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Dresdner Journal. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. 18S1 Diese« Blatt erscheint mit «««nähme , Preis für da« Vierteljahr Isü Thaler. de« Sonntag« täglich in 1Bogen und ist vb. Jnftrtio»« - Srbihren für de« «a»m durch alle Postanstalten zu beziehen. ** einer gespaltenen Zeile 1 Neugroschen. Amtlicher Lheil. Verordnung, die künftige Ertheilung von Prämien betreffend. Mit Sr. Königlichen Majestät Allerhöchster Geneh migung hat das Ministerium des Innern beschlossen, vom 1. Januar 1852 an, mit welchem Zeitpunkt die Zusiche rungen, welche durch das Prämienausschreiben vom 10. De- cember 1844 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1844 S. 303 fl.) ertheilt worden sind, auch insoweit außer Wirksamkeit treten, als dieselben mittelst der Bekannt« machung vom 13. December 1850 (Gesetz- und Verord nungsblatt vom Jahre 1850 Blatt 289) auf daS laufende Jahr ausgedehnt worden waren, bei Ertheilung von Prä mien für gewerbliche und landwirthschaftliche Leistungen bis auf Weiteres folgenbergestalt zu verfahren: 1. Prämien im Gebiete der Landwirthschaft für allgemeine oder besondere Verdienste oder Leistungen auSzusetzen und zuzuerkennen, bleibt auch fernerhin den landwirthschaftlichen KreiSvereinen, vergl. die Bekanntmachung vom 13. December 1850 (Gesetz- und Verordnungsblatt von demselben Jahre S. 289) mit Genehmigung deS Ministeriums deS Innern überlassen. 2. Für die Ausbildung einer taubstummen oder blinden Person zu einem nützlichen Gewerbe sollen auch fernerhin 50 Thaler gewährt werden. Davon können als erste Rate 20 Thaler gegen Beibringung des Nachweises, daß der Unterricht ein Iabr lang mit gutem Erfolge ertbrilt worden sei, erhoben werden. Zur Erlangung der übrigen 30 Thaler oder, wenn die erste Rate nicht besonders erhoben worden ist, der vollen Prämie, ist glaubhaft nachzuweisen, daß die Ausbildung bl« zur Srwriv»fäl>lgk«i< sawrit es sich um zünftige Gewerbe handelt, die Lossprechung zum Gesellen erfolgt sei. 3. Zusicherungen auf Ertheilung von Prämien für be stimmte gewerbliche Leistungen werden im Allgemeinen nicht weiter ertkeilt, das Ministerium deS Innern behält sich jedoch vor, in einzelnen hierzu geeigneten Fällen besondere Prämien mittelst öffentlicher Bekanntmachung auSzusetzen. 4. Für sonstige gewerbliche Leistungen, welche nach dem Ermessen des Ministeriums deS Innern eine Belohnung und Aufmunterung im öffentlichen Interesse verdienen, werden, soweit die dafür verfügbaren Mittel ausreichen, auch fernerhin Prämien ertheilt werden, ohne daß jedoch dadurch für irgend eine Leistung im Voraus ein Anspruch auf Ertheilung einer Prämie zuqestanden wird. 5. Wer auf Grund der in §. 2 enthaltenen Zusicherung einen Anspruch auf Ertheilung einer Prämie zu haben, oder für eine gewerbliche Leistung eine solche zu verdienen glaubt, und daher um eine Prämie nachsuchen will, hat dies Ge such bei der Ortsobrigkeit anzubringen und derselben alle diejenigen Nachweisungen zu geben (vergleiche auch §. 2), welche zur Beurtheilung der Leistung, der persönlichen Ver hältnisse und sonst in der Sache erforderlich sind. Ü. Die OrtSobrigkeit hat hierauf nach so weit nüthig erfolgter Vervollständigung der Unterlagen gutachtlichen Bericht an die vorgesetzte KreiSdiRrtion zu erstatten. Hiernach haben Alle die es cnMrht sich z« achten. Dresden, am 17. December WDR. Ministerium de- Zanrrii. v. ArteseG» Demuth. Dresden, 24. December. Se. Ktnigl. Majestät haben dem HauSmarschall, wirklichen -s-skmen Rathe Johann Adolf Grafen vom Loß die wegen seiner hohen Jahre er betene Dienstentlassung bewilligt und demselben in An erkennung seiner mehr als sechSzigjährigen treuen Dienst, daS Großkreuz deS Verdienstorden« allergnäditzst verliehen. Zugleich haben Se. Majestät da« Hau«marschallamt al« besonderes Hofamt vom 1. Januar künftigen Jahre« an aufzuheben und die damit verbundenen Geschäfte dem Ober- hofmarschallamte zu übertragen, auch den Hofmarschall Georg Rudolf v. Gersdorff zum Oberhofmarschall mit dem in der Hofrangordnung für den ersten Hofmarschall bestimm ten Range zu ernennen geruht. Tastesgeschichte. Dresden, 29. December. In der Wiener „L. A. E." heißt eS: glaubwürdig werde versichert, daß die sächsische, i bairische und württembergische Regierung über die Einladung Oesterreichs zur Zollconferenz nach Wien Rundschreiben an die ihnen befreundeten kleinern Staaten erlassen haben, in de nen die Wichtigkeit deS Entschlusses Oesterreichs in handels politischer Beziehung erörtert und zur Beschickung de« Eon- gresseS im Sinne des österreichischen Rundschreibens ange- ratben worden sei. Wir müssen dieser Angabe, insoweit sie auf die sächsische Regierung sich bezieht, vollständig widersprechen. Könnte auch ein derartiges Vorgehen an sich ganz angemessen erscheinen, so würde man doch hir- siqerseils bei der voraussichtlichen Veranlassung zu allerlei neuen Verdächtigungen, die dadurch gegeben worden wäre, davon I abgesehen haben. Die sächsische Regierung, so bereit sie ist, auf dessallsig« Abfragen zu «rlworten, enthält sich aller dahin gehender ungeforvsdter MlktheNriNffrn. ALien, 26. December. (W. Bl.) Mit Anfang d,S künftigen Jahres wird die Staatsverwaltung für eine Mil- > lion Gulden 4procentige Schuldverschreibungen der unga rischen Centraleisenbahn vertragsmäßig einziehen und deren Verzinsung einstellen. — Die hier weilenden dänischen Di- ! plomaten, Graf Bille, Bevollmächtigter bei den Verhand lungen in Berlin, und Graf Bülow, königl. dänischer Bun desgesandter für Holstein, wurden Mittwochs von dem Herrn Ministerpräsidenten Fürsten v. Schwarzenberg empfangen. ! Ihre Anwesenheit gilt der Erörterung der Frage der Her zogtümer und ihres Verhältnisses zu Dänemark, und dürf ten die in Berlin angeknüpften Verhandlungen hier ihre Erledigung gefunden haben, da die beiden Herren heute be- , i reirs abreisen. — Wie man vernimmt, ist der Vertrag zwischen Oesterreich und dem Kirchenstaate wegen Vergütung der Kosten für Besetzung einiger Legationen durch kaiser- - liche Truppen definitiv abgeschlossen. Oesterreich erhält eine jährliche Entschädigung von 500,000 fl. E. M. — Wie die „L. Z. E." vernimmt, dürfte die den österreichischen Staakögläubigern ertheilt gewesene Bewilligung, für ver fallene Zinsen und Eapitalien 5proc. Silberstaatsschuldver schreibungen zu erhalten, unter einigen beschränkenden Be dingungen wieder zugestanden werden. Besonder« soll der Zinsfuß von derlei Obligationen für die Folge mit 4'^» festgesetzt und eine gewisse Summe des auf diesem Wege rinzulösenden Betrages von Periode zu Periode bestizywt werden. Wien, 28. December. Die heutige „W. Atg." ent hält die allerhöchsten Handschreiben vom 26. d. M, durch welche der Baron Krauß auf sein Ansuchen, unter Beru fung in den ReichSrath und Verleihung des GroßkreuzeS de« LeopoldordenS, seine« Postens als Flnanzminister ent hoben und der Ritter v. Baumgartner an dessen Stelle berufen, letzterm aber zugleich der Auftrag ertheilt wird, darüber, wie di, Führung de« Ministerium« für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten einzurichten sein werde, unvrrweilt Vortrag zu erstatten, da e« der Wunsch Sr. Majestät de« Kaisers sei, daß dieses Ministerium noch fer ner seiner „einsichtsvollen und kräftigen Leitung" anver traut bleibe. OO Verona. 24. December. Feldmarschall Radetzky ist heute hierher zurückg,kehrt. Berlin, 27. December. Wie die „N.Pr.Z." meldet, ist der Baron von Budberg, welcher seit der Abberufung deS Baron von M,yendorff die Geschäfte der russischen Ge sandtschaft am diesseitigen Hofe leitete, jetzt zum kaiser lich russischen außerordentlichen Gesandten und bevollmäch tigten Minister ernannt worden. Dasselbe Blatt berichtet, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Sardinien« am hiesigen Hofe, Marquis de Ricci, sei von seiner Regierung abberufen worden, weil die sardinische Kammer daS Gehalt eine« außerordentlichen Gesandten am hiesigen Hofe vom Etat gestrichen hat, infolge davon dürfte auch der diesseitige außerordentliche Gesandte am Hofe zu Turin, Graf Redern, von dort zurückberufen und durch ei nen Geschäftsträger ersetzt werden. Aus Berlin, vom 24. December, schreibt man der „W. Z.": Ich kann Ihnen als ganz bestimmt mittheilen, daß die neue Anleihe bereits vollständig gedeckt ist, und daß man den Forderungen bei weitem nicht genügen konnte. — Etwas abweichend berichtet die „N. Pr. I.": Die An leihe ist bi« jetzt nur zum Lheil und zwar allein an die mit sehr hoben Summen beiheiligten Handlungshäuser verausgabt. Den Rest von einigen Millionen hat die See handlung reservirt, wi, fie sagt, zu Gunsten der kleinen Capitalisten. Für diese dürfte aber der Vortheil verloren gehen, wenn vw A«Sg«b« wst «rfotgt, nachdem das in da» Händen der großen BanquierS befindliche Papier bereits die Höhe von 102 pCt. erreicht hat. Danzig, 24. Dec. (N.Pr.Z.) Nachdem die hiesige Polizei um 20 Beamte vermehrt worben, ist ,S endlich gelungen, am 22. Ab,nd« zwischen 9 und 10 Uhr die Räuber Ainnach und Röpping mitten in der Stadt zu verhaften, während ein dritter Verbrecher, Olschewski, entsprang. Sie setzten sich lebhaft zur Wehr und lhaten mehrere Pistolenschüsse, ohne jedoch ,inen der Beamten zu verwunden; sie selbst erhielten bedeutende Wunden. Gestern Abend wurde auch Olschewski, ebenfalls in der Stadt und nach einer sehr hartnäckigen Gegenwehr, wobei er namentlich einem Beam ten die Hand zerschnitt, mit Wunden bedeckt, eingefangen. München, 26. Dec. (A.Z.) Neuern Nachrichten auS Athen zufolge ist die beabsichtigt gewesene Reise der Königin von Griechenland nach Deutschland bis auf weiteres ver schoben worden. DaS Befinden des Herrn JustizministerS v. Kleinschrod hat sich erfreulicher Weise so weit gebessert, daß derselbe nächster Tage wieder ausfahren darf; er hat indessen in jüngster Zeit die Leitung seines Ministeriums ununterbrochen selbst führen können. Die Erhöhung der Biertaxe hat für die Mäßigkeit hier mehr gewirkt, als eS durch irgend einen Mäßigkeitsverein rc. geschehen dürfte, denn es wird seitdem nach allgemeiner Wahrnehmung weit weniger Bier getrunken, die Wirthshäuser sind weniger Vorlesungen über die Physik der Tonkunst von Friedrich Reinicke. Im Interesse der allgemeinen Bildung und Liebe zur Wissen schaft , deren vielfache Verbreitung stets eine ehrende Zierde deS Dresdner Publicumö war, fühlen wir unS gedrungen, auf diese demnächst bevorstehenden Abendunterhaltnngen mit wärmster Empfehlung hinzuweisen. ES ist zu wünschen, daß die weitern Kreise de- PublicumS auf die Benennung „Abendunterhaltnngen" einen besondern Nachdruck legen mögen, denn wie sich auS dem allgemein fesselnden Elemente der Sache selbst und auS dem Programme de» Vortragenden ergiebt, so haben wir hier eine Reihe von Betrachtungen und Erläuterungcn zu erwarten, dir ein kurz gedrängte« Gesammibilv von der Wissenschaft der Akustik entrollen, für Jedermann, vorzüglich für alle Liebhaber der Musik, ebenso belehrend al« anregend sind, und außerdem noch durch mannichfache Erperimcnte und physikalische Er scheinungen an Reiz und Faßlichkeit gewinnen werden. Herr Reinicke ha» sich immer bei seinen öffentlichen Vor trägen die verdienstliche Ausgabe gestellt, gründlich ernste Studien und reales Wissen auf eine ungezwungene, populäre Weise zu verbreiten. Diese Methode, welche stet« ein bessere« Ziel erreicht, al« die trockene Schnlgelahrtheit der Pedanterie, findet im vor stehenden Zweige der Wissenschaft ein fruchtbare« Feld zur mannichsack'sten Beihätigung. Möge ein zahlreicher Zuhörerkrei« ein wunschenSw-rthe« Resultat geistig nm so lohnender machen. O. A l er. Banck. Feuilleton. A. Weinhold, die deutschen Frauen in.dem Mittelalter. Ein Beitrag zu den Hausalterthümrrn der Germanen. Wien, Gerold. 1851. 8. Durch diese« Werk ist eine der wichtigsten Partien der Cultur- grschichte des deutschen Mittelalters aufgehkllt worden, indem der Herr Verfasser Alle«, waS über das öffentliche und häusliche Leben der deutschen Frauen während der Jahrhunderte deö heidnischen AlterthumS und des christlichen Mittelalters in gleich zeitigen Schriftstellern angemerkt ist, fleißig zusammengestellt hat. Vorarbeiten scheint er keine benutzt *) zu haben, wenigstens hat er daS gründliche Werk des Hamburger Professor« Gottfried Schulze (Lobschrist auf die Weiber der alten deutschen und nordischen Völker. Neue verm. A. Hamb. 1776. 8.), worin be sonder« die ältere, vormiitelalterliche Zeit mit großer Gelehr samkeit behandelt ist, nicht einmal erwähnt. Derselbe Fall ist es mit einem andern Werke, welche« sich mit der rechtlichen und politischen Stellung der Frauen seit der Römerzeit befaßt, ich meine K6. I^aboula^e, üeckercke» sur I» conclition civile et politigue »les femmes «lepuis les Romain« jusczuü nos jours. (?aris. 1843. 8.), welches auch noch neben Grimm'« Recht«- alterthümern über Manche« hätte zu Rache gezogen werden können, wa« ich hier nicht weiter berühren kann. Für Frank reich hat der gelehrte Antiquar I.e koux 6e I.inc) (I^es komme» cel' kre« <Ie I'sncienne krance. ?ari». 1848. I. 8.) denselben *) Der hierher gehörige Artikel bei Klemm, Eulturgeschichte Bd. IX. S. 171 ,c, konnte dem Plane de« Ganzen nach nur kurz sein. Gegenstand vom biographisch-historischen Standpunkte au« be handelt, welchen Herr Weinhold hier allerdings nach einem andern Plane und in weil größerer Ausdehnung verfolgt hat, allein auch auf diese« Werk ist von ihm, trotzdem, daß die gallischen und fränkischen Verhältnisse wenigstens bi« auf Karl den Kroßen schwer ohne gleichzeitige Berücksichtigung der deutschen Zustände innerhalb derselben Zeit verstanden werden können, und um gekehrt, nirgend- hingewiesen worden. Sind nun aber alle diese Schriften wirklich Herrn Weinhold unbekannt geblieben, so ist sein Sammlerfleiß und seine Belesenheit um so höher anznschlagen und sein Werk hiermit nicht etwa blos dem Historiker unv Alter- thumSforscher, sondern vorzugsweise auch den Frauen in jeder Beziehung zu empfehlen, weil e« sehr klar und verständlich geschrieben ist und besonder« in seinen Notizen über Erziehung und Tracht viele Vergleichspunkte mit der Gegenwart biete«. Das ganze Werk zerfällt in 10 Abschnitte und handelt von den Namen (I, d. h. den allgemeinen Benennungen de« Weibe« und den Eigennamen), den Göttinnen (II), den Priesterinnen, weisen Frauen und Heren (III), den Mädchen (IV, Erziehung deS WeibeS, die rechtliche Stellung der nnverheiralhelen Frau), den» Frauendienste (V, die Liebe vor der ritterlichen Zeit, der höfische Minnedienst), von der Vermählung (VI, die rechtlichen Be stimmungen über die Vermählung, die Gebräuche bei Verlobung und Brautlauf), von der Ehefrau und Witwe (VII, die Ebe in rechtlicher und sittlicher Hinsicht, die Witwenschaft, das Haus wesen, die häusliche Einrichtung), von dem gesellschaftlichen Leben (VIII, die Unterhaltungen de« Tage«, Spiellrute, Tanz, Festlichkeiten, Gastfreundschaft, die Sittlichkeit der Gesellschaft),