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529 jährigen Rekrutirung wiederum gestellpflichtigen Dienstreservisten aus der Altersklasse 1832^52, sowie -er bei der vorjährigen Rekrutirung anderweit in die Mindertüchtigkeitsklasse gesetzten Mannschaften -er Altersklasse 1831 >51 habe ich folgende Tage und Orte bestimmt: 1) für den Amtsbezirk Hohnstein mit Lohmen den 1. und 2. December d. I. das Schütz en Haus zu Hohnstein, und den 3. December das Erbgericht zu Lohmen; ferner ' ' - . 2) für den Amtsbezirk Dippoldiswalde den 5. und 6. December d. I. das Rath Haus zu Dippoldiswalde, und 3) für den Amtsbezirk Pirna den 8., 9., 10. und 12. December d. 3. das Gasthaus zum schwarzen Adler in Pirna. Solches wird für die betheiligten Gestellpflichtigen und die betreffenden Behörden mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntnis, gebracht, daß die bei der vorjährigen anderweitcn Gestellung tüchtig be fundenen Dienstreservemannschaften der Altersklasse 1831^51 sich zu der diesjährigen Rekrutirung zwar Witz' derum anzumelden haben, jedoch der Dienstreserve bis zu Beendigung ihrer Reservepflicht Ende 1854 unver ändert zugelheilt bleiben, ohne sich bei der heurigen Rekrutirung persönlich zu gestellen, und daß wegen Tag und Stunde der Gestellung der Mannschaften aus den einzelnen Ortschaften und städtischen Behörden annoch besondere Verfügung an die OrtSobrigkeiten ergehen soll. . > Zugleich wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit 8- 3 des Gesetzes vom 6. November 1848 der 15. December d. I. als Reclamationsschlußtermin für alle Befreiungs-Ansprüche und sonstige Anbringen anberaumt worden ist. An diesem Tage haben sich daher sämmtliche Reklamanten des Morgens um 8 Uhr persönlich vor der Königlichen RekrutirungS-Commission im Gasthofe zum schwarzen Adler in Pirna anderweit einzufinden; wogegen alle Anmeldungen zur Stellvertretung entweder sofort nach eröffnetem Tüchtigkeitsbefunde oder läng stenS bis mit ')! ! dem 23. December d. I. unter gleichzeitiger Erlegung des Einstandsgeldes, bei Verlust des Rechts, sich vertreten zu lassen, bei -e? König!. Rekrulirungs-Coinmission oder der unterzeichneten Königl. Amtshauptmannschaft anzubringen find. Pirna, den I. November 1853. Königl. III. Amtshauptmannschaft des Dresdener Kreis- Directions-Be^rks. Graf von HolHendorff. - » »-- — > . ——... Bekanntmachung. Die dem Fleischermeister Friedrich Samuel Kadner zu Glashütte gehörigen, Fol. 413 des Grund- und Hypothekenbuchö für Glashütte eingetragenen Immobilien, bestehend in einem Felde Nr. 263b. und einem Niederwalde Nr. 264b. des Flurbuchs, von welchen das Feld von 4 Acker 142 lüR. Flächenraum auf 671 Thlr. —- —- und der Niederwald von 109 UlR. Flächenraum auf 36 Thlr. 10 Ngr. —« ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Abgaben ortSgerichtlich tarirt worden ist, sollen am 7. Januar 1834 -an Gerichtsstelle zu Glashütte nothwendigerweise subhastjrt werden. ErstehungSlustige werden daher hiermit geladen, obgedachten Tages vor Mittags 12 Uhr an Gerichts stelle zu Glashütte zu erscheinen, auf vorgängigen Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit zum Bieten sich anzu geben und gewärtig zu sein, daß Demjenigen, welcher bei der nach 12 Uhr Mittags beginnenden Subhasta- tion daS höchste Gebot nach dreimaligem Ausrufe desselben behalten, die fraglichen Immobilien als gesetzlich erstanden werden zugeschlagen werden. Dippoldiswalde, den 20. Oct. 1853. Königl. Justiz-Amt. Lehmann. - B e k a n n t IN a ch u n g. Die dem Haus- und Feldbesitzer Johann Carl Gottlieb Franke zu Dberhäßlich gehörigen, Fol. 11, 35 und 36 des Grund- und Hypothekenbuchs gelegenen Immobilien, bestehend m einem Wohn^ und Wirthschastögebäude Nr. 11 des Brand-Cat. und 12 Garten-, Feld- und Wiesengrunbstücken, von wel chen das in den Beifügen der Patente mit den übrigen Grundstücken näher beschriebene Gebäude im Jahre 1849 auf 259 Thlr. -- —die übrigen 3 Acker 119 IHRuthen enthaltenden Grundstücken hingegen auf 682 Thlr. 8 Ngr. — - ortSgerichtlich, aber ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Abgaben, tarirt wor den sind, sollen am 24. November 18S3 au hiesiger Amtsstelle nothwendigerweise subhasttrt werden. ErstehungSlustige werden daher andurch geladen, gedachten Tages vor 12 Uhr Mittags an hiesiger AmtSflelle sich einzufinden, auf vorgängigen Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit zum Bieten sich anzugebcn und nach 12 Uhr Mittags des Zuschlags gedachter Immobilien gewärtig zu sein. Dippoldiswalde, am 7. Sept. 1853. Königliches Jnstiz-Aint. Lehmann.