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— LSI — Allgemeiner Anzeiger. Gratifikation für Nachweisung gutm Materials zur Chaussee- und Straßen - Unterhaltung. Das Königliche Ministerium der Finanzen hat Sich bewogen gefunden: Demjenigen, welcher den Stra ßenbau-Commissionen ein, noch nicht zur fiskalischen Chaussee- und Straßenbau-Unterhaltung benutztes Stein- ober KieSlager nachweiset, welches sich nach angestellten Erörterungen und Versuchen zu Anle gung eines Steinbruchs oder einer Kiesgrube eignet, woraus ein, sich als zweckmäßig bewährendes und in einem gewissen Umfange mit Nachhalte zu benutzendes Material gewonnen werden kann, eine, nach den Umständen zu bemessende Gratification von Zwanzig bis zu Einhundert Thalern in Aussicht stellen zu lassen. Solches, und daß derartige Anzeigen und Anträge an die Straßenbau-Commissionen des Bezirks zu richten sind, wird angeordneter Maßen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . Königliche Amtshauptmannschast zu Freiberg und Rentamt Altenberg, den 20. Mai 1851. von Zahn. Leßtng. Nothwendigc Subhastation. AuSgeklagter Schulden halber soll das Carl Gotthelf Güldnern in Schönfeld gehörige, daselbst unter Nr. II des Brandversicherungscatasters gelegene und auf Folio S im Grund- und Hypothekenbuch eingetragene Wohnhaus, welches von den Amtslandgerichten ohne Berücksichtigung der Ovlasten auf 200 Thlr. — Ngr. - Pf. gewürdert worden ist, den «. August 18S1 nothwendiger Weise öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Erstehungslustige werden hiermit Amtswegen geladen, sich am gedachten Tage Vormittags an hiesiger Amtsstelle einzufinden, sich noch vor 12 Uhr Mittags zum Bieten anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit gnügenden Nachweis zu liefern, ihre Gebote zu eröffnen und sodann gewärtig zu sein, daß das Gükd'ner- sche Haus Demjenigen, welcher Mittags nach 12 Uhr das höchste Gebot gethan und behalten, gegen Erle gung des 10. Theils des lueiti oder dessen Sicherstellung, werde zugeschlagen werden. Eine ungefähre Beschreibung des zu versteigernden Besitzthums sammt Abgaben-Verzeichniß ist dem im hiesigen Amtshause und im Erbgericht zu Schönfeld aushängenden SubhastationSpatent beigefügt. Schloß Frauenstein, den 23. Mai 1851. Königlich Sächsisches Justizamt. In Stellvertretung: Friedrich August Wittich, Actuar. Freiwillige S u.b h a st a t i o n. Auf den Antrag des Gemeinderathö zu Börnchen um> in Gemäßheit darauf getroffener Verkaufs bestimmungen soll die Gerechtigkeit einer Schankwirthschaft für den Ort Börnchen mit zwei unter Nr. 20 und 45 des Flurbuchs dieses Dorfes consignirten Gemeindeparcelten, die zu Aufbau deren Gebäude und Herstellung sonstiger nöthiger und nützlicher Nebenräume dienen, von unö den 1. Juli 18SL freiwillig an den Meistbietenden verkauft werden. Der Erwerber erlangt gegen die ihm gestellten Bedingungen und Uebernahme der Oblasten daran das Eigenthum durch den Zuschlag, und die zeither als Reiheschank in dasigem Orte geübte Gerechtsame wird auf die, auf den fraglichen Plätzen zu erbauenden Gebäude mit Zubehör als ein dringliches Recht redicirt, welches in dem künftigen Folio des Grund- und Hypothekenbuches der Ortschaft Börnchen eingetragen wird, und soll nach vollendetem Bau und Herstellung der nöthigen Einrichtungen für diesen Ort sodann keinerlei fernere Gerechtsame der Uebung des zeither bestandenen Reiheschanks fortbestehen. st'u zr Kauflustige werden daher hiermit eingeladen, sich gedachten Tags des Vormittags zu Börnchen in dem Local des dermaligen Gemeindevorstandes oder an einem für den TerminStag sonst bekannt zu machenden geeigneten dortigen Orte unter Eröffnung annehmbarer Gebote und Gewährung der erforderlichen Sicher stellung einzufinden, ihre Gebote zu thun und sich zu gewärtigen, daß Demjenigen, welcher Mittags nach 12 Uhr das höchste Gebot abgegeben, auch sich über seine Zahlungsfähigkeit gehörig auögewiesen und, ge machtem Vorbehalte der Auswahl unter den Licitanten gewäß, annehmbar befunden worden sein Wird, die bezeichnete Schankgerechtsame sammt dazu überwiesenen Räumen käuflich werden überlassen werden. Die nähere Beschreibung der Immobilien nebst Angabe der Bedingungen, unter welchen nachher als bald ein Kauf abgeschlossen werden soll, wird bei dem Gemcindevorstand zu Börnchen, im Orte des derma- ligen dasigen Reiheschanks und in hiesiger und der Poffendorfer Schankwirthschaft 14 Tage vor dem obigen Terminstage öffentlich aushängen. Kleincarsdorf, am 20. Mai 1851. «Herrschaftlich Rosiberg'fche Gerichte allda.