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7 ---'-." ?!! --T-- , " H'stN N»lMN->'-'!7N7r-' '' ' E . -r/.r V i»/. '..- ' ', 9. August 1853. Inserat« nttrdm mit ',"8 Pf, fit» »tr "'JetPSetMtt ^sstuß'-tn a«m «kM«! . «b . .7. tM' Dienstag. Nr.^W Mtftt - 'E > ^.z' >. !,!> ->i E^E^SMWMU-MN^ TageSgeschichte. Leipzig, 5. August. Zur Regussruttg des Ar beitslohns der Maurer- und Zimmergesseffep , welche wegen der vielen und großen Baue, dH Herler hier aufgeführi werden, u»d weil deswegen ein Mangel och, .Arbeitern eingetreteü war, eine Lohnerhöhung ae- fqrdert hatten, — hat der Stadtrath nachstehende Be- fanNtmachung erlassen.: „Da die Verhältnisse, welche bei der Bekanntmachung vom 2. März 1852 für die Festsetzung des Arbeitslohns der Maurer- und Zim- mergesellen maßgebend gewesen, seitdem sich wesentlich geändert haben, so Haven wir jene Bekanntmachung einer Revision unterworfen und verordnen auf deren Grund hiermit Folgendes : Vorbehältlich freiet Ver einigung wird für die Maurer- und Zimmergesellen während der Zeit vom 15.'März bis 15. October jeden Jahres die Arbeitszeit äüf die Stunden von Morgens 6 Uhr bis ÄbendS 7 Uhr festgesetzt, jedoch mit; Ausschluß je einer halben Stunde zum Frühstück Mtb Aesperbrode und einer Stunde zur Mittagszeit. Wählend der Zeit vom 16. October bis 14. März eines jeden Jahres dagegen haben die Gesellen so lange als es das Tageslicht gestaltet und mindestens 8 Stunden täglich zu arbeitend So lange die Arbeits zeit blos 8 Stunden beträgt, darf wegen des Ftüh- stückS oder Vesperbrodes die Arbeit nicht auSaesetzt werden. Der Arbeitslohn wird auf 1 Ngr. s Pf. für die Stunde in der Weise bestimmt, daß die Zeit deS Frühstückes und DeSpers als Arbeitszeit unge sehen und bezahlt wird, die Mittagszeit dagegen bei der Bezahlung auSsällt. Es beträgt daher der Tages- lohn für Vie Zeit vöm 115. März bis 15. October eines jeden Jahres 18 Neüaroschen, Und zwar mit Ausschluß der auf l Ngr. 5 Pf. festgesetzten täglichen Gebühren des Meister-, während der Winterszeit da gegen sichtet sich der Lohn nach der Zahl der Arbeits stunden und beträgt wenigstens 12 Neugroschen täg- lich-, Einem Pvierer ist mindestens des Lohn einer Arbeltsstunve (I Ngr. 5 Pf.i über den geordneten GeseUenlohn zu gewähren. Borstehende Bestimmun- gen^uach denen sich die Meister und Gesellen, sowie die Bauherren gebührestd zu achten haben, treten mit dem lS. Oktober itzbS in Wirkung. — Das körstgl. Ministerin« de- Innern ver» -ffeNMcht folgende Verordnung an die Polizei behörden: Im Königreiche Sachsen ist nach Maaß- gäbe des Mandats vom 2». August 171» die Füh rung von Waffen nicht Jedermann gestattet, und ins besondere auch den Reisenden nur unter gewissen Vor aussetzungen „zur Nothburst" nachgelassen. Da nun 7 > in der Neuem Zeit wahrzunehmen gewesen ist- daß insonderheit fremde auf den Eisewbayneir 'duvchHkefkge Lande reisende Auswanderer, theils im EinMrm, theils in ganzen Gesellschaften, mit Gewehr»» lMaff- nrt reisen, in Bezug auf,solche Eifenbahnreisettds »b»r, im Sinne des obigen Mandats, durchaus krinliGeund vorliegt, ihnen ausnahmsweise das Tragen von Waf fen zu gestattest,-,.so findet sich das^ Mtnisteriu«, des Innern bewogen- hierdurch die Anordnung zst treffen, daß den auf den Eisenbahnen bewaffnet M hisstge Lande kommenden Personen auf der ersten MrläNdi- schen Station, welche sie berühren, von der bietreffen- den Polizeibehörde oder deren AufsichkSorganen die bei sich führenden Gewehre abgenommen und.» unter Vernehmung mit den betreffenden Bahnbeamtetz. Ver anstaltung getroffen werde, daß die stäglicheNMeisen- den diese Gewehre bis zum AuöttitlaushsvfiaenLan- den nur als Pasiagiergut mitnehmen dürfttih^ Hier nach haben sich alle Bchötdm, chi« sotch»s^aehf, ge bührend zu achten und die zu ihrer Verfügung stehen den polizeilichen Organe mit entsprechend»'Anweisung zu versehen. - i - ü Altenburg, 3. Aumrst. Unser rWeEderHer zog Georg ist heute Morgen nach 8s Uhr auf dem Jagdschlösse Hummelshain nach schweren Leiden ver schieden. Die hiesige Stadt ist in fiese und gerechte Trauer versetzt, denn in ihm ist ein treuer Fürst, dem das Wohl seines Volkes tief am Herzen lag, ein aus gezeichneter Mensch und der beste Familienvgtich schla fen gegangen zur ewigen Ruhe. ' - Erfurt, 4. August. Das Tagesgespräch bildet Vie unter bis jetzt nicht enthüllten Umständest' ge schehene Ermordung des 14jährigen Sohnes des hiesigen Kanfmanns Goswin Krackrügge. Der Jüng ling hatte am 15. Juli eine Fenrnreise Nach dem bei Mühlhausen gelegenen Städtchen Schlothrim zu feiner dort wohnentett Großmutter angetreten, war aber nicht dort angelangt, vielmehr wurde sein Leichnam in der Nähe von Schlochetm in einem Wäldchen, welches die Bürger dieses OrtS durchsuchten, gefunden. Deist Unglücklichen war der Kopf eingeschlagen und seist Geld, seine Mütz», Uhr und Tornister geraubt worden t der Leichnam lcy auSgestrrckt, mit aus der Brnst 'ge falteten Händen hinter einem Busche, etwa 2» Schritte vom Weg« ab, der durch das Wäldchen führt. -Die im Laufe der letzten Jahre vielgeprüften Aeltern be weinen in dem Gemordeten ihren einzigen Sohn. Ehingen (im Würtemb.), I. August. Heute Mittag hat sich hier folgender grausenhafte Unfall zugetragen. Zwei hiesige Bürger, welche in einem -WWc>ßcrih-ZciIm,j, ' !! 7 ! : .!' NM 'N E- Gin uuterhalterrde- Wochenblatt für den Burger und Mndmk-n.i ^üv BerankivoMcher Redacteur: Earl Jehne in Dippoldiswalde. «in. MWWWWÜWM