub Verfügung sich gestellt hat. Endlich find mnS bis'jetzt' noch keine Klagen wegen mangelhafter Verwaltung der Sicherheitspolizei zu Ohren gekommen, und eS dürste in der That ein völlig unbegründeter Vorwurf sein,- wenn behauptet wird, daß die Sicherheitspolizei in der Stadt eine mangelhafte Handhabung erfahre. Hierzu kommt, daß eö auch den-durch den StSät -verwälteten und befk organistrten Polizeibehörden nicht gelingt, Verbrechen gegen ' die Sicherheit der Prrson und des EigenthumS in jediea Falle zu " verhüten , oder, wenn sie vsrübt worden/' di« Thäter jedesmal z» entdecken. Wir wollen von den'zichb reichen auf dem Lande, wo der Staats die Sicherh-ikSi Polizei za verwalten hat: verübten und-unentdeck-bltidsA deck Einbruchdiebstählen absehen, und nur an diÜ Stsibl Dresden erinnern, deren Polizetdireetion mik Necht als Muster hingestellt wird; dennoch aber wird die Zahl Her dort verübten und durch, die PopzH nicht entdeckten Ver- brechen gewiß bedeutend sein. . - ' »Me- Westn hiernach ekNetftlts dir Gründ« gegen fenHtz Verwaltung der Sicherheitspolizei durch den StadtrathLiw 2. Februar 1855. Mißerch-ZertungW - angcnßmE.,