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- 476 - bewandt«» Umständen «ach nicht allein die Salarirung der von dem Stadtrathe für den lttztverwhcketunaJÄEviGrätFWHrirtt» Wachtmannschasten au» der Stadt eäss^KMHe«Waffm>ft»ndern erklärt sich auch bereit, mit dem Stadtrathe über eine dieSfallfige künftige Etnrichtung^^»f5^kohlst^ Ä^traaezu^ich-al^Bor- WMMWWMM7«N süt» nichrkur »ukmWüv Moiivkt erachtet hat und WMMMWHMLLL Dji an und filrM ^r auf Beförderung von Neubauten, als a!if ÄiÄMtgtnachung bereits vorhandÄ^iÄohnhauser hinwei- Är htirsts/Mrbet doch jedenfalls der Gesichtspunkt festzuhalten fev/^^ic Gewinnung eines schönere«Platzes nicht von wirk lich^« Nachteilen überwogen werde. Als nachtheilig für die hiesige Commün Müsse man jedoch die Abtragung des Weichert- schen Wohnhauses nicht allein um deswillen ansehen, well da durch ttner der" geeignetsten Plätze für Ausübung eines bürger lichen Gewerbes, sondern auch darum, weil die bei Besitzverän- derungen zur Stadtcasse fließenden Abgaben derselben verloren gehen würdest, nicht zu- gedenken, daß ein Wohnhaus, welches über kurz oder lang an die Stelle des jetzige» baufälligen gebaut werden dstMZMeii-MWh, lheilS auch rücksichtlich seiner Be wohner für die CopMH« «Sch einträglicher werden würde. - In Hinblick auf diese Nachtheile, welche durch Uebertra- gung-der derzeit auf dem Wetchert'schen Wohnhause ruhenden Abgaben pnd Oblapen auf das im Neubau begriffene Reichel- sche Wohnhaus in keiner Weise beseitigt werden, "'kann sich das Collegium guck nicht bewogen finden, von dem hierunter gefaß ten Beschlüsse zurü^zmg^fn , beharrt vielmehr dabei, daß das Gesuch Herrn RcichelS als abgelchnt betrachtet werde, wenn sich derselbe Nicht vernichtet I ben künftigen Bauplatz jedem etwani- gen Bebauer',UstetttMuikkteN^ ohne dafür ein Mehreres, als dknÄäMerth diMven, z'u beanspruchen. 4) Auf das Gesuch eines von hier weggezogenen Bürger» um Beibehaltung W Bürgerrechts äußert man sich dahin, daß dasselbe zWm M ^ähren s^i, der Vorbehalt jedoch erlöschen solle, sobald der Gesuchstcller die dafür statutarisch zu leistende Abgaben, deren Fälligkeit auf Johannis festzusetzen, nicht läng ¬ sten» zu Michaelis jeden »Jahres entrichtet habe. 5) Erklärt man sich mit dem Stadtrathe in Folge eine» an deDKy« -ergangenen amtshauptmannschaftlichen JntimatS LaM.ÄW«Mndhtt, daß die darnach rücksichtlich der Errichtung 'HENs^f^H""dn«ng erforderte Erklärung beifällig ^MÄTM^ehmigt man 6) ÄWAiwzahlung her von dem Cassirer der Spar - eassr für di« ihm übertragene besondere Arbeit in Ansatz ge ¬ bracht«'Gedicht dn S Thltm. an» der Stadteaffe, ingleichen 7) hi« stfbschrcibüüg eine» kanm einzubringenden, durch denTranSport eitest hier Ort» aufgegrlffenen preßhaften Indi ¬ viduum» entstandenen Kostenrcste«; wogegen 8) das Collegium de» von dem Stadtrathe beschlossmen Erlaß eine» Rüg enk oste n-RückstandeS nich tMr -erecht- sertigt finden kann, und daher seiner SeitS daß darauf gerichtet« Aeßnch atlehnt. önu ^ntit riüiü D'iP-Skck'l» w , l d«j- aM-»Si"Oet°ber l8-1. " " ' ..u..-nk',wW»va,r l ' ' to»<^ Neunzehnte öffentlicheS^mig, am 8. Oct-r. 18S1. P"^'len,h! I /h n e/stellvsriretepder Vorsitzende^ hau^ «k.'lsske^M-n^^Wq^thf^, ^chernal, und 8»<a«f v a.4gÄr-tzm<G». < «-uc, e» e 1>L°^Mtttöte»,der!rüstigÜchrvk«mt»hauptma«nschaft die nachgesucht« BevtzG-stuflE^n« fi*k-WH«n Bethülfe »on Zehn Lhaler zu Herstellung eine» offenen Gerinne« im "E «ug. d. I. »üb l) aogne"^«^Wffd^hat der Stadtrath beschlossen, von weitern Schritten deshalb abzusehen und der vorgedachten Be- hörhtzu erhÄre^, ^>ß,ljwehsi dftz Sjaat-^SkuS die in Aussicht gestellte AuSpflM^ M ^ezMn«ß,sän-s,ch<r:Ehdffee zwi schen dem WachMMGdeni G-blerscheux Ports« ,iH«uMH- rung bringe, stäLtGe^SeitS unter PeiMung der betreffenden Adjaceyten säM^rseiG^MMasse^fliitt-hft ^m» durch daS Pforiengaßchen zu legenden offenen GerinueS.Sorge ge- trag-nweM^rd^.^ , - , ° . Wenn mafl nun auch bei der durch oberwahnte Ablehnung eingetretenemvHndertsp Sachlage der Ausführung der in dieser Hinsicht verMS gefaßten Beschlüsse nicht entgegen lein will, so glaubt man, dpch in keMem Falle einen höher» Beitrag, als die bisher veranschlagten 20 -Tbsr. guS Gcmeindemitteln dazu, ver- willigen zu können, snd^ ^Beseitigung der Tagewaffer mehr im Interesse der adjarfieriLen 'HauS- und Gartenbesitzer, als im Interesse der Conimun liegen, deshalb aber wohl mehr, al- billig, der den Betrag20 Thlr. übersteigende Mehrauf wand von den AdjsttutenrMschtießlich zu übertragen sein dürfte. 2) Wurde bcWifM-^den Mühlcnbesitzer Rupprecht, als welchem das ErsteAnMecht an der neuerdings wieder ver-, pachteten Fischerei in den Commüntcichen, sowie in der Tän nichbach, abgetreten worden, als Pachter dieser Fischerei gegen Gewährung eines jährlichen Pachtgeldes von 45 Thlr. und unter den sonst stipulirten Bedingungen anzunehmen. 3) Bon dref neuerdings angezeigtxn Darlehnsgesuch en hat' der Stadtrath zwej nach Höhe von 800 Thlr. und 550 Thlr. nicht für,tzttjgp4t,KsoBerücksichtigung befunden, dem dritten dagegep Uqch,HLhe.chon 300 Thlr. entsprochene Da» Collegium erachtef,esMM/flr«»n auch nicht wegen ermangeln der Sicherheit.„doch,, besorgender ZtnSsäumnisse für raihsamer, auch- dgst ^tcr^,gseichw!e die erster« beiden, ab- zulehnon.. „. ttiüEiil'iiu.I) , )^U»f dK fM/reu HerkommenS und aus Rück- stchttü. ^r, OiWess.ip>i^z^», p«l dem Feuerlöschinspector Heintze gestellten Anträge gemäß, genehmigt, daß der bei der jährlichen Spritzcnprobe beschäftigten Mannschaft jedeSmal eine Tonne Bier verabreicht und der Aufwand dafür au» der FeuergeräthSraff« bestrittest wtchr."-" - 5) Tviit Vs» CMYjäMDndtN Beschlüssen deS StaLt- k) in Folge t Antrags dtt.Subtommisston des Gustav- Adolph - Berein« di«- Hälfte -Vtd- «uf ««laß drt hier Ost» iSlatt grfundenen JahreSversMÄ^MMsDresdeyer Hauptvereint erwachsenen Kosten MiiffzMlriiMNgr. au» der Stadteaffe zu übertrag«»;,jii tzirci»is buvü, »,ri- rir^t- b) die hinsichtlich eine» zu JohanniS»fi'J. gefällig gew«. senen Cämnierei - LückMndeS an AO"Thsr. bi» zu Michaeli» 1852 WWs-chte G^m.W?M-Rü^cht auf die hyffot»^, Holzgelderposten reSp. beschränkt eintretest jü lässin; — sostne und billigt endlM nocl .,schiH«chMdck-s«>,mK MhlEHKhtffSE-' zithung dts'ktt« cheMrend^Mst. bei der Stadteaff«, «heil« Mch"«M?Stad<e°spd.r? th.il» durch «Inm besonderen «etor. .tzttwuüvM . DiP^°^i»p^d«,M1tz,,pziMlM^ t -bi» >D«S 'StadtvrrSrdnttha - Collegium trii <tau emutö-i;i' ^»urck "'' s; ... , -7 "i 2??-- -'s ? 7k S'N