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los i« der MonturScommission zu Arad verwendet und nach der Waffenstreckung bei Bilagos vorwurfsfrei entlaffen, trat schon im Jahre 1850 zu Pcsth mit Arbeitern seines Gewerbes in Bcrkrhr, welche, niißvergnügt über die durch die siegreichen Waffen der rechtmäßigen Regierung niedergehaltcne Umwäl zung und unzufrieden mit den neuen Verhältnisse» des König reichs Ungarn, durch fortwährenden Austausch ihrer schlechten Gesinnungen, einen vorerst, nur flüchtigen Gedanken zur Be freiung ihres Vaterlandes von der kaiserlichen Oberherrschaft in dem Gemüthc des Jnqnisiten erregten. Bei diesen Zusam menkünften in den Werkstätten, Gasthäusern und Schlupfwin keln wurden die mit dem neuen Stande der Dinge unzusrie- denen Arbeiter, unverkennbar geleitet von der vorsichtigen und schlauen Einwirkung geheimer Wühler, allmälig zu der Vor stellung gebracht, daß nur in der Beseitigung des Allerhöchst«! Staatsoberhauptes das Ziel ihrer Wünsche ausgesucht und ge funden werden könne. Vorbereitet durch solche Anleitungen und Verhetzungen, begab sich Jnquisit im März 1851 nach Wien, suchte auch hier größtentheil« nur die Bekanntschaft und den Umgang mit gleichgesinnten Menschen, besonders mit sei nen Landsleuten und Gewerbsgenoffen, mit weichen bei Zu sammenkünften über die vorgebliche Bedrückung des Lande« durch die kaiserliche Regierung in derselben Weise wie zu Pesth verkehrt und bet dem Lesen regierungsfeindlicher Schriften je des Ereigniß für ihre bösen Absichten ausgebeutet ward. Mao überbot sich dabei in den feindseligsten Aeußerungen und Aus fällen gegen Se. k. k. Majestät, und bald wurde zwischen den Theilnehmern dieses Arbeiterclubbs die Hoffnung ausgesprochen, daß Allerhöchstdiesclben, bei der damaligen Rundreise in Un garn und Siebenbürgen, der mörderischen Hand eines ihrer Gesinnungsgenossen unterliegen würden. Nach der glücklichen Rückkehr des kaiserlichen Herrn in diesen schändlichen Erwar tungen getäuscht, ward der Haß und die Erbitterung des Jo hann Libvnyi bei den fortgesetzten Winkelversammlungen nur uoch tiefer aufgestachelt und der frühere Gedanke an die Er mordung Sr. Majestät bereits zum Vorsatze herangebildel, wo bei der Verurthcilte schon auf Gelegenheit, Art und Mittel sann, wie er sein entsetzliches Vorhaben zur Ausführung brin gen könnte. Vor ungefähr zwei Monaten war es, als er sich in einer Verkaufsbude de« hiesigen Tandelmarkte« unter mch- rern Küchenmeffern dasjenige aussuchte und kaufte, weiches ihm für die fluchwürdige That am tauglichsten schien; worauf er die mit einem starken hölzernen Griffe versehene, Iv'/e Zoll lange, sehr spitzige und am Griffe 2 Zoll breite Klinge bei einem Schleifer in der Leopoldstadt, nicht nur an der Schneid seite, sondern auch am Rücken in der Länge von 5 Zoll auf wärts der Spitze scharf und dolchartig schleifen ließ, mit wel cher furchtbaren Waffe versehen, die er verborgen unter seinem llebcrrcck trug, und bereits zur Kenntniß gelangt, daß Se. Maj. gewöhnlich auf den Basteien der Stadt zur Mittagszeit einen Spaziergang zu machen pflegen, er durch mehrere Wo chen an verschiedenen Stellen dieser Promenade Allerhöchstden- selben aufzulauern bemüht war. Dies wiederholte Libvnyi nach seinem eigenen Geständnisse durch 12 Tage, ohne daß sein völlig entmenschtes Gemüth jemals vor dem gräßlichen Ver brechen zurückschauderte, bis der verhängnißvolle 18. Februar, zwischen 12 und 1 Uhr Mittags, Gelegenheit zur Erreichung seiner teuflischen Absicht ihm darbot. Ohne sein Mittagsmahl genossen zu haben, verließ er um 12 Uhr, nach verrichteter Arbeit, die Wohnung seines Meisters in der Leopoldstadt, ver folgte von dort den Weg in die Stadt, daun auf die Bastei neben dem Rothenthurmthvr und sofort gegen da« Kärnthner- thor, wo eben Se. Maj. der Kaiser in Begleitung ihre« Flü- geludjutanten, Herrn Obersten Grafen O'Donnel, im Begriffe des gewöhnlichen Spazierganges angekommen waren und un gefähr 60 Schritte vom Kärnthnerthore abwärts stehen blie ben, um über die 3'/« Schuh hohe Brustwehr der Bastei ge lehnt, eine unterhalb derselben aufgestellte Abtheilung neu ein gerückter Militärurlauber zu besehen. In diesem Augenblicke näherte sich der kurz zuvor herangekommcne und in einer Ent fernung von 8 Schritten dortselbst gestandene Johann Libenyi nach schnell aufgeknöpftem Oberrocke mit dem unter demselben verborgenem Mordinstrumente zuerst vorsichtig der Allerhöchsten Person des Monarchen, sprang dann, wahrhaft nach Tiegcr- art, mit einem Satze und da« Mordinstrument in der rechten Hand schwingend, rücklings gegen Se. Majestät und versetzte demselben, unter Anwendung aller ihm zu Gebote stehenden Kraft, mit der Spitze des Messers einen so gewaltigen Stoß auf das Hinterhaupt, daß die Klinge an der Spitze einen Zoll lang aufwärts schief gebogen ward. Im Beginne, noch wei tere Stöße gegen da« Haupt Sr. Majestät zu führen, die er nach gerichtlichem Selbstgeständniffe bis zur Vollendung der Uuthat fortgesetzt haben würde, ward er glücklicherweise durch den Herrn Obersten Grafen O'Donnel rasch zu Boden geris sen, sodann von dem hiesigen Bürger Joseph Ettenreich und bald darauf durch die Dazwischenkunft anderer Personen vol lend« überwältigt und mittelst der herbetgerufeuen Militär patrouille zur Haft gebracht. In Math entbrannt über den mißlungenen Meuchelmord, welchen die Vorsehung auf wunder bare Weise von dem theuern Leben Sr. § k. Majestät abge wendet hat, bediente sich Johann Ltbsnyi noch auf dem Wege zu dem Gefängnisse bezeichnender Erclamationen sür die freie Republik und Denjenigen, der sein Vaterland durch Aufruhr und Hochverrath in so tiefe Leiden gestürzt. Nachdem Johann Libvnyi dieser fluchwürdigen Handlung gerichtlich geständig, sowie auch durch »leie uud umfassende Zeugenaussagen bei voll kommen sichcrgestelltem Thatbestaude gesetzlich überwiesen ist, so ward er durch da« competente kriegsgerichtliche Urtheil vom 23. d. M. wegen des Verbrechen« de« Hochverrath« durch meuch lerische» Mordanfall gegen die Allerhöchste Person Sr. k. k. apostolischen Majestät Franz Joseph des Ersten, zum Todt 'durch den Strang verurtheilt, welches Urtheil nach gericht«- herrlicher Bestätigung und vorschristmäßiger Kundmachung an Johann Libvnyi auf dem dazu bestimmten Richtplatze heute vollzogen worden ist. Wien, am 26. Februar 1853. Von der kriegsgerichtlichen Section de» k. k. MtlitärgouvernementS." Der Jnquisit zeigte anfänglich viel Trotz und Verstocktheit. Die durch sechs Tage fortgesetzten Ver höre und priesterliche Einwirkung erweckten ihm jedoch die Erkenntniß der Ungeheuern Schwere seines Ver brechens, so daß sein Muth und seine Fassung unter dem Gewichte der erdrückenden Schuld zusammenbra chen. ES bemächtigte sich seines Gemüths eine in nerste Zerknirschung und unter Strömen von Thrä- nen legte er die unzweideutigsten Beweise der tiefsten Reue ab. Sein bis zum schwersten Verbrechen ver härtet gewesenes Herz schien durch die Einwirkung der Religion und des nahenden Gerichts völlig ver wandelt) er betete bis zum letzten Augenblicke inbrün stig und laut für die Erhaltung des theuern Lebens des Kaisers und um die Abwendung der Folgen sei ner Miffethar. Er starb mit diesen Gebeten auf den Lippen. Larrdwirthschafttiches. Von dem Amts- und Anzeigeblatte sür die land« wirthschaftlichen Vereine deS Königreichs Sachsen, welches von Anfang dieses Jahres an auf Anordnung des König!. Hohen Ministeriums deS Innern zum Zweck der Bekanntmachung aller auf die Landwsrth- schaft Bezug habenden Gesetze und Verordnungen, so wie der von den Organen des landwirthschaftlichen VereinSwcsens ausgehenden General-Ausschreiben und sonstigen Veröffentlichungen, nicht weniger zur Be wirkung einschlägiger Privat-Anzeigen von dem Ge- neral-Secretair der lanwirthschaftlichen Vereine, Herrn Regierungrath und Ritter Reuning zu Dresden her- rauSgegeben wird (SubscriptionspreiS für Verein,S- mitglieber und sonstige Landwirthe jährlich 5 N'gr.) ist die erste Nummer eingegangen und enthält dieselbe unter Anderen folgende Fragen: 1) Welche wohlfahrtspolizeilichen Anordnungen find zu treffen, um bei Schneestürmen künftighin solche Unglücks fälle zu verhüten, wie solche am 20. November 1851 in Sachsen sich ereigneten? Würde nicht die Bepflanzung der Communirationswcge mit Alleen oder wenigstens mit Markirbäumen in der Entfernung von höchstens 25 Ellen auf jeder Seite das beste Vorbeugungsmittel sein? 2) Welches ist der Grund, daß die Thätigkeit der landwirthschaftlichen Commiffarirn in Beziehung auf Wirthschafts-Einrichtungen, Projektionen von Wiesenbauten und Drains-Anlagen in manchen Gegenden des Lande« so wenig in Anspruch genommen wird, während dieselben in andern Distrikten namentlich in den gebirgigen Gegen-