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e- 342 ohne Beißkörbe, treiben, und überdies solches alsbald nach dessen Einbringung schlachten. In Bezug nun darauf» daß derartige Quälereien und Mißhandlungen das Gefühl verletzen und das Fleisch von solchen ge ängsteten und abgesagten Thieren an RahrungSge- halt verliert und früher in Fäulniß übergeht, Hal daS Justizamt bekannt gemacht, das inskünftige die vor erwähnte Art des Treibens von Schlachtvieh und das Schlachten desselben vor Ablauf von 8 bis 12 Stun den nach der Einbringung, unnachsichtlich mit Geld beziehendlich mit Gefängnißstrafe geahndet werden soll. Bärenstein. Vergangenen Mittwoch, den 20., war der hiesige Schmiedemeister Gutte beschäftigt, eine Hängeleiter auf dem Dache seines Hauses zu befestigen, stürzt aber unglücklicher Weise mit derselben h<rab, üfld brach beide Füße am Fußgelenk. Ob er noch saust Beschädigungen erlitt, habe ich bis jetzt nicht erfahren. — Der häufige Regen ist unserer Heuersite gar nicht zuträglich. Sayda, 17. Juli. Auch im hiesigen Gerichtsbe- zirke kommen mit dem 1. September d. I. geaichte Biergläser zur Einführung. Berlin, 21. Juli. Mit dieser Woche hat in unserer Residenz eine strengere Handhabung der über die Sonntagsfeier bestehenden polizeilichen Ver ordnungen begonnen. Jetzt müssen halb 9 Uhr Mor gens alle Geschäftslocale der Stadt völlig geschlossen und alle Zeichen des Verkehrs, namentlich alle zur Anlockung deS PublicumS bestimmten Zeichen ent fernt werden. Nur solche Gewerbtreibende, deren Geschäft darauf berechnet ist, dem Publicum die noth- wendigen Nahrungsmittel zuzuführen (Bäcker, Con ditor rM, und solche, deren Geschäft recht eigentlich auf die Sonntagsbedürfnisse berechnet ist (z. B. Cigar- renhästhlvr, Verkäufer von Spazierstöcken n.), dürfen nach Beendigung des Gottesdienstes wieder öffnen. Diese Bestimmungen betreffen aber nicht nur den La denverkehr, sondern überhaupt auch allen gewerblichen Verkehr, welcher mit der allgemeinen Ruhe und An dacht, welche die Sonntagsfeier mit sich bringt, im Widerspruch steht. Es dürfen daher am Sonntage auch in den Werkstätten nach Morgens 9 Uhr keine Arbeiten verrichtet werden, welche ein bedeutendes Getöse verursachen und für die Nachbarschaft störend wirken, ebenso muß mit dieser Stunde das Ablohnen der Arbeiter, welches in vielen Fabriken mißbräuchlich am Sonntage gerade während der Stunden deS Gottesdienstes vorgenommen wird, eingestellt werden. Auch Fuhrwerke, welche starkes Geräusch verursachen, wie Bauerwagen, Wagen mit Eisenstäben oder gro ßen Kesseln, müssen mit der gedachten Stunde von der Straße verschwinden. Auch die Gast- und Schank- wirthe dürfen, wenn sie auch sonst gerade am Sonn tage ihr Geschäft im vollen Uintriebe handhaben können, während der Stunde des Gottesdienstes das selbe nur so weit betreiben, als es gerade zur Be friedigung deS dringenden Bedürfnisses dienen kann. Da sich alle diese Gesichtspunkte nicht in Formen be stimmter Verbotsgesetze aussprechen lassen, da viel mehr hier viel von einer verständigen Erwägung der Beamten abhängt, so hat Polizeipräsident vor einigen Tagen alle Ererutivbeamte um sich versammelt und denselben persönlich die Grundsätze, nach denen er die Sonntagsfeier gehandhabt wissen will, umständ lich erörtert. Hamburg, 20. Juli. Die wirklich unerträgliche Anmaßung, welche daS auf der Elbe b.ei Altona liegende dänische Wachtschiff bei jeder Gelegen heit zur Schau trägt, hat bereits früher einmal zu einer energischen Reklamation von Seiten Hamburgs Anlaß gegeben, der sich auch Hannover seinerzeit an schloß. Jetzt hat das Rencontre des dänischen Wacht- schiffS mit einem hannoverschen Schiffe diese Angele, genheit abermals zur Sprache gebracht, und Hanno ver hat, von Hamburg und Mecklenburg-Schwerin unterstützt, beim Bundestage in sehr entschiedener Weise die Entfernung des bei Altona liegenden Schif fes verlangt. München, 20. Juli. Die Absicht unserer StaatS- regierung, im nächsten Jahre eine Zollvereins- ausstell ung in München stattfinden zu lassen, hat dem Vernehmen nach bei den Zollvereinsreaie- rungen die freundlichste Aufnahme gefunden. Man hält es hier für wahrscheinlich, daß sich die Ausstel lung nicht auf die Staaten deS Zollvereins beschrän ken, sondern auch Oesterreich zur Betheiligung an der selben werde eingeladen werben; jedenfalls erschiene dies in vielfacher Beziehung als wünschenöwerth. Appenzell. DaS St.-Gallcner Tageblatt berich tet aus Weiß bad vom 17. Juli: „In dieser Zeit kirchlicher Aufregung ist daS tolerante V erhalten einer katholischen Gemeinde gewiß der Er wähnung werth. Am 10. Juli starb bahicr der nur wenige Tage vorher schon mit dem Stempel deS To des auf der Stirn hier angekommene Wich. Dauer von Lörrach im Großherzogthum Baben, der evange lisch-protestantischen Kirche angehörig. Schüchtern wendete sich die zu seiner Verpflegung mit ihm hier hergekommene noch jugendliche Schwester, vom Apo- theker Jaumann in Appenzell freundlich unterstützt, an die geistliche Behörde daselbst um Gestattung einer Begräbnißstätke auf dem dortigen Kirchhofe. Es wurde aber nicht nur diese Bitte bereitwillig gewählt, viel mehr wurde auch der voti Weißbad angekommene 8ei- chenzug am Eingänge in den Ort Appenzell von einer dem Zuge sich anschließenden Trauermusik und mit Glockengeläut«: empfangen; auch schlossen sich, außer den Musikern, noch viele andere Bewohner Appen zells im Trauergewandc und unrer denselben nament lich auch der Landamann, theilnehmend den Leichenzug an. Schon TagS zuvor erhielt auf Ansuchen der zum Gebrauch der Cur gerade in Gais anwesende Hof prediger Becker gern die Erlaubniß, am Grabe ein an- gemessenes Gebet zu sprechen und die Einsegnung vor zunehmen. Die ernste Weise, mit welcher dieses ge schah, machte auf alle Anwesenden, ohne Unterschied der Confession, sichtbar einen tiefen Eindruck." Neiv-Nork, 5. Jul. Gestern, am Tage der Un- abhängigkeitsseier, kam cS hier zu einem argen Tu mult, der dadurch veranlaßt wurde, daß ein Kutscher mitten durch eine von Irländern veranstaltete Pro- cession hindurchfahren wollte. Die Irländer geriethen darüber so in Wuth, daß sie den Mann vom Wa gen rissen und ihn tobt traten. Die Polizei, welche Ruhe stiften wollte, wurde von etwa 100 Personen mit einem Steinhagel begrüßt. Eine Anzahl von Bürgern, die der Polizei zu Hülfe kommen wollte, wurde ebenfalls mißhandelt und mehrere verwundet. Endlich gelang es der Polizei mit Hilfe von 2 Com pagnien der Löschmannschaft, Vie Ruhe herzustcllen und etwa 40 Ruhestörer festzunehmcn, von denen die meisten ebenfalls schwer veletzt waren.