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67 Weißeritz-Zeitung Verantwortlicher Nedaetenr: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Seine Majestät der König haben mit Zustimmung Ihrer Majestät der Königin Marie befohlen, den nachstehenden Eingang des im Nachlasse des höchstseligen Königs Friedrich August Vorgefundenen, von Aller - höchstdemselben eigenhändig abgefaßten Testaments vom 4. April dieses Jahres zu veröffentlichen, in welchem sich der Hobe, wahrhaft edle und christliche Sinn und die reinste Humanität des Verklärten, so wie Seine innige Liebe zu Seinem Volke, in einer Weise ausspricht, die gewiß in den Augen eines jeden Sachsen Thränen der innigsten Rüh rung hervorruft: Der Gesetzentwurf über die neue Gerichts- Organisation. Die „D. Allg. Ztg." bringt in ihrer Nr. ISS einen Auszug aus dem, vor Kurzem den ständischen Zwischen- Deputationen vorgelegten Gesetzentwürfe, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betr. Hiernach sind der wesentlichen Bestimmungen desselben folgende: Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit jeder Art soll auf den Staat übergehen. Die ordentlichen Gerichte zerfallen in Gerichtsämter, die für Untersuchung und Aburlhei- lung der ihnen zugewiesenen Verbrechen und Vergehungen, sowie für die streitige und »ichtstreitige Nechtpslege zustän dig sind, und in die Bezirksgerichte, vor welche die Strafrechtspflege in dem durch die Strafproceßordnung und sonst durch Gesetze festgestellten Maße gehört. Die Zuständigkeit der zcitherigen Gerichtsbehörden erster In stanz in ihrer Eigenschaft als obrigkeitliche und Verwal tungsbehörden, mit Einschluß der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen, nicht minder in ihrer Eigen- schast als weltliche Coinspectoren in Kirchen-, Schul- und Stistungssachen geht aus die GerichtSämter über, und zwar bildet der Sprengel jeden Gerichtsamt- einen Verwaltungs bezirk ; in diesem fungirt. mit Ausschluß jedoch der Städte, Für die rührenden Beweise liebevoller Theilnahme an meinem tiefen Schmerz, die ich fortwäh rend von Dresden und vielen Orte» und Vereinen des Landes empfange, danke ich herzlich; sie thun meinem Herzen, zumal die mit ihnen verbundenen Aeußerungen treuer Liebe zu meinem theuern Ge mahl, sehr wohl und werden mir stets unvergesslich sein. Meine Gebete für des Landes Wohl bleiben Sem geliebten Sachsen. Wach Witz, de» S« August L8S4. MllNk. 29. August 1854. Hnserate werden mit 8 Pf. für die Zelle berechnet Hu. in allen Ex peditionen an genommen. Dienstag Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen Lurch alle Postanstal ten. Preis pro Quart. t ONgr. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann „Im Namen der Allrrhciligstcn Dreifaltigkeit." „Bor Allem danke ich meiner geliebten Frau für ihre treue Liebe, womit sie mein Leben verschönert, mir die trüben Tage erheitert und mir di« glürklichste» Stunden bereitet, die ich in diesem Leben genossen. „Eben so danke ich meinen lieben Eeschwistern, Schwägerinnen, Schwager, Reffen und Nichten und andere» Ber»a»d«rn, für die mir fortwährend bewiesene Liebe. „Auch allen meine,, «reuen Dienern, besonders meinen Minister», di« mir so treu beigestanden, N»d denen, di« Mir im Leben näher stände», für di« vi«Ifach mir bewiesene Anhänglichkeit. „Ich nehme von ihnen Allen den herrlichsten Abschied; möge «ott ihnen bas vergelten, was sie mir gethan, und mögen fie mir Alle» verzeihen, womit ich sie vielleicht i« gekränkt. „Allen meinen Unterthanen, meine» Sachsen, die ich treu geliebt, send« Ich meineo Abschiedsgruß; mögen sie meiner in Liebe gedenken! „Ich empfehle sic» mein« hinterlassenen Kinder, der Fürsorge meine» Nachfolger». „Allen denen, die mich im Leben betrübet und gekränkt, verzeihe ich von ganzem Herzen. „Möge lSott denen verzeihen, die e» absichtlich gethan, »nd möge er ihr« Herzen lenken» datz fie cinsehen ihr« Schuld." re. re. r«, Ministerium des Königlichen Hauses. in welchen die allgemeine Städteordnung ejngeführt ist, das GerichtSamt als Verwaltung-pbrjg^eit. Eine kolle giale Beschlußnahme und Entscheidung findet in den vor das Gerichtsamt gehörigen Geschäften nicht statt; dage gen beschließt das Bezirksgericht bei der Hauptverhand- lung, desgleichen bei Einsprüchen gegen Erkenntnisse eines Gerichtsamts in Versammlungen ppn fünf, außerdem aber in der Regel in Versammlungen von drei Richtern. In Dresden und Leipzig haben die Bezirksgerichte gleichzeisig ! die Zuständigkeit eine- Gerichtsamts, in Leipzig über- dies bildet eine Abtheilung des Bezirksgerichts, aus zwei Mitgliedern bestehend, unter Zuziehung von Besitzern aus dem Handelsstande, das Handelsgericht. Die Verwqltung der Polizei geschieht überall im Auftrage der StaatSregie- rung, und zwar, insoweit nicht für einzelne politische Ge schäftszweige besondere Organe bestellt find, durch die Stadträthe und Gerichtsämter, durch jede dieser Behörden innerhalb ihres ordentlichen VerwaltungSsprengelS. Für die örtliche Verwaltung in den aus den Sprengeln der I GerichtSämter sich bildenden Verwaltungsbezirken zerfällt I jeder der letztem in eine Anzahl ppn Friedensbezirke», I denen ein Friedensrichter porsteht. Der Friedensrichter ist I als obrigkeitliche Person dem GertchtSamte für den gan-1 zrn Bereich seiner polizeilichen und gemeind,obrigkeitliche» I AmtSthätigkeit zur Sette gestellt und dqzu berufen, bet I