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Ar. 33. Weißerih-Ieitung /reitag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Postanstal ten. Preis pro Quart. lüNgr. Ein imterhaltcndeS Wochenblatt für den Bürger und Landman». SS. April 18S3 Inserate werden mit 8 Pf. für dl« ' Zeile berechnet und in allen Erpeditlonen angenommen. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Somrtagsschrrle in Dippoldiswalde. Wenn, wie überhaupt die Sonntagsschulen, so auch diese Zeilen, zunächst dem Gewerbstand bestimmt, ihr gemeinfaßlicher Wortlaut eine gemäße Kritik be ansprucht, wird doch deren Inhalt einer beziehendlichen ernsten Berücksichtigung anempfohlen. Der mit der Leitung der hiesigen Sonntagöschule bereits seit klin gen Jahren beauftragte Vorstand unterzog sich zeit- her mit Vergnügen und in vollster Ueberzeugung der segensreichen Folgen für den Gewerböstand diesem Auf trage mit um so besserem Willen, als eine mit den gewerblichen Zwecken verwandte Stellung damit wohl im Einverständniß erschien. Um jedoch auf die Dauer dies Amt mit Lust und Liebe fortverwalten zu können, dürften wohl nur die in Folgendem benannten Forderungen und deren unbedingte Erfüllung maßgebend sein. Wenn wir durch die erzielten Resultate uns für die bisherigen Bestrebungen belohnt finden, würde eS dem hiesigen Gewerbestande zukommen, durch ein sich steigerndes Interesse, durch eine vielseitigere Benutzung zu zeigen, baß auch ihm die Leistungen wie die ge meinnützlichen Folgen dieses Instituts erkenntlich sind. Die Eristenz der hiesigen Sonntagsschule wurde zeither zum größten Theile durch die wohlwollende Unterstützung der Staats- und Ortsbehörden, im Ver ein mit entsprechenden Leistungen hiesiger freundlicher Gönner, erhalten. Auch für das laufende Jahr Hal sich dieselbe einer gegen früher erhöhten baaren Unter stützung von 3st Tylrn., welche in Folge beS Berichts über den Zustand der Anstalt im vergangenen Jahre vom Königl. Hohen Ministerium des Innern bewil ligt wurden, sowie dem zu Folge durch Beschluß der geehrten hiesigen städtischen Behörden die seitherigen Zuschüsse an circa 35 Thlrn. aus communuchen Mit teln zu erfreuen. Sind nun auch die Beiträge von Innungen, theilS durch bestimmte Jahresbeiträge aus der« Jnnungskaffen, theilS durch Quoten bei Aufnahme und Lossprechen von Lehrlingen, bet Meistersprechen oder sonstigen Veranlassungen erhoben, gegen früher erheblicher, so langen solche dennoch für die Bedürf nisse der Anstalt bei weitem nicht auS, cs ist dem nach nach Anweisung der Königl. Hohen Staatsbe- Hörden unabwerSlich darauf Bedacht zu nehmen, daß der erforderliche Aufwand für die Sonntagsschulen von den betreffenden Gemeinden nnd zunächst vom Ge- werböstand aufgebracht werde. In nur wenigen Orten unseres Vaterlandes wird wie bei uns, der Unterricht in der Sonntagsschule unentgrldlich ertheilt; eS erscheint auch diese Einrich- tnng als mit deren Zweck in jeder Beziehung über einstimmend, wie denn auch hier die allgemeinen Jah resbeiträge aus den Jnnungskaffen zweckmäßiger er scheinen, als die einzelnen Erhebungen. Wen» letz terer Modus die Ansicht für sich hat, daß, wofür der Einzelne etwas bezahlt, gewissere Benutzung in Aus sicht steht, so erhält dennoch erstere Art ei« allgemei neres und regeres Interesse, indem es die JnnungS- vorstände veranlassen muß, den gedeihliche« Fortgang der Anstalt im Auge zu behaltew, und als eS ihnen Gelegenheit bietet, die den Jnnungskaffen zufließen den Erhebungen und Zuschüsse auf eine zweckmäßigere, den, gegenwärtigen Standpunkte der Industrie ent sprechendere Art zu verwenden, als eS bisher ge schehen. ES würde, da damit Beschränkungen mate rieller Genüsse bei den JnnungSzusammenkünsten und Quartalen in Aussicht stehen, auch insofern die Sonn- tagSschule sachgemäße Entschädigung biete«, alö vor versammelter Innung darüber Rechenschaft ertheflt würde, welche Meister sich in der Fürsorge sür die Ausbildung ihrer Zöglinge und Gewerbsgehülfttt auf eine oder die andere Art auszeichnen, als ferner Schüler der Sonntagsschule über ihr Verhalten jn derselben vor versammelter Innung vorzuladen, belo bend oder rügend auSzuzejchnen seien, womit eiNeS- theils sowohl für edlere Unterhaltung bei denselben gesorgt, als eine angemessene ununterbrochene Verbin dung der Gewerken mit der Sonntagsschule selbst an gebahnt würde. Die Berücksichtigung, welche dm Sonntagschuten vom Staate gewidmet wird, muß dem Gewerbsstand die feste Ueberzeugung gewähren, daß deren Einfluß auf das Gedeihen der Gewerbe ein in zeder Beziehung erfolgreicher ist, wie auch die Unterstützungen, welche der unsrigen zufließen, dem hiesigen Gewervtzstande Pie Ueberzeugung bieten, daß deren Leistungen den Anforderungen der Zeit entsprechend genügen, dem nach Vertrauen und ernste Berücksichtigung nachhaltig verdienen. Bieten sie nicht in der Thal jedem Mi ster für seine ihm Unterwiesenen dix Hand, feine Ver pflichtungen für die Ausbildung der ihm anvertrcur- ten gewerblichen Genossen gerade in den Theilen zu übernehmen, die nicht Jedem zugänglich sind. Wer etwa seinem Unwillen darüber, daß ihm für seine ei gene Ausbildung Aehuliches nicht zu Gebote geHan- den, damit Ausdruck geben null', daß pr Ander» das selbe entzieht, sichert sich weder ist dem der selben eine dankbare Erinnerung, »och hält er damit das Vorwärtsschreiten in de» Hedürftüsse» dex Zeis im Geringsten nicht auf. Somit nehmen wir denn Veranlassung, di/Hon«- tagöschule neuerdings dem hiesigen Gewerbsfland-drin- gend anzuempfehien, mit der besonderen Sitte an die