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zu suchen sei, von denen er 350 Thlr. einer Geliebten in Chemnitz als Deckung eingegangener Verbindlich keiten gezahlt und 40 Thlr. an eine andere Person, die er nicht nennen könne, auSgehändigt, auch 10 Thlr. an seinen Vater gesandt, das Uebrige aber ver loren haben will. Die Verwundung ist zwar gefähr lich, doch glauben die Aerzte noch Hoffnung zur Ret tung hegen zu dürfen. (Dr. I.) Berlin, 28. März. Am 25. März haben hier umfassende Haussuchungen und Verhaftungen de mokratisch gesinnter Personen stattgefunden; man gibt dir Zahl der letztem auf 30 und noch mehr an. Es waren die ausgedehntesten Polizeimaßregeln getroffen. Als verhaftet nannte man heute das Mitglied der Nationalversammlung BerendS, den jetzigen Cigarren händler Streckfuß, Leihbibliothekar Müller, Messer schmied Kunde, vr. Ladendorf n. A.; auch eine An zahl Maschinenbauer sollen verhaftet sein. Man er zählt, es seien Waffen, Munition, und die bei sol chen Anlässen unvermeidlichen Handgranaten, ja Dolche in ungeheurer Menge, StiletS, Fahnen, Trommeln re. bei den Haussuchungen gefunden worden, und in Moabit soll sogar die Sträflingskleidung von Kinkel entdeckt sein. Wie die Berliner Fama bei solchen An lässen den Mund recht voll nimmt, werden Ihre Le ser recht gut wissen : alle Requisiten einer neuen Emeute waren vorhanden, der Tag des Ausbruchs, eS sollte der heutige sein, war bereits bestimmt, als glücklicher Weise noch Alles entdeckt wurde I Freilich muß aber bemerkt werden, daß die Dinge wohl nicht so grausig gewesen sein können, denn das Criminalgericht hat heute einen großen Theil der Verhafteten wieder frei gelassen. Eisenach, 20. März. Kürzlich fand hier eine Schwurgerichtssitzung -statt, an welcher das Publikum ein ungewöhnliches Interesse nahm. Sie betraf den Todtsch'lag, welchen Justin Hill aus Mark suhl zu Ende Januars d. I. begangen hatte. Hill, ein Mann von 26 Jahren, bisher unbescholtenen Rufs, war am 26. Jan. betrunken zu einem Bekann ten gekommen, wollte mit demselben zu Abend essen, wurde aber von einem andern Bekannten, Namens Wagner, darüber geneckt, indem dieser zu ihm sagte, er möge zu Hause essen, wobei er ihm die Schüssel wegzog. Im Scherz drohte Hill, wenn er die Schüssel nicht wieder erhalte, so steche er. Als Wagner ihm die Schüssel zum zweiten Male entzog und sie auf den Ofen setzte, sprang Hill mit dem Messer in der Hand auf ihn loS und rief: „Setz die Schüssel hin oder ich steche", und gleich darauf stieß er ihm daS Messer bis an daS Heft in die Brust. Wagner fiel Hill mit den Worten in die Arme: „Was hast du gemacht, ich bin hin" und sank entseelt zu Boden. Hill rief ihm noch vor dem Verscheiden zu: „Wagner, was machst du, es war ja nur Spaß." Die Zeugen sagten einstimmig aus, es sei nach ihrer Ansicht aller dings Alles nur Scherz gewesen, und der Angeklagte behauptete, er sei bei dem Vorgänge so betrunken ge wesen, daß er nicht gewußt habe, was er gethan. Als ihm das Messer vorgehalten wurde, machte er eine heftige Bewegung, um es zu ergreifen, und ein Zucken durchlief seinen ganzen Körper. Vor ihm stand das Herz Wagner'S als blutiges Zeugniß seiner Thai und eine breite klaffende Wunde in demselben, welche von oben nach unten ging, zeigte, daß die ganze linke Herzkammer durchstoßen war. Die Geschworenen sprachen einstimmig das Schuldig auS und der Ge richtshof verurtheilte ihn zu einer Strafe von acht Jahren Zuchthaus. Die ganze Verhandlung machte auf die Zuhörer einen tief ergreifenden Eindruck- Hamburg. Wie rathsam es ist, heutigen Tags sich selbst auf einem noch so kleinen Ausfluge mit Legitimationskarten zu versehen, geht aus ei nem Vorfälle hervor, der sich jüngst Hierselbst zutrug. Ein aus Lippe-Detmold gebürtiger, in Drochtersen auf einer Ziegelei als Werkführer angestellter Mann kam vor einiger Zeit nach Hamburg, um dort einige Einkäufe zu machen, und hatte sich für diese kleine Reise, wie dies so ost der Fall ist, mit keinem Passe versehen; er hatte dies um so weniger gethan, da er in frühem Zeiten niemals bei seiner Anwesenheit in Hamburg ein solches Papier gehabt. Der Zufall aber wollte, daß das Signalement eines aus dem Holsteinischen steckbrieflich Verfolgten auf den Mann aus Drochtersen paßre und er wurde dieser fatalen Ähnlichkeit wegen angehalten. Erst nachdem derselbe durch hier Wohnhafte sich legitimirt und seine Unbe- scholtenheit unwiderleglich dargethan, wurde er frei gelassen. Ein Abenteuer ähnlicher Art passirte vor einiger Zeit einem Manne, der durch die auffallende Musterung, welche er mit den Häusern dec Königs straße anstellte, die Aufmerksamkeit erregte, und der, plötzlich befragt, wo er her sei und was er hier zu suchen, mit einem unzerstörbaren Gleichmuthe entgeg nete: er sei ein Schweineschneider aus Pinneberg und suche hier einen Hamburger Collegen. Diese Ant wort, die allerdings wie Hohn klang, konnte, obwohl sie, wie sich später erwies, vollkommen wahrheits gemäß war, ihn nicht vielen Weitläufigkeiten ent ziehen, denn man ließ ihn nicht eher seiner Wege gehen, als bis seine Identität dargethan. Nürnberg, 20. März. Heute fand hier in einem der geachtetsten HandlungS Häuser, dessen Chefs zu den konservativsten Bürgern der Stadt gehören, auf auswärtige Requisition und auf Grund des Ver dachts des HochverrathS im Beisein eines Unter- suchungsrichterS eine lange Haussuchung statt. Sogar die Koffer rc. der Commis wurden durchsucht. Gleichzeitig wurde bei dem privatisirenden Bruder des einen der Chefs ebenfalls polizeilich bausgesucht. Bei Beiden soll nichts Verdächtiges gefunden worden sein. Die Sache macht hier das ungeheuerste Aufsehen. Würtemberg. Durch königl. Verordnung vom 14. März ist die unter dem Namen der Burschen- schäft bestehende Verbindung von Studirenden der Universität Tübingen, welche nach dem Ergebnisse einer wider sie eingeleiteten Untersuchung zu politi schen Zwecken mißbraucht werde und hierdurch die öffentliche Ordnung gefährde, aufgelöst worden. Jede fernere Theilnahme an derselben, sowie jede Theilnahme von Würtembergcrn an einer, nach gleich artigen Grundsätzen eingerichteten Verbhldung auf auswärtigen Universitäten, wird hiermit verboten und ist die Uebertretung dieses Verbots an den Stiftern und Vorstehern mit Kreisgefängniß bis zu einem Jahrv, an den übrigen Genossen mit Gcfängniß bis zu vier Wochen, oder mit Geldbuße von 50 bis zu 200 Fl., zu bestrafen. Auch wird kein Studirender, welcher dem Verbote zuwiderhandelt, im Slams-, Kirchen- oder Schuldienste angestellt werden.