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247 Ferner wurde 5. die Mitvollziehung des RecesseS über die Ablösung der an da- Stadt« und Nlcolatktrchtnlthn abzuentrichtenden Erbzinsen, in dem man zugleich den auf dem Hospitale haftenden in der Höhe von 10 Ngr. S Pf. anerkannte, außer dem Vorfitzende» den Stadtverordneten Cuno, Marbach und Mauckisch übertragen. Anlangend 6. die Gebahrung mit dem bei der Sparcaffe allhter vorhandenen Baarbestande, so konnte sich das Collegium bet den dermaligen Zettverhältnissen und dem andauernden Fallen derWcrthpapiere mit dessen Verwendung zum Ankäufe von sächsischen Staats schuldscheinen , Landrenten- oder Pfandbriefen nicht einverstan den erklären. Wenn sodann noch daS RathSsitzungS-Protokoll vom 2. März dieses Jahres zum Vortrag gelangte, so fand man kein Bedenken, 7. die nachgcsuchte Darleihung eines CapitalS von 26 Thlrn. aus hiesiger Sparkasse zu genehmigen, und war auch 8. damit, daß für die Bestreitung der Aufwände bei den Necruti- rungen eine Vergütung von jährlich 5 Thlr. in Anspruch ge nommen werde, einverstanden. Endlich wurde noch S. von dem mitgetheilten Verzeichnisse der im verwichenen Iah re vorgekommenen Bürgcrverpflichtungen Kenptniß genommen und 10. den Verhandlungen wegen einiger im hiesigen Pfarrhaus« yor« zunehmenden Baulichkeiten die Genehmigung ertheilt. Dippoldiswalde, am 12. Mai 1854. Das Stadtverordneten - Collegium. G. Müller, Vorfitzender. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde, vom Id. b!S 23. Mat 1854. Geboren wurde dem Postillon Carl Ferdinand Mül - ler allhter ein Sohn; — Herrn Hermann Nadler, Rector allhter, eine Tochter; — dem Töpferges. Friedr. Ernst Schmidt allhicr eine Tochter. Gestorben ist Frau Christ. Concordia Berger, Hrrt. Carl Gottlob Berger'S, penfionirten Wachtmelster'S bei der Kü rassiergarde, hinterlassene Wittwe, 69 Jahr alt, an Brustleidrn. Am Sonntage Exaudi; Früh-Communion: Hr. Sup. v. Zobel. VormittagS-Predigt: Herr Diac. MühlberH. Nachmittags: Betstunde und Examen mit der im Jahre 18SL eonfirmirten Jugend. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Zur Ernennung derjenigen Vier Wahlmänner, durch welche das Städtchen Glashütte an der Wahl der Abgeordneten und dessen Stellvertreters im achten städtischen Wahlbezirk Theil zu nehmest haben, ist von der unterzeichneten, hierzu vom Königl. Commiffar beauftragten Obrigkeit der 7. Juni 1854 anberaumt worben. Es werden daher die sämmtlichen in der in dem Rathhause zu Glashütte öffentlich auS- gehangenen Liste unter I. und II aufgesührten Stimmberechtigten aufgefordert, besagten TageS Vormittags 9 bis 12 Uhr im Rathhause zu Glashütte bei Verlust des Stimmrechts für diesen Fall persönlich zu er scheinen und den ihnen auSgehändigten Stimmzettel, welcher mit 4 Namen von den unter I. der Stimmliste verzeichneten Personen, und zwar unter gleichzeitiger Vorsetzung der Nummer, in der letztere in jener Liste aufgcführt sind, zu versehen ist, zusammengebrochen vor der Wahldeputation zu übergeben. Etwaige Einsprüche gegen die Liste, sie mögen die nachträgliche Aufnahme darin weggelassener oder die Ausschließung darin aufgeführter Personen zum Zwecke haben, sind binnen 14 Tagen von AuShängung der Liste an und längstens bis zum Tage vor der Wahl bei dem unterzeichneten Justizamte anzubringen, indem spätere Reklamationen unbeachtet bleiben, müssen. Dippoldiswalde, den 3. Mai 1854. Königliches Znstizamt. Lehmann. E d i c t a l l a d u n g. Zu dem Vermögen des Strumpfstrickermeisters Carl Heinrich Böhmer allhier ist von uns der ConcurSproceß eröffnet worden. Wir laden daher die be- und unbekannten Gläubiger desselben und über haupt alle Diejenigen, so auö irgend welchen Rechtsgründen Ansprüche an die vorhandene ConcurSmaffe zu machen haben, andurch bei Strafe des Ausschlusses von solcher Masse und bet Verlust der Rechtöwohl- that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor, irr dem zum 1. September 1884 anberaumten Liquitationtermine vor uns an der GerichtSstelle im Stadthause Hierselbst gesetzlich zu erscheinen, und ihre Ansprüche anzumelden, auch solche gebührend zu bescheinigen, annächst darüber mit dem bestellten ConcurSvertreter ingleichen beS Vorzugsrechtes halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen ü Wochen zu beschließen, nicht weniger den 2V. September 1884 der Verkündigung eines Präklusivbescheides, sowie, daferne in dem zum 18. -Oktober 1884 anberaumten VerhörStermine, in welchem sie Vormittags 9 Uhr sich anderweit an beregter Gerichtsstelle ge setzlich, resp. durch gehörig legitimirte und zum Abschlüsse eines Vergleichs hinlänglich instruirte Gevöllmäch« tigte, einzufinden und über die erfolgenden Vergleichsvorschläge zu erklären, hiermit bei Strafe, baß die Außenbleibenden ingleichen Diejenigen, welche sich über besagte Vergleichsvorschläge nicht ober nicht bestimmt