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MMWW»>WWW»». 4 Pienstag. 32. 25 April 1851 «r, i Verantwortlicher Redacteut: Carl Jchne iri Dippoldiswalde. u .,:u Weißerih-Ieitung Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann Erscheint Dienstags unL. Freitags. Zu beziehen durch alle Postanstat- ten. Preib pro Quart lONzr Inserate werden mit 8 Hf.' für die Zeile berechnet ^u. in allen Ex peditionen an, genommen. Röthig und heilsam. Daß der Besuch der öffentlichen BergnügungS- orte Seiten der Jugend höchst nachtheilig auf die Moralität einwirkt, wird wohl Niemand in Abrede stellen wollen. Wird doch da schon die Jugend zu früh zu sinnlichen Genüssen verführt, die nur zu oft Geist, Herz und Körper vergiften. Hört doch da manches zarte Ohr Vieles, was ihm in diesen Jah^ ren, ja wohl für immer, verschlossen bleiben möchte, und das unschuldige Auge ist gar oft Zeuge von ol» scuren Gemälden, die einen widerlichen Eindruck auf das zarte Gemüih machen. Als eine gUle Maßregel nun, die Jugend von zu frühzeitigem Besuche öffent licher Vergnugungsorte abzuhalten, die ihre Basis auch auf einer hohen Verordnung hat, die man auch im Sachsenlanbe schon an vielen Orten, im Böhme» lande aber durchgängig findet, erscheint dies«: daß an den zu Tanzsälen und Tanzböden führenden Eil» gärigen mit großen Canzleibuchstaben angeschlagen ist: Schulkindern sei der Zutritt in dieselbe streng verböten. Höchst selten wird man nun da auch bei öffent- lichen Musiken Kinder treffen, immaßen solche von der Genöd'armerie, der dieses zur strengsten Aufgabe ge macht ist, abgefükrt und mit ihren Eltern ddr Schule und der Obrigkeit zur Bestrafung angezeigt werden. Dagegen Handelnde erhalten angemessene Schulstrafen und deren Aeltern werden mit Geldbußen oder Ge- fängniß ohne Barmherzigkeit belegt. - Diese Anschläge an öffentlichen Orten gehew noch weiter: sie verbie ten auch Wiederholungsschülern den Zutritt. Unter Solchen aber versteht man junge Leute, die zwar aus der Schule entlassen sind, aber nach ihrem Austritte (der freilich schon nach vollendetem 12. Lebensjahre erfolgt) noch zwei Jahre lang, Sonntags zwischen demVo» und Nachmittagsgottesdienste, in dem Schul locale von dem Ortsgeistlichen und dem Lehrer Unter richt genießen. Diesen Unterricht müssen sie nun re- ' « ' - . « ' ' — Ueber eine Höllenmaschine in Lohmen sagt eine amtliche Bekanntmachung Folgendes.- „Am FastnachtStage, den 28. Febp. d. I., ist frühmorgens vor dem Wohnhause des Zimmermeisters PeiSger in Lohmen ein kleines Fäßchen, welches die mit Kreide geschriebene Aufschrift „Dem Hrn. ZimmermeisterPeiö- ger in Lohmen" an sich getragen, vorgefunden wor den. Besagtes Fäßcheii (Wein- oder Gurkenfäßchen), von Eichenholz, ungefähr 8 Dresdner Kannen hal tend, hat eine Mischung von Sprengpulver und an dern Substanzen, insbesondere Steinkohlenasche öder I ... i. ..u-o.'» tr»' gelmäßig abwarten und Säumige, dir von defft Leh rer oder dem GenSd'arm, der das Recht hat, .sogar verpflichtet ist, während beS Unterrichts hei dem, Leh rer nach dem Schulbesuch sich -Ü erkundigen, als Solche bezeichnet werden, Verfällen der Strafe. Ge wiß eine sehr heilsame Maßregel, die sich auf unsere Sonntagsschule recht wohlthätig ünwenpen. ließe. Per. pünktlicher Befolgung derselben würde e^ nie dahin kommen, baß, waS man zu seiner Zeil öffentlich rügte, junge Mannschaften bei der Aushebung ihr« Namen nicht schreiben könnten. — Diesen sogenannten Wie derholungsschülern ist aber auch, was der zweite Theil der obigen Anschläge besaget, bei Strafe der Zutritt zu öffentlichen Vergnügungen untersagt, und Contra- venienten setzen sich denselben UnannchmlichkeitetzauS, wie Vie Kinder, die die öffentliche Schule besuchen. Zum Heil des Ganzen, möchte es doch überall so sein! Möchten sich aber, wo dieses Zwang nicht ist, Aeltern, Lehr- Und Dienstherren selbigen seihst anleaen, und ihre Kinder, Lehrlinge und Pflegebefohlene nicht versäumen lassen die Stunden, die zu ihrer weitern Ausbildung sich ihnen darbieten, sie aber fern halten von öffentlichen Vergnügungen, wohin sie allemal noch zeitig genug kommen. Nur zur Schande gereicht es Dir, eitle Mutter, wenn Du Dein Töchterchen, das nur eben zur Konfirmation gewesen, hochaufge- putzk dem Tanzboden zuführst und Dich höchlich freust, wenn aller Augen auf sie gerichtet sind und sie un ausgesetzt tanzt; allein alle Ehre macht es Dir und der Vernünftige ästimirt Dich hoch, wenn Du sie, so oft sich nur Gelegenheit darbietet, einführst in die gottesdienstlichen Versammlungen, und mit ihr, als fromme und ehrbare Christin, Deinem Gotte dienest. In diesem Falle wirst Du Dein Kind wohl betten und den Segen Deines Hauses begründen, und Dein Stammbaum wird grünen, wie Bäume, gepflanzet an den Wasserbächen. gebrannte Knochen und Erde, ferner acht Stück Blei kugeln, etwas Schrot und einige Eisenstückchen ent halten, Die ganze Masse hat 7 Pfund gewogen, darunter, chemischer Untersuchung zu Folge, reichlich 3 Pfund Pulver. Ferner ist das Fäßchen im Innern mit einem Sclbstschusse dergestalt versehen gewesen, daß bei dem Herausziehcn de- Spunde--eine Schlag feder auf ein Zündhütchen hatte treffen und diePul- vermaffe entzünden« sollen. Auf die Entdeckung der Person, von welcher der Inhalt des Fäßchens her rührt oder beziehendlich vor die PeiSger'sche Wohnung gelegt worden ist, ist eine Belohnung von 20 Thlrn. gesetzt.