Volltext Seite (XML)
Sonnabend, 22. 22. April 1848. — Diese« Blatt , ,>), Prri« filr . «rscheüet rtglich . ^ »«« lvirrtrljatzr ZZ Dresdner Journal, ZM »«liehen. , Zeile 12 Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redtgirt von Karl Biedermann. s— Inhalt. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dresden. — Tagetgeschichte: Dresden: Vaterlandsverrin. Leipzig: Eine Petizion. Riesa: Deutscher Verein. Berlin. Posen. Kdln. Hannover. Rendsburg. Frankfurt. Karlsruhe. Mannheim. Freiburg. Stuttgart. München. Wien. Tirol. Paris. Straßburg. Mailand. Brescia.—Ei »gesendetes. — Trschäftskalrnder. — Ortskalender. — Lage« kommene Reisende. — Anzeigen. Verordnung Wegen einer Abänderung der die Wahlen zur deutschen Nationalvertretung betreffenden Verordnung vom 10. April 1848. E8tr, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. re. re. finden zur Vermeidung von Minoritätswahlen für angemessen, die in tz. 20 und 23 der Verordnung vom 10. dieses Monats, die Wahl deutscher Nationalvcrtreter betreffend, getroffenen Bestimmungen dahin abzuandern: s) daß zur Erwählung, eines zur Nationalvertretung Abgeordneten in der Regel die absolute Stimmenmehrheit erforderlich sei, die relative aber, und bei Stimmengleichheit das Loos nur dann erst entscheide, wenn bei zwei vorhergegangenen Abstimmungen eine absolute Stimmenmehrheit nicht zu erlangen war; b) daß bei dem Ausfälle des gewählten Abgeordneten, oder dessen längere Zeit andauernder Behinderung, nicht der jenige statt seiner eintrete, welcher nach ihm die meisten Stimmen haue, sondern daß die Wahlmänner eines jeden Bezirks nach der Wahl des Abgeordneten auch noch einen Stellvertreter ernennen, wegen dessen Wahl dieselben Bestimmungen gelten, wie für die Wahl des Abgeordneten. Demzufolge ist es auch nöthig, daß die Abstimmung der Wahlmänner nicht, wie es nach ß. 18 und 20 nachgelassen war, an mehreren Tagen nach einander erfolge, sondern daß sie zu einer für alle Wahlmanner des Bezirks übereinstimmend anberaumten Zeit Statt finde und die erscheinenden Wahlmänner, wegen der doppelten Wahl eines Abgeordneten und eines Stellvertreters, und der nach Befinden erforderlichen Wiederholung der Abstimmung, bis zum Schlüsse der Wahlhandlung versammelt bleiben. Uebrigens haben die Bezirkswahldeputationen und insbesondere die denselben beigeordneten Regierungs-Commissare dar auf, daß die ß. 11 und 17 der Verordnung vom 10. dieses Monats erwähnten Anzeigen ohne alle Verzögerung eingehen, zu sehen und da nöthig gegen säumige Obrigkeiten mit Strafauflagen zu verfahren. Hierüber haben Wir gegenwärtige Verordnung nach h. 88 der Verfaffungsurkunde erlassen und solche, unter Bordruckung UnserS Königlichen Siegels, eigenhändig unterschrieben. Dresden, am 20. April 1848. Friedrich August Vr. Alexander Karl Hermann Braun. Vr. Ludwig Karl Heinrich v. d. Pfordteu. Robert Georgi. Martin Oberländer. Karl Friedrich Gustav von Oppell. dem Ende in vier Bezirke getheilt worden und der Stadtrath ersucht Verhandlungen der Stadtverordneten in Dresden, den Wahlen zur bevorstehenden konstituirenden Versammlung m V-O-Nllich« LItzung a» 19. «vril I8»8. zr°nkfur< und di< Einhändigung d.r du«« -rf°rd--ii»^n Stimm. _ " zettel am 25., 26., und 27.April stattfinden sollen. Die Stadt ist zu Inhalt:,) Wahlanmeldungen. - 2) Wahldrputazion. - 3) Gal- ^em Ende in vier Berirke aetbeilt worden und der Stadtratk ersuckt mVre?-6)0Bürgerwiese -'^Armenschüle. -^8) Mab. Ku! di- Stadtverordneten, weil zur Erledigung diese« Geschäftes -ine baldi. — 9) GutSbes. Mauermann. — 10) Annrnkirchhof. — umfassende Personalkenntmß erfordert werde, für jeden Bezirk aus H) Amtsinsp. Portkus. — 12) Steuerboten. — 13) Deut- ihrer Mitte drei Abgeordnete zu wählen. Um die gewählten Mit scher Verein. — 14) Juden. 15) Wasserleitung. glieder nicht den ganzen Tag in Anspruch zu nehmen, wird jedoch be- 1) Vorst. Küttner eröffnet, daß nach einer Anordnung des schlossen, aus jedem Bezirk für jeden Tag drei Mitglieder zu wählen, Stadtraths die Anmeldungen der Staatsbürger zur Theilnahme an auch die einberufenen Ersatzmänner in diese Wahl zu ziehen. Um