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Dresdner Journal. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. . V 328 Diese- Blatt erscheint mit Ausnahme de« Sonntag« täglich in l Bogen und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Freitag, den LS. December. Preis sür da« Vierteljahr 1^ Thaler. Insertion« - Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile 1 Nrugroschrn. 18S1 ^e * ist Mit dem 1 Januar 1852 beginnt ein neues vierteljährliches Abonnement auf das „Dresdner Journal" und werden bei allen Postanstalten des In- und Auslandes, sowie für Dresden in unserer Expedition, Bestellungen angenommen. Der Preis desselben beträgt 1^ Thaler. DaS „Dresdner Journal", begünstigt durch den Ort seines Erscheinens, veröffentlicht in seinem amtlichen Theile die Erlass, der Regierung und ist in den Stand gesetzt, über alle Zweige der Verwaltung auS den zuverlässigsten Quellen zu berichten. — Für den tagesgeschichtlichen Theil deS Blattes sind wiederum neue Eorrespondenten gewonnen, so daß wir dir neuesten politischen Nachrichten, namentlich die aus Paris, nach direkten Berichten — die unS bei wichtigen Vorgängen auf telegraphischen, Wege zugehen — mittheilen können. Den innern Angelegenheiten Sachsens wird auch ferner besondere Aufmerksamkeit zugewandt bleiben und insbesondere über die Verhand lungen des dermaligen Landtags stets schnell und ausführlich berichtet werden. DaS Feuilleton bleibt in unveränderter Weise unter der bisherigen bewahrten Leitung den In teressen der Wissenschaft, Kunst und Literatur und der Unterhaltung gewidmet. Inserate aller Art finden im „Dresdner Journal" eine weite Verbreitung; si« sind an die Expedition unseres Blattes (Am See Nr. 35) zu richten und werden für d. n Raum einer Zeile mit 1 Ngr. berechnet. Dresden, den 18. Derember 1851. Die Redaktion des Dresdner Journals. Amtlicher Theil. Verordnung, die Aufstellung der Einwohnerverzeichnisse für die nächsthevorstehende Gewerbe- und Personalsteuer revision betreffend. Da eS erforderlich ist, die Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuercataster für daS Jahr 1852 wieder der gestalt beschleunigen zu lassen, daß diese Cataster bis zum 20. März 1852 zur Prüfung und Feststellung anher ein gereicht werden können, so werden sämmtliche Obrigkeiten und Gemeindevorstände, denen nach tz. 31 der Ausfüh rungsverordnung vom 23. April 1850, Seite 51 des Ge setz- und Verordnungsblattes, die Anfertigung und bezie hentlich Beglaubigung der hierzu erforderlichen Einwohner verzeichnisse obliegt, hierdurch aufgefordert, gedachte Ver zeichnisse sofort nach Ablauf des gegenwärtigen Jahres aufzustellen und deren Abgabe an die betreffende Bezirks steuereinnahme unverzüglich nach Vollendung derselben zu bewirken. Dresden, am 15. Derember 1851. F i n a n z m i n i st e r i u m. Behr. Koelz. Bekanntmachung, die Verbindung der belgische« Lelegraphenlinien mit denen Großbritanniens vermittelst deS unterseeischen Telegraphen von Calais nach Dover betreffend, vom 13. Derember 1851. Nachdem die Verbindung der königl. belgischen Tcle- graphenlinien mit denen des Königreichs Großbritannien ver mittelst des unterseeischen Telegraphen von Calais nach Dover seit den 5. l. M. bewirkt und somit die direkte tele- graphijche Verbindung zwischen Sachsen und England her gestellt ist: so wird Solches andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hinsichtlich der königl. großbritannischen Telegraphenstationen sowie der Berechnung der Beförderungsgebühren für die dieSfallsige Correspondenz das Nöthige noch durch die königl. Direktion der Staats telegraphen bekannt gemacht werden wird. Dresden, den 13. Derember 1851. Finanzministerium.« Behr. Opelt. Dresden, 17. Derember. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Johann sind heure Abend von Turin, über Wien kommend, wieder hier eingetroffen. DreSden, 8. December. Der außerordentliche Pro fessor der Rechte an der Universität zu Greifswald, I)r. Karl Otto Müller, ist zum außerordentlichen Professor deS römischen RechtS an der Universität zu Leipzig er nannt worden. TageSgeschichte. 0 DreSden, 18. December. Die öffentlichen Blätter haben sich zum Theil schon vielfach und nach verschiedenen Seiten hin mit einer Kritik der von der französischen Re gierung neuerlich ergriffenen Maßregeln beschäftigt. Es scheint uns in dieser Beziehung mehr als irgendwo Vorsicht und Zurückhaltung nothwendig zu sein. Indem wir diese Ansicht aussprechen, leitet uns keineswegs der Gedanke, daß man sich in der einen oder anderen Weise durch ein Urtheil über jene Vorgänge compromittiren und der Gefahr aus setzen könnte, bei einer unerwarteten Wendung der Dinge in die Notwendigkeit zu kommen, wieder in einem anderen Sinne sich zu äußern — ein Gedanke, den man vielleicht auf mehreren Seiten voraussetzen wird. Unsere Auffassung ist vielmehr die, daß die politischen Zustände Frankreichs in Folge des fortwährenden Wechsels von Regierungs formen im Laufe der letzten sechzig Jahre schon längst für alle übrigen Regierungen — selbst diejenigen nicht ausgenommen, die dem strengen LegitimitätSprincipe hul digen — die Nothwendigkeit einer exceptionellcn Beur- theilung begründet haben. Das Princip der Nichteinmischung in die französischen Angelegenheiten, wie es nach den letz ten beiden Revolutionen von 1830 und 1848 bethätigt wurde, steht schon längst fest; schon längst ist man zu der Ueberzeugung gelangt, daß, was in Frankreich vorgeht, von den übrigen Regierungen hauptsächlich vom Nützlichkeits standpunkte aus und unter dem Gesichtspunkte der Erhaltung der inneren Ruhe in Frankreich sowohl, wie des Friedens zwischen Frankreich und dem übrigen Europa beurthcilt werden müsse. Liegt in Folge dessen kein Grund vor, mit zu großer Aengstlichkeit Maßregeln und Ereignisse zu be sprechen, welche in ihren unmittelbaren Wirkungen sich als wohlthätig und heilsam darstellen und deren mehr oder weniger günstige Rückwirkungen für die Folge durch ihre weitere Entwickelung bedingt sind, so müßte dagegen eine principielle Kritik der ganzen Angelegenheit, wenn sie mit Gründlichkeit geführt werden sollte, nothwendig sich nicht auf den isolirten Act des 2. December beschränken, der ein Rückschlag des -revolutionären Acts vom 24. Februar 1848 war, sondern die ganze Rcvolutionsgeschichte Frankreichs bis zum Jahre 1789 zurück in sich schließen. Wenn wir also — um auf das Eingangs Gesagte zurückzukommen — Vorsicht und Zurückhaltung in dieser Frage für cmpfeh- lenswerth erachten, so geschieht dies lediglich aus dem Grunde, weil es uns im höchsten Grade voreilig und un billig scheint, über eine Maßregel abzuurtheilen, deren Ver anlassung unstreitig noch nicht vollständig bekannt sein kann. Allerdings haben die Gräuelscenen der socialistischen Auf ¬ stände in den verschiedensten Theilen Frankreichs bereits wesentlich zur Modificirung des über den Präsidenten zu fällenden Urtheils beigetragen; möglich aber, daß noch Auf klärungen anderer Art über Dasjenige bevorstehen, was, falls die Executivgewalt nicht die Initiative ergriffen hätte, von anderer Seite gegen die Verfassung unternommen worden wäre, und zwar nicht mit derselben Aussicht des Erfolges, wohl aber mit der sicherem Aussicht auf Bürger krieg und Anarchie. Aber auch schon das, was bis jetzt klar vor Augen und vor dem Blicke jedes der Geschichte auch nur oberflächlich Kundigen liegt, reicht schon hin, um uns zu einem gemäßigten Ürtheile aufzufordern und vor Allem vor der Identification der Rechtsbegründung der in Frankreich bestehenden Zustände mit den unsrigen zu war nen. Man erwäge, welchem Boden und welchen Quellen auf diesem Boden entsprossen das zur Zeit bestehende Re- gierungsprincip in Frankreich war; man erinnere sich, daß der 24. Februar 1848 für Frankreich eine Wendung seiner Lage herbeigcführl hat, die, um nicht zu sagen unter dem Widerspruch, doch jedenfalls zur höchsten Uebcrraschung aller Wohlgesinnten, ja der Mehrheit des französischen Volks eintrat, und daß diese, nichts weniger als im Herzen der französischen Nation wurzelnde Veränderung die ursprüng liche Krankheit ihres Wesens sehr bald in einer Entfaltung des Parteitreibenö offenbarte, wie eö bis zu dieser Höhe und Ausgeartetheit nur in seltenen Perioden der Geschichte gelangt ist. In dieser Erscheinung — so betrübend sie auch sonst sein mag — liegt ebensowohl eine innere Recht fertigung deS neuesten Zustandes in Frankreich, als eine Beruhigung für uns selbst. Jenes, indem wir bei unge trübter Auffassung der Sachlage bekennen müssen, daß, selbst wenn Louis Napoleons Vorgehen nichts weiter beab sichtigt und nichts weiter bewirkt hätte, als diesem, Frank reich zerstörenden und damit zugleich die Ruhe Europas bedenklich gefährdenden Partciunwesen ein Ende zu machen, dies allein schon anerkennenswerth und verdienstlich genug für sein Land wie für Europa wäre. Dieses, indem wir, im Rückblick auf Frankreichs Antecedentien, uns klar werden, wie weit verschieden die eben gedachte Rechtsbe gründung des Bestehenden dort von der unserer staat lichen Zustände sei. Dort eine Constitution, ins Leben ge treten unter den Auspicien nicht einer gesetzlichen Reform, ja nicht einmal einer stufenweise entwickelten Revolution, sondern einer durch Verrath und Schwäche ermöglichten Ueberrumpelung; eine Constitution, haltlos aufgebaut inmil ten der um die Gewalt ringenden Parteien und verabschie det zwischen ihnen und dem nach Ruhe und Ordnung be gehrenden Lande. Bei uns hingegen Verfassungen, auf dem friedlichsten Wege, in Vereinbarung mit den berechtigten Vertretern des Volkes, durch den freien Willen seiner an gestammten Fürsten geschaffen, in das Volk eingcdrungrn und durch den natürlichen Verlauf ihrer Entwickelung aus Literaturgeschichte der Araber. Von ih>em Beginn bis zu Euve keö zwölften Jahrhunderts der Hidschret, von Hammer-Burgstall. I. Abtheilung. Bv. l II. Wien, Gerold. 1850—>851. Der Nestor der europäischen Gelehrten, der größte Kenner der orientalischen Literatur in ihrem Gesammtgebiete, Hammer- Purgstall, Hal in diesen Bänden der gelehrten und gebildeten Welt die ersten Theile seiner Geschichte der Literatur eines Volkes vorgelegt, daS zu einer Zeit, wo die ganze übrige Welt in den Fesseln der Barbarei und Rohheit lag, einen Standpunkt der Civilisarion einnahm, welcher in dieser Ausdehnung und Kürze der Zeit kaum von irgend einem Volke der alten und neuen Zeit erstiegen worden ist ; eine Thatsache, die für uns um so inter essanter sein muß, als eS keinem Zweifel mehr unterliegt, daß »Heils durch die Kreuzzüge, iheilS durch die Ansiedelung der Mauren in Spanien eine Reaktion der Literatur- und Cultur- verhälinisse für daS christliche Europa herbrigeführt ward, welche nach und nach eine Wiederherstellung der wissenschaftlichen Sludien ermöglich!,. Haben wir nun aber allerdings schon längst einige der hervorragendsten Dichter und Gelehrten der arabischen Literaiur gekannt, sind einige Erzeugnisse derselben selbst Sigknihum d,S Volkes geworden (z. B. 1661 Nacht), so hat doch eine auch nur oberflächliche Schilderung deS Gesammt- gebiete- der arabischen Literatur bisher gefehlt, und der Unter zeichnete war der Erste, welcher in seiner „Allgemeinen Literatur geschichte" eS versuchte, die bedeutendsten Werke der arabischen Literatur nach den Wissenschaften, zu denen fie gehörten, zu ordnen, obwohl er natürlich nur von dem, waS gedruckt vorlag, Feuilleton. sprechen konnte. Nun hat aber Baron v. Hammer in diesen Banden den Anfang gemacht, daS, was er während seiner langen Forscherlausbahn auö den zum größten Theile nur in Hand schriften erhaltenen Werken der arabischen Literatur selbst über ihre Träger gesammelt hat, zu veröffentlichen, und zwar ganz in der Weise, wenn auch in weit größerm Maßstabe, wie in seiner Geschichte der persischen und türkischen Poesie, die*) seinen Namen für immer unsterblich gemacht haben. ES umfassen diese beiden Bände nur die Zeil vor Mohamed und Laö Zeitalter der Herrschaft der Beni Omeijä vom Jahre der Hidschret 48 (66l n. Chr.) bis 132 (758), also daS Jahrhundert Mohamed's und deS KorauS, daS erste Drittel der ersten Hälfte deS ersten Zeit raums der arabischen Literaturgeschichte überhaupt, fast nur aus Dichtern bestehend. Dieser beginnt nämlich mit der Hidschret (so und nicht Hegira, wie man noch fast überall falsch schreibt, ist daü Wort zu lesen) oder Auswanderung Mohamed's (gewöhnlich falsch Flucht übersetzt, obwohl dem MoSlim seines Propheten Flucht undenkbar ist) unv läuft bis zum Jahre 333 (944), wo daS Chalssat zertrümmert ward; in ihn fällt der höchste Glanz arabischer Herrsch,rmacht und Cultur. Nach den Wissenschaften, die in ihm blühten, enthält er den Abschnitt der Leser und Aus leger deS Koran (l—132), den der Jmame und lleberlieferer (133—232) und den der Philologen, Bibliographen, Aerzte, Mathematiker und Astronomen (233 —333). Der zweite Zeitraum *) Außer einem allgemeinen pragmatischen Ueberblicke der ganzen arabischen Literatur und einem Verzeichnisse aller Hand schriften und gedruckten Origioalquellen derselben. von 333 —656 oder bis zur Eroberung Bagdads durch die Mongolen enthält die Abschnitte der Rhetoriker und Stylisten (334 — 433), der Philosophen unv Scholastiker (434—538) und der Geschichtschreiber unv Mystiker (539—656). Der dritte endlich, in welchem die arabische Cultnr nach und nach schlafen ging (v. 657 — 1266), umfaßt die Jahrhunderte der Vielwisserei und Vielschreiberei (868—925), der encyklopädischen und biblio graphischen Werke (926—1667), und endlich das Zeitalter der Commentatoren unv Gloffatoren (1668—1266), bis die Errichtung der Druckerei zu Kairo zu Ende des vorigen Jahrhunderts die arabische Literatur für immer begrub. Daß die Poesie mit ihren schönsten Erzeugnissen nur den ersten Zeitraum schmückte, seye ich als bekannt voraus, nur bemerke ich noch, daß auch außer den Proben auS den sieben an der Kaaba aufgehangenen Gedichten, den Moallakat (Bd. 1 p.281—342), eine Unzahl von poetischen Pro dukten auS der vor- und nachmohamcdanisch.n Periode mit der be rühmten Sprachgewandtheit deS Herrn Verfassers in deutsche Verse übertragen sind, die zu den schönsten Dichterblüthen, welche die fruchtbare Phantasie deS Orients überhaupt geschaffen hat, zählen. Möge daher dem berühmten Verfasser die zu diesem Riesenwerke so nöthige physische Kraft und Ausdauer noch lange zur Seite stehen, damit er durch Vollendung desselben eine Schöpfung beendet, die eben nur ihm bei seiner ungemeinen Belesenheit und Sachkenntnih und Allem, wa- daS Morgenland angeht, möglich war. Druck und Papier sind dieses Meisterwerke- würdig und so, wie wir «S von der k. österreichischen Hof- und StaaiSdruckerei gewohnt find. vr. Gräße.