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Freitag. Nrr S6. S. Pecember 1853. M sei. -i'. <-r ' en zu uungen KWe, die rmen ellen ersten ge, Reclamalionen und n nothwendiger Conse- Srschelnt Dienstags und, Freitags. Zu beziehen durch alle Pastgnstal' ten. Preis pro vuart. 1» Rgr. ' N-Ntt göche UN die Regierungen beabflj ' erMgte die Unterzeichnung und — ' > (acht große OctavbogeN -Mkn)>Mchös. ,,-MMchOMchxift, .-Wir bescheiden-uns, mHv als ei- inge Gedanken ,paraM> und ein paar Auslassungen am Schlüsse derselben hier initjutheilen.^„AIs der " EptskopV^r^Medthrinischen Kirchenprovinz," heißt eS in der Einleitung „dazu schritt, mittelst Einreichung einer Denkschrift bei den betreffenden allerhöchsten und höchsten Regierungen die Herstellung eines befriedigen den Rechtsverhältnisses zwischeü. -Kein Staat und der Kirche in der Kirchenprovinz «istzüleiten, war er sorg- fätrig bedacht, nur.solche',Ansage, Reclamalionen und Bitten zu stellen, welche I) n nothwendiger Conse- - qumz aus dem Wesen Und dein Zweck der katholischen 1 »Kirche ssch ergeben; 2) im positiven öffentlichen Recht kjarnund unzweifelhaft begründet sind und 3) eine ! solche ^praktische Wichtigkeit, haben, daß deren Geltend- allgemeinen Va machUtrg-vvnUdist Bischöfm als absolute Verpflichtung erachtet wechets.WßsM Ferner: heißt eS: „Den Epis kopat leitet derMrch»dsqHl,dqS Papstes Pius VII., daß er schon in der.NatUlyüNgi der Einrichtung der katho lischen Kirche gewisse Grenzen finde-rdie er nicht über» schreiten dürfe, ohne sejq,Gewissen 14« verrathen und jene höchste Gewalt zzr- mißbrauchen^ welche Jesuö Christus ihm übergeben hat,- gim sich derselben zur Er bauung, aber'nicht zpr,-Zerstörung seiner Kirche zu bedienen." (Kann selbst eur, Katholik durch eine solche Auslegung Vertrauen jst ftjtM Geistlichkeit erhalten?) Außer dieser Berufung auf ihr Gewissen, klemmen sich die Bischöfe noch auf ein angebliches Recht, daß ihnen ku«g-Ä«chSdrp«rrn^E vom Jahre 1803 und und durch den westphältschen Friedensschluß zustehe. Welche Nichtigkeit die vorletzte Berufung habe, ersehe man aber daraus: I) Hal der Papst jenes Traktat ausdrücklich verworfen, und 2) hat der deutsche Bund jene früheren Beschlüsse der Rheinbundakte durch die an^MN^tAkM/chlst'Mltsche Bundesakte von 1815 YMMLiMMchkiMEbenso nutzlos ist die Berufung MMjM^lischon Fripdensschluß; denn 1) ist der- seioe von den Päpsten zu keiner Zeit anerkannt wor den, wie üMWtzch^irs-Wrcinigung mit den Prote- flanlen..mlr dLr.ÄS auf den heutigen Tag auögespro- chMfi/Mcht dsr Verfolgung derselben nicht zusammen rKWsic läßt, 2) bediente man sich ick westphäl. Frieden WUMM * VA ' »°Lde« »xt Werßerch-Ze»tung.W McrhWrcheS Wochenblatt für -en Bürger und Län-Mipuchn^ - 1 - - chniß i.,v(tüsvud r. alHo sMört äst rrä . ..nnor.,tvtMD<i,snn« 1 VerantwortlicherMedactcnr: Earl Jehne in Dippoldi-wkl-Vtt »Ü 7"?' . . , -.u . .. » . . .. »m——...'M.,.. ,, -l --.'--"-.-'MM: Die Streitigkeiten auch nur des Rechts, Religionen und EöMÜ »wische» de- badlschm Rmie-«», »Ich dem Erz. iE» u»d!» d-M-i-»,»!«, »-:«»--- - dlicheft ,» §,eid»L. <F°«„«U», au, Ne., »L, ,r M 7-K?"zm MM In unserm ersten Berichte (in'Ar. ssagteft -je Bischöfe dieselben Forderungen,-Mo in wix am Schluffe, daß die BtfDSft. ,M - MMe-z Ei«e.»' Denkschrift» geben ai«v durch die Art uMWeM, wie gM an die Regierungen beabflWKAWWyt W 3M^,^e."hi«. eLnz<siü«N(chichk»tchehandeln''Mjr?^ÄKMm, zu erkennen, daß.«S'chüM vor Alleck dmfsim M Mn sei, die Ausbildung tWvMeistlichen Und bt^Besetzssna der Pfarlämier,,in ihre Hände zu bekonMK( Nachdem sie gegen den Schluß bet'GHjft hin alle Veranlassung zu dem Streite den'MMeWtgen zuerkannl haben und den Conflikt als eine ,Mttere Frucht einseitiger Regierungsverordnungen" HeMchnet haben, sagen sie: „Die Bischöfe haben nie Massen und werden nie vergessen, daß sie ihren älltstgMdlg- sten Souveräns Treue und den StaatSgefitzefil den allgemeinen staatsbürgerlichen Gehorsain geschworen haben: aber diesem Eid« konnten und köfiUeEM nie mals eine Verbindlichkeit über jene MstvWanWhen Grenzen hinaus zugestehen, welche ihnen VÄS^Gdbot GotteS und der heilige Schwur zieht, mit dem die Unterzeichneten alö Bischöfe, ja schon als SHÄsten dem allgemeinen Vater der Christenheit und 'M unantast baren Gesetzen ihrer Kirche zur Treue und zück Ge horsam verpflichtet sind. Die menschlichen Geftye müssen nach dem göttlichen bemessen, nie aber dürfen jene über diese gestellt werden. Wer das gegenthei- lige Princip statuiren wollte, Der würde nicht inehr auf dem Boden der christlichen Religion stehen. Die Bischöfe mögen nicht glauben, daß ste etwas der Art von Seiten ihrer allerhöchsten und höchsten Regierun gen zu befürchten haben sollten. Sis köckww dgrum aüch nicht denken, baß man ihrem Gewisser^ iwMSr- hörter ÄSeift. Gewalt anthun und sie nkthjgew'wMe, daS Heil ihrer unsterblichen Seele um deöwillen.da- hin zu geben, weil man in ihren Territorien Das nicht vereinbar mit den Rechten des Staats leiben will, wessen die Kirche gemäß der Lehre und den Anord- ordnungen des Sohnes Gottes zu ihrem eigenthüm- lichen Bestände schlechterdings bedarf." Schließlich bemerken sie noch, daß sie sich willig in Alles .fügen werben, was der heilige Ääter in seiner Weisheit, ktz- schließen würde, wmn -sich die Regierung^'ckit iM in Einvernehmen setzten; also von dessen AüSspructzc sollen die Staatsgewalten ihre BestimtnunHiP^hM Jeder der Bischöfe fügte bei Ueberreichung diefir Schrift an., W " ' e ' en Streite wä