Volltext Seite (XML)
L66 b) einem, 2 Acker 270 lH Rüchen enthaltenden, und ohne Berücksichtigung der Abgaben auf 797 Thlr. 15 Ngr. gerichtlich gewürderten Stück Feld Nr. 241 e des Flurbuchs bestehenden Immobilien den 27. April 1834 an hiesiger Amtsstelle an den Meistbietenden öffentlich versteigert werben. PietungSlnstige werden daher unter Hinweisung Sus die aus den an hiesiger Amtsstelle und in dem Gasthofe zum Amtöhausc zu Rabenau auShäNgenden Anschlägen zu ersehenden Gübhastationsbedingungen hier mit geladen, obgebachten Tages vor Mittags 12 Uhr an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich gehörig auszuweisen und sodann zu gewärtigen, daß nach 12 Uhr Mittags der Zu schlag der mehrerwähnten Immobilien unter den obgedachten Bedingungen erfolgen wird. Dippoldiswalde, den 8. März 1854. Königliches Justizamt. Lehmann. Bekanntmachung. AuS einem Gute zu Lübau sind in der Nacht vom 24. zum 25. Januar dieses Jahres folgende Gegen stände: 1) '/r Scheffel gebackener Pflaumen, 2) 2 Metzen gebackener Aepfel, 3) 1 Viertel gebackener Birnen, 4) 2 Speckseiten, 5) eine Partie Bettfedern, theil geschlossene, theilS ungeschlossene, mittels Einsteigens in das Gehöfte und muthmaaßlich unter Anwendung von Dirbesinstrumenten entwendet worden. Wenn nun die zeitherigen Erörterungen ohne Erfolg geblieben sind, so wird dieser Diebstahl Behufs der Entdeckung deö Diebes und zur Wiederlangung der gestohlenen Gegenstände hiermit zur Kenntniß der Po lizei-Behörden und Organe gebracht. Dippoldiswalde, den 29. März 1854. Königl. Justizamt. Lehmann. Bekanntmachung. Um Competenz-Jrrungen zwischen den Gem eindeb eamten (Vorstand und Nettesten) und denOrtS- gerichtspersonen in den Dörfern, wie sie bereits vorgekommen, in der Folge zu begegnen, wird unter Hinweisung auf §. 12 der Landgeineindeordnüng vom 7. November 1838, hiermit kund gegeben: Die Besorgung aller nicht zum Gemeindewesen gehörigen, also die Rechte, Interessen und Verpflichtungen der Gemeinden, als solcher, nicht angehenden, sondern auf Zwecke der Staatsverwaltung bezüglichen Local verrichtungen,. kommt nicht den Gemeindebeamten als solchen, sondern lediglich den von der Obrigkeit einge setzten OrtgerichtSpersonen zu, und sind insbesondere dahin zu rechnen: Die Fertigung.verschiedener Verzeichnisse in Bezug auf RecrutirungS- und Militairsachen, Personal- und Gewerbesteuer-, Landtagöwahl-, Salzconsignation-, Bevölkerungslisten; ferner alle Wohlfahrts- und sicherheitspolizeiliche Dienstobliegenheiten, wie sie speciell in der Instruction für die LocalgerichtSpersonen enthalten sind, insbesondere aber die Revision von Pässen beurlaubter Soldaten (Ordonnanz vom 19. Juli 1828 Thl. 2 sub k. 33 c.,) Jnspicirung und Anmeldung fremder Personen (Polizei-Bekanntmachung vom 28. September 1843), die Ueberwachung des Gesindes (Verordnung vom 10. Januar 1835 §. 2 und 8), der in der Gemeinde mit Herberge ober All mosen versorgten, so wie der unter polizeiliche Controle gestellten Individuen, endlich die Aufsicht über OrtS- wächtcr, Hebeammcn, Leichenbcstellerinnen und die Visitation der Schankstätten, wogegen die Besorgung und Instandhaltung aller zu Erreichung wohlfahrtö- und sicherheitspolizeilicher Zwecke gesetzlich oder obrigkeitlich vorgeschriebener communlichen Anlagen und Anstalten, namentlich der Wasserbehälter, deö FeuergerätheS, der Wege, Brücken, Wegzeiger, die Verwahrung gefährlicher Orte, die Armen- und Krankenversorgung der ge meinschaftlichen Fürsorge der Ortsgerichtspersonen und Gemeindebeamten angehört, endlich die Herbeischaffung der Geldmittel hierzu, sowie zu Erhaltung guter Ordnung in den Gemeinden überhaupt, ausschließliche Ob liegenheit der Gemeinderäthe und Vertretungen ist. Dippoldiswalde, am 25. Februar 1854. Königliches Justiz-Amt. Lehmann. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Gräflich Hvhenthal'schen Güterverwaltungamtes zu Püchau sollen aus den Fichtensaaten in' der Haarthwaldung, niederes Forstrevier,' e» 12,VW Schock gesunde kräftige Fichtenpflanzen, das Schock zu 7 Pfennige, verkauft werden, was andurch mit dem Bemerken, daß Kauflustige sich an den Herrn Förster Morgenstern in Lieben au zu wenden haben, veröffentlicht wird. Rent-Einnahme Lanenftcin, am 30. März 1854. Schneider.