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-< 258 — 3 Januar 1842, die Ausführung beS Gesetzes wegen der Wahl der Vertreter des Handels- und Fabrik« wesens vom 7. März I83S betr., (Gesetz- und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1842, Pag. 5) «) den Dresdner Kreis-Directionö-Bezirk, ausschließlich der Amtsbezirke Meißen und Hayn, b) den Budissiner Kreis DirectionS-Bezirk Umfaßt, als Wahl-Commiffar bestellt, hat, in Gemäßheit 8- 6 der nurgedachten Verordnung, sämmtliche Obrigkeiten des betreffenden ersten Wahlbezirks noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß dieselben ungesäumt und ohne weitere Erinnerung ein Verzeichniß der stimmberechtigten und wählbaren Mitglieder des Handels- und Fabrikstandes in ihren Verwaltungsbezirken, nach Maßgabe des der Verordnung vom 3. Januar 1842 beigefügtcn Schema'« «Pag. 15 des betreffenden Gesetz- und Verordnungs-Blattes) anzufer- ligen und, bei Vermeidung von fünf Thalern Strafe, längstens binnen 4 Wochen, vom Tage der im Gesetz- und Verordnungs-Blatte demnächst erscheinenden Bekanntmachung wegen Bestellung der LandtagSwahl-Com- miffare an gerechnet, an den Unterzeichneten einzusenden haben. Schlüßlich ist noch auf die Bestimmung in §. 27 der Verordnung vom 4. Januar 1842, die Beschleu nigung künftiger Landtagswahlen betr. (Ges.- und Verordn.-Bl. desselben Jahres, Pag. 21), hinzuweisen, wornach für den Fall, daß sich Behörden bei den ihnen obliegenden Wahlgeschäften solche Unachtsamkeiten und eine solche Mangelhaftigkeit oder Unrichtigkeit der Arbeiten zu Schulden kommen ließen, welche Aufent halt in den Fortgang des WahlverfabrenS brächten, Ordnungsstrafen von fünf bis zwanzig Thaler ange droht worden sind. Dresden, den 10. Mai 1851. Der Kömal. Wabl-Commissar für den U. Wahlbezirk des Handels- u. Fabrikstandes, von Reinhardt. Freiwillige Subhastation. ErbtheilungShalber soll das zu dem Nachlasse des verstorbenen Johann Christian Hünich ge hörige, 50 Acker 166 lüRuthen enthaltende und ohne Berücksichtigung der Abgaben auf 7859 Thlr. 7 Ngr. gerichtlich gewürderte Halbhufengut in Großölsa sammt den unter jener Tare nicht mit begriffenen Jnventarienstücken und Vorräthen den 21. Mai 18S1 im Schänkhause zu Großölsa an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Bietungslustige werden daher unter Hinweisung auf die an hiesiger Amtsstelle und Schänkstelle zu Großölsa auShängcnden Subhastationspatente und die denselben beigefügten Bedingungen hiermit geladen, obgedachten Tages im Schänkhause zu Großölsa des Vormittags stch einzufinden, über ihre Zahlungs fähigkeit sich gehörig auszuweisen und sodann zu gewärtigen, daß nach 12 Uhr Mittags der Zuichlag de- mehrerwähnten Gutes unter den obgedachten Bedingungen erfolgen wird. Dippoldiswalde, am 27. März 1851. Königliches Justiz-Amt. Lehmann. Bekanntmachung. Die dem Gartennahrungsbesitzer Friedrich Traugott Gliemann zu Höckendorf gehörigen, mib Rr. 1 deö Brand-Catasters gelegenen Immobilien, bestehend in Gebäuden, die in den Beifugen zu den aushängenden Patenten näher beschrieben werden, und überhaupt auf 710 Thlr. gerichtlich tarirt worden find, so wie in Gärten, Erlenniederwald und Feldern, von welchen die erstem überhaupt 122 ORth. Flächen raum enthalten, und zusammen auf 141 Thlr. 10 Ngr. gerichtlich tarirt worden sind; die Niederwaldungen, von 242 lüRth. zu 106 Thlr. II Ngr. veranschlagt, und endlich die Felder von 3 Acker 270 lÜRth. auf überhaupt 720 Thlr. gerichtlich tarirt worben sind, sollen am 24. Juni 18S1 ihthwendigerweise an Amtsstelle dahier subhastirt werden. '' Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, obgedachten Tages an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, voh Mittags 12 Uhr auf vorgängigen Nachweis ihrer Zahlungspflichtigkeit sich anzugcben, nach 12 Uhr ihE Gebote zu eröffnen und gewärtig zu sein, baß Demjenigen, welcher das Höchstgebot gethan haben wird, die Gliemann'schen Immobilien als gesetzlich erstanden werden zugeschlagen werden. Dippoldiswalde, am 17. März 1851. Königl. Justiz-Anrk -, Lehmann. Bekanntmachung. "" Von dem Gesetz- und Verordnungsblatt ist das 5., 6., 7., 8., 9. und 10. Stück erschienen und enthält: Ik. 14) Verordnung zu Bekanntmachung der mit der französischen Republik getroffenen Uebereinkunft über die gegenseitige Auslieferung der Verbrecher; vom 19. Januar 1851. - 15) Gesetz, die Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer betreffend; vom 10. Fehr. 1851. '' -- 16) Munde über die Stiftung des Albrechts-OrdenS; vom 31. Decbr. 1850. - 1/) Decret wegen Bestätigung der Statuten des in Dresden für das Asyl für erwachsene taubstumme Machen begründetest Vereins; vom 10. Februar 1851.