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zimmermann mehrern mit seiner Hacke den Kopf spal tete. Der Commandant der Wache wird wegen der Besonnenheit belobt, womit er den Gebrauch der Feuerwaffe vermied. London. Einem Gerüchte zu Folge ist von österreichischer Seite eine Note hier eingetroffen, die, gestützt auf den jüngsten revolutionären Streich in Mailand, bittere Klage darüber führt, daß Eng land der Centralsitz aller europäischen Verschwörer sei, von wo diese ihre aufrührerischen Proclamationen verbreiten. Es ist ziemlich gewiß, daß dieser Gegen stand demnächst im Parlamente zur Spräche kom men wird. Ueber Armenhäuser. (AuS dem Gebirge eingesendet.) In Nr. S Ihres Blattes von diesem Jahre brach ten Sie einen Artikel mit der Ueberschrift: „Armen häuser," worin die. von den zur Herrschaft Lauenstein gehörigen Ortschaften gefaßte Idee, „ein Haupt-Armen- hauS zu gründen," um hilfsbedürftige Leute aus jedem der betreffenden Orte darin aufzunehmen, als eine glück liche begrüßt wird. Auch ich war bei Ansicht des Artikels erfreut, und hoffte etwas Gemeinnützliches zu finden, sowie über die Ausführung der Idee selbst, Bestimmteres zu erfahren, fand aber wenig davon, wohl aber eine Angabe von Lastern, welche der Sitz dieser sogenannten Commun- Häuser gewöhnlich find. Bestätigen Sie nun schon selbst, daß dergleichen öffentliche Versorgungs-Anstalten öfters der Heerd des Müssiggangs schon im Kleinen sind, so ist die Idee, die selben im Großen auszuführen, weder für die betreffenden Gemeinden, noch im Allgemeinen eine glückliche zu nen nen, denn im gleichen Maasstabe mit der Ausführung der Idee werden sich auch unter den obwaltenden Ver hältnissen die dort zu findenden Laster vermehren, und durch diese Vermehrung wird schwerlich eine Verminderung der auf die Gemeinde fallenden Lasten erzielt wer den können. Einen Beweis hiervon liefern die Familienhäuser in Berlin, von deren Vorkommnissen Gutzkow in seinem „Ritter vom Geiste" uns nur ein schwaches Bild liefert, schrecklicheres kann man aber dort fast alle Tage erleben. Dieses ist auch der Grund, daß der Gemcinderath von Berlin schon viele Tausend Thaler ausgegeben hat, um ganze Familien aus diesem Moraste des sittlichen Lebens herauszuziehen und sie der moralischem Gesellschaft zurück zugeben, denn jahrelange Erfahrung hat ihn überzeugt, daß ein unter der Gemeinde vereinzelt dastehender Arme weit eher Gelegenheit hat, seinen Unterhalt zu finden, als ganze Horden heraufgewachsencr Taugenichtse, wie sie diese im Großen auLgcführten Versorgungs-Anstalten mit wenigen Ausnahmen mit der Zeit heranbilden. . Daß aber eine Reform in unseren Armen- oder Communhäusern höchst noth thut, darin bin ich mit Ih nen vollkommen einverstanden; es liegt aber uns ob, uns über den Zweck dieser Häuser klar zu verständigen und nnS nicht durch den Namen zu einer Begriffs-Verwech selung verleiten zu lassen; denn nicht jeder Arme oder Verarmte, zumal wenn er noch in rüstigen Jahren und Gesundheit steht, hat, obwohl ihn das Gesetz an die Gemeinde, der er angehört, verweis t, ein Recht, der Ge meinde, durch die Ansprüche aus das Communhaus, wie eS in der Regel geschieht, zur Last zu fallen; sondern es ist Pflicht der Gemeinde, und sie hat auch ein vollkom menes Recht dazu, seine voll« Thätigkeit zu seinem Besten in Anspruch zu nehmen, um ihn dem Müßiggänge und noch größer».Uebeln, den derselbe in seinem Gefolge hat, zu entziehen. Es würde jedoch höchst ungerecht sein, anzunehmen, daß dies bei allen Individuen, welche der Unterstützung ihrer Mitbürger bedürfen, der Fall sei, sondern es giebt gewiß unter ihnen Viele, welche Jahre lang iu Folge widerwärtiger Verhältnisse mit Noth und Kummer ge kämpft haben, bis sie endlich die äußerste Verzweiflung oder auch die Rohheit eines unbarmherzigen HauswirthS ins Gemeindehaus, mithin in den Augen der meisten Gemeindemitglieder gesunken und dadurch irinerlich noch tiefer verletzt gebracht hat: sollten wir bei Beispielen Vie ser Art nicht endlich veranlaßt werden, unverschuldet ver armte Personen von dem Taugenichtse zu unterscheiden und nicht wie bisher alles in eine Brühe werfen? Armenhäuser sollten nach vielen Beispielen nur Zu fluchtsstätten descrepit-r Personen und hülfloser Wittwen sein, aber nicht die Pflanzschule eines lüderlichen Gesin dels, deren oft nur zu üppiger Nachwuchs weder die Gemeinde, noch den Staat beglückt, und bei strenger Durchführung di'eses Grundsatzes würde sich auch der Begriff des Wortes Communhaus in moralischer Bezie hung heben und manches Arbeit bedürftige Mitglied auS demselben, das jetzt verächtlich abgewiesen wird, von den Gemeindemitgliedern mit Beschäftigung unterstützt werden, wodurch es daher in den Stand gesetzt ist, seinen Unter halt selbst zu erwerben. Was aber nun die unverschuldeten Armen betrifft, so müßte es Pflicht aus Klugheit des Gemeinde-Vorstands sein, solchen Personen dann schon unter die Arme zu greifen, ehe sie gänzlich zum Sinken kommen, weil diese in geistiger Beziehung wie ein Loch, das man in die Erde gräbt, sind, denn je mehr davon genommen wird, desto größer wird es und am Ende gänzlich unauSfüllbar. Auch für die Arbeitscheuenden könnte in so fern ge sorgt werden, daß der Gemeinderath bei den Gemeinde mitgliedern dahin wirkt, daß diese beim Bedarf außer ordentlicher HülfSleistnngen sich derartiger ^Individuen bedienten, die bei dem Gemeinderath oder einem Mit- gliede desselben bestellt und von diesem auch zur Arbeit unter Verwarnung zur strengen Ausübung ihrer Pflichten gesandt würden. Sollten nun Vernachlässigungen oder wohl auch gar Widersetzlichkeiten von Seiten solcher zur Arbeit «»gehaltener Personen vorkommen, so hat gewiß jede Gemeinde Mittel genug, ein derartiges Betragen nachdrücklich zu bestrafen oder bestrafen zu lassen, zumal wenn die vorgesetzte Justizbehörde im Einverständniß mit dem auf Ordnung und Zucht sehenden Gemeinderathe in dieser Beziehung Hand in Hand geht, und die Kosten für derartige außerordentliche BestrMngcn der Gemeinde zu erleichtern sucht. ' - Dieses sind die schwachen Umrisse einer Idee, die ich allerdings nicht als alles hicrtSr Gehörige umfassend darstelle, sondern bescheide mich gern, daß zur Ausführung resp. Prüfung derselben, Leute von mehr Erfahrurig, als ich hierin besitze, gehören; mein Zweck geht nur dahin, das Alter zu ehren und nicht durch derartige Erniederi- gung zu kränken, den schwergebeugten Familienvater, der trotz aller Anstrengung dennoch nicht im Stande ist, den nöthigen Unterhalt zu erwerben, von dem, dem Vagabon- diren ergebenen Taugenichtse zu unterscheiden und über haupt dem Gange zum Müßiggang, dem Anfänge aller Laster, einen starken Damm setzen zu Helsen, j'ubliculn.