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/vertag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Postanstal- tzen, MM pr- 23 Pecbr. 1853 . - a, > p' - , Äuserate WPMW-»»»g.W Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger unk ^MDrü. — / Verantwortlicher Redactenr: Carl Jehne in Dippoldiswalde/ z'.'v.izrrlksi ürross -eute irche eutgegenzusetzen, wurde durch landesherrliche Verord- nung vom 9. Nov. dem Erzbischof ein Rcgierungö- Specialcommissqr in der Person des thatkräftigen Stadt« direÄotMBurgek aus Freiburg/ eines als wohlgesinn ter Katholik und redlicher Beamter bekannten Mannes, zur Gene gestellt. Ohne dessen Unterschrift durfte von jenem keine Verordnung verkündet, vollzogen und er lassen werben. .. Alle geistlichen und weltlichen Behör- ven erhielten durch ihn die gehörigen Weisungen; ins besondere wurde allen Geistlichen, die wegen ihrer Treue gegen den Fürsten Verfolgungen zu befürchten hätten, ver großherzogliche Schutz angekündigl. Zaum war dieses geschehen, so sendete auch schon der Erzbischof am II. Nov. seinen Generalvicar Buchegger, der in dem Streite als einer der. Hauptagitatoren gilt, zum Stadtdir. Burger, ihm die Frage zu stellen: ob er ge sonnen sei, Vas pon sechesN^aNdesHerrn ihm ertheilte Commissarium anzunehmen. Auf die Antwort, daß Vies bereits geschehen sei, überreichte ihm Buchegger ein versiegeltes Schreiben, wobei er sich den Anschein gab, dessen Inhalt nicht zu kennen. Burger eröffnete nun das Schreiben und fand, daß über ihn wegen seines unkirchlichen Sinnes (d. i. wegen seiner treuen Pflichterfüllung gegen sejnen Regenten) die vxcvinmu- nicalio mchjor ausgesprochen sei. Auf Burger's An suchen, daS^Schrechen znrückzunekmen, in welchem Falle er die Sache als nicht geschehen ansehen wolle, entfernte sich Buchegger, erschien aber nach einiger Zeit wieher mit. der. Erklärung, daß der Erzbischof auf sei- , nein Vorhaben bestehe und die Ercommunicalion nicht zürückNehme, Jehl: schritt der großherzogliche Comis- sar.aemäß ^er..il)Mxübcricageiicn Vollmachten zur An- wSiidimg F^s GeseNes vom Jahre I8r2 über Auf lehnung gegen dib'öffentliche Gewalt und bestehenden Gesetze, und verfällte den erzbischöflichen Abgesandten in eine Geldstrafe von 50 Fl., unter Androhung ge- fänglicher Hast ' " ' ' sieht man nun. einen geschrieben Anschlag, ohne Unterschrift, ange< heftet, deS wesentlichen Inhalts: Von morgen an wird ttch^Botthoile ...7 nov in dem Frühgottesdienste um 6 Uhr das Sanctissimum -LuW, Zieg iern ngisch ivieg nicht still, dazüK ausgesetzt und mit den Gläubigen eine Litanei gebe- ^NoriflitzupdechrvirMesuiten aus dem ÄndtßHutge- tei; ferner werden nach dem gewöhnlichen Abcndgot« wioft^l 'Richt mur die Verkündiger der Mil«vß»Iftini» teSdienste drei besondere Vaterunser und Ave Maria carion, sondern auch die des Hirtenbriefes wurvemmit gebetet um Hülfe für die hartbedrängte Kirche. Am Geld- ober Gefängnißstrafe belegt. Schon zwei Tage 15. Nov. zu nächtlicher Stunde (früh vor 6 Uhr) er- später erfolgte durch die großherzogliche Regierung die folgte di« Ercommunicalion des großherzoglichen Ober- -wischcn der badischen Req'inmch ÜUV d«S <Erz- kirchenralhs und Burgers in her Domkirche zu Frei- bischofe zu Freiburg.-.-bmg. Der Geistliche welcher sich als Werkzeug da- x äu hatte brauchen lassen, wurde aber noch^awdjP,el- (Schluß.auS Nr. 97.^., . , ben Tageguf^hje^Polizeidirectiou^itirt, zu Wotokoll Um der erzbischöflichen Kurie einen festen Damm vernommen und in bürgerliche . Hast gebracht. Aus eaenzusetzen, wurde durch landesherrliche Verord- dem Ercommunicalionsdocumente heben wir folgende Stelle heraus: „Auf den Grund, daß inunsernt^zbisthum durch die weltliche Gewalt Verordnungen erlassen wvMs? sind, welche den GcLsten Gottes Widerstreiten, die tzsteihM der katho lischen Kirche, ihre Rechte und ihre Verfassung verletzen, auf den ferncrn Grund, daß der heilige apostolischeStuht und-de»Epis kopat diese Verordnungen als unrechtmäßig und kirchenfeindlich verworfen; auf den weitern Grund, daß jeder )kathoAsche Christ den Aussprüchen de« lehrenden Kirche zugehontunen vtzrpMchtet und der Ungehorsam in diesem Betreff unv^wAeDmmiÄ'g an der Anwendung solcher kirchenseintlichrk' mit dem großen Banne bedrohtes Kirchcnverbft'chtss m'f monch auf den Grund, daß sich die untenbenänütäiÄä'thÄMn durch ihr«,, öffentliches Verhalten dieses Kirchenverbrechenö schuldig gemacht, namentlich sich in die Ausübung der bischöflrchkn GMalt ein» " tzedflingtj die Freiheiten der Kirche verletzt, derselben ihr Eigen« thum vorenthalten haben, nnL auf'unserc vier-Mat-^u vcrschie« denen Zeiten an sie ergangenen Belehrungen upd ^rznah.npngcn nicht in sich gegangen sind und der Kirche genuggethan haben, so scheiden wir, den kanonischen Satzungen und dem Beispiele der heiligen Väter folgend, nachstehendeVzflftzer des;AischLGod- teS und zwar: Leonhard August Prcstinari, Augizsljir,Mrber ger, Anton Küßwieder, Philipp Forch, KarlSihmllt, Mthelm Karl Müller, Leonhard Laubis, Johann Bqptist Meitt,säinmt- lich Pfarrgenosse» in Karlsruhe, beide letztere <AnHffhe,^urch die Autorität Gottes und das Gericht deS heiligen HtjM' von dem Schooße der heiligen Mutter Ki'che und VPN det^inÄssen- schast der ganzen Christenheit insolange auS, bis sic in ffch^ehen und der Kirche Gottes genugthun." Zu gleicher Zeitz erließ der Oberrhein. Episkopat einen Hirtenbrief, in dem Stellen der bedenklichsten und stärksten AtztHvor- kamen, z. B. daß es Lehre des ChristenthüMö sek- der Obrigkeit nur in erlaubten Dingen Gehorsam zu lei sten, daß aber nichts erlaubt sei, was gegen die Rechte der katholischen Kirch? verstoße; daß Machen Erz bischof mundrodt iflachen wolle und die/MHe in ei nem TF^/sMMchE AefffMeti halten; daß man Vie Strafe bedrohe und den etwassgen Mich, vergessenen sHmeichcle und ihnen zeit- Die Streüigkoiten ftnin,-n bischofe zu Freiburg.-.-Der Geistliche, welcher sich als Werkzeug da (Schluß auS Nr. 97.) >