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(Zweite Ausgabe: ausgegeben am S. December Abends 6 Uhr.) Dresdner Journal. 4 Verantwortlicher Redaeteur: I. G. Hartman«. "M/M Diese« Blatt erscheint mit Ausnahme , Preis für das Vierteljahr Thaler. -M «Uv de. Sonntag«täglich in 1 Bogen und ist 0LN 10. DtteMbeV. 3'srrtion«-Gebühren für den Raum H GDKI7. durch aN. Postanstalt,n ,u beziehen. ^„enen Zell. I Neugroschen. Z I. I , t . .n.- UMI! W( !i . . . — rje sfe Von morgeir an wird das „Dresdner Journal" wieder in dec gewöhnlichen Weise, d. h. in «Ki-N-ull^vr Ausgabe und Abends v Uhr erscheinen. Um jedoch die neuesten auS Paris eingehenden Nachrichten stets möglichst schnell ins Publicum zu bringen, werden wir vor der Hand und dis auf Weiteres täglich Mittags >2 Ukr ein ausgeben, das den hiesigen Abonnenten unseres Blattes in unserer Lxpvcklttui» (Am See Nr. -15) gratis verabfolgt, jedoch nicht besonders versandt wird. Der Inhalt der Extrablätter wird stets in das Abends erscheinende Hauptblatt ausgenommen werden. Dresden, den 9. December 1851. Die Redaktion des Dresdner Journals. " ür ------ Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Bou d« Regierung br, ZükstenldumS Schwär, bürg- ! Rudolstadt ist unter dem 3V. Mai dieses Jahres da« nachstehende Gesetz wegen Einziehung der jetzt im Um- laufe befindlichen in Gemäßheit deS Gesetzes vom 10. No vember 1848 emittirten und Ausgabe neuer Cassen- an Weisung en erlassen worden, was hierdurch wiederholt zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen §. 21 deS Gesetze« vom 14. März 1851, die Angelegenheiten der Presse betreffend, bezeichneten Zeitschriften in Gemäßheit der dort erthrilten Vorschrift abzudcucken. Dresden, am 8. December 1851. Ministerium des Innern. v. Friesen. Demutk. Nr. XXII. Gesetz wegen Einziehung der jetzt im Umlauf befindlichen und Ausgabe neuer Kassenanweisungen, vom 30. Mai 1851. Wir Friedrich Günther, Fürst zu Schwarzburg rc., thun hiermit kund und zu wissen: Da eS wiederholt vorgekommen, daß die zufolge des Gesetzes vom 10. November 1848 in Umlauf gesetzten hier ländischen Eassenbillets nachgemacht worden sind, so hat es zur Abwendung des durch solche falsche Eassenbillets für den Verkehr entstehenden Nachtheils nöthig geschienen, neue Eassenanweisungen anfertigen zu lasten, und verordnen Wir in dieser Beziehung unter der für diesen Fall im Voraus ertkeilten Zustimmung des Landtags Nachstehendes. 1. Die in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. November 1848 emittirten Eassenbillets sollen eingezogen werden, und es bleibt den Inhabern überlasten, ob sie dafür baares Geld oder andere neue Eassenanweisungen entgegennehmen wollen. 2. Von Publikation dieses Gesetzes an darf von keiner Fürstlichen Easse das zeitherige Papiergeld zu Zahlungen mehr verwendet werden, vielmehr soll, was davon bereits bei den Lassen befindlich ist oder demnächst eingeht, sofort in geeigneter Weise für den Umlauf untauglich gemacht werden, und wird seiner Zeit dessen völlige Vernichtung unter Leitung einer hierzu zu ernennenden Commission er- i folgen. Die Summe der auszureichenden neuen Caffenanweisun- gen soll derjenigen der außer Umlauf gesetzten alten ent sprechen, so daß der Betrag sämmtlicher gleichzeitig im Um lauf befindlichen alten und neuen Eassenanweisungen die Summe von 200,000 Thlr. <— 350,000 Fl. nicht über- l steigen darf. 4» Der Umtausch der alten Eassenanweisungen gegen neue oder gegen Metallgeld findet bei der Hauptlandescaffe hier statt, doch soll auch das Renk- und Steueramt in Fran kenhausen durch Überlastung eines Vorraths neuer Eassen anweisungen in den Stand gesetzt werden, den Umtausch gegen alte dergleichen zu bewirken. 5. Die Einlösungsfrist für die im Jahre 1848 emittirten Eassenbillets läuft bis zum Schlüsse dieses Jahres, und können daher dieselben auch bis dahin zu allen Zahlungen an Fürstliche Lassen verwendet werden. Zugleich wird je- ! doch hiermit der erste Januar des künftigen Jahres als Präclusivtermin unter der Verwarnung festgesetzt, daß un mittelbar mit Eintritt des gedachten 1. Januar 1852 alle Ansprüche an den Staat aus den im Jahre 1848 in Um lauf gesetzten hierländischen Eassenbillets erlöschen und die letzteren, wenn sie bis dahin noch nicht eingrliefert, alles Werthes verlustig sind. 8. Alle durch das gegenwärtige Gesetz nicht aufgehobenen oder abgeärrderten Bestimmungen des Gesetzes vom 10. No vember 1848jfinden auch auf die neuen Eassenanweisungen Anwendung. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürstlichen Jnsiegel. So geschehen Rudolstadt, den 30. Mai 1851. (1. 8.) Fr. Günther, F. z. S. Röder. C. Schwartz. Scheidt. serzeitung" von demselben Datum angeblich auszugsweise aus jener entlehnt haben will, nothwendig aber, wie aus der Lage der Sache sich ergiebt, aus einer und derselben Quelle geschöpft haben muß. Sie sagt darin in Bezug auf die feiten der sächsischen Regierung erfolgte Abordnung des Hofraths Gersdorf als Sachverständigen zu den Preß berathungen in Frankfurt, die Wahl habe hier, in Leipzig, gerechtes Befremden erregt. „Man war darauf gefaßt, — heißt eS — daß die Regierung weder einen unabhängigen Schriftstel ler, noch einen freisinnigen Buchhändler senden werde, aber man hatte wenigstens erwartet, daß ihre Wahl auf einen Mann fallen des würde, welcher von den Verhältnissen dec Presse und Buchhandels aus eigener Anschauung und Praxis etwas verstände. WaS aber weiß Hofrath Gersdorf von dem Buchhandel oder der Literaturbcwegung, das ihn befähigt, über das Verhältniß beider zu einer allgemeinen deutschen Preßgesetzgebung, über die Einwirkungen, welche eine solche, so oder so gestaltet, auf beide haben muß, über den Ge schäftsverkehr des Leipziger Buchhandels insbesondere, seine Bedürfnisse und LebenSdedingunqen ein sachverständiges Ur- theil abzuqeben?" Mit dieser Sendung soll es übrigens — erzählt der Eorrespondent weiter — eine ganz besondere Bewandtniß haben. Es wäre nämlich „ein Mensch, der bis her in der Schweiz — wie es heißt, in Diensten des Mi nisteriums, vielleicht zur Beobachtung der dortigen politischen Flüchtlinge und Sachssn —> thätig gewesen, von dort zu- rückgekehrt und habe um ein anderes Unterkommen nach gesucht. Der Eultusminister, Herr v. Beust, habe diesen Menschen ohne Weiteres mit einer Verordnung hierher geschickt, kraft deren ihm die Stelle eines Gehilfen bei der Universitätsbibliothek mit 200 Thlrn. Gehalt — zu entnehmen aus der für den Ankauf von Büchern bestimmten Easse der TageSgeschichte. 0 Dresden, 8. December. Bei Gelegenheit der Mit- lhcilung der von Sr. Maj. dem Könige zu Eröffnung deS Landtags gehaltenen Thronrede hat die Redaktion der „Fr. 5. Z." die Bemerkung ausgenommen, daß sie „trotz der di- recken Bemühungen, welche sie angewandt, um den Text der Thronrede vorgestern rechtzeitig zu erhalten, nicht so glück lich gewesen sei, in die gleiche Lage versetzt zu werden, wie ein hiesiges demokratisches Blatt, welches am 6. d. schon die ; Rede Sr. Majestät und einen Theil des Expose veröffent lichen konnte!" Wir sind veranlaßt, diese Behauptung für unbegründet zu erklären, indem weder bei dem Gesammt- ministerium noch bei einem der Ministerialdepartements von diesen direkten Bemühungen etwas bekannt ist. Wären solche von Seiten der Redaclion der „Fr. S- Z." erfolgt, so würde der letzter» ein Abdruck der Thronrede ohne An stand verabfolgt worden sein, gleichwie dies auf Ansuchen der Redaction der „Constitutionellen Zeitung" geschehen ist. ! — Dresden, 9. Dec. Die „Deutsche Reichs-Atg." vom ! 6. d. M, enthält einen Artikel aus Leipzig, den die „We- ! Bibliothek, — verliehen worden sei. Darüber sei, da der Neuangestellte noch dazu gänzlich untauglich zu diesem Po sten sich gezeigt, denn doch selbst die so devote Natur des Hofrath Gersdorf außer sich gerathen, und ein Scandal sei zu befürchten gewesen — da habe sich dieses vortreff liche Auskunftsmittel der Sendung nach Frankfurt dar- geboten." „Ich würde — fährt der Eorrespondent fort — diese Geschichte nicht nacherzählen, wenn nicht in neuerer Zeil manches Aehnliche passirt wäre, was bekundet, wie wenig man die Gelder des Staates schont, wo cs gilt, be sondere Zwecke des Ministeriums zu fördern oder Dienste gewisser Art zu belohnen, während man für wirkliche Ver dienste und dringende Interessen der Wissenschaft kein Geld hat. So aber bringen die Zeitungen für Letzteres wieder einen schlagenden Beleg. Die durch Professor Haupt's Ent sehung varant gewordene Stelle soll einqehen — wie es heißt, um die des Professor Jahn, für welche Hermann aus Göttingen berufen sein soll, besser zu dotiren. Man sollte aber doch wohl Geld genug für bride Stellen haben, und man hätte es auch, wenn man nicht eben solche Neben ausgaben zu ministeriellen Partei- und Sonderzwecken machte Hoftheater. Montag, 8. December. Zum ersten Male: Pas Vrsängniß. Lustspiel in vier Acten von Roderich Benedir. Benedir hat durch dies Product seiner Muse die alle Jungfern haube, welche er ihr durch seinen Liebesbrief aufsetzte, wieder ab genommen. DaS Stück macht einen vollkommen erheiternden Eindruck und wurde auch in Wien mit außerordentlichem Beifalle gegeben. Der Dialog ist durchaus nicht geistvoll, scharf und witzig, auch sind die Charaktere nicht fein durchgeführt, ja die Zeichnung rineS jungen Mädchens (Hermine) erscheint darin sogar unwahr und corrumpirt, aber die Grundanlage der Personen ist natürlich und markirt und ihre individuellen Umgrenzungen sind im Verlaufe deS Stücke« gut und deutlich au-einander- gehalten. Zu der Erfindung der Fabel muß man dem Autor Glück wünschen und gestehen, daß er sie mit Leichtigkeit und gutem Humor steigernd zu Ende geführt hat. Der Effect dieser gelungenen Steigerung ist um so frischer, da die Wirkung diese- Lustspiel- in einer vielseitigen Verwickelung komischer Situationen besteht. Unserer Regie müssen wir aber bemerken, daß diese Komödie nur dann einen ganzen Abend auSfüllt, wenn sie zu langsam gespieliwirk, witdi,-gestern hier geschah. Empfängt sie da«richtige Tempo der Darstellung, so fällt der Vorhang gleich nach acht Uhr, und e« wird nöthig, einen kurzen einaktigen Lückenbüßer vorauSzuschicken. So hoch unser Theater in der Au-führung deS höhern Drama« steht, so sehr ist ,« im ConversationSstücke und im leichten Lustspiele zurück. Statt hier durch rin rasch und graziö« tneinandergreisrndeS Ensemble nnd rin präcise- Einsetzen den Ein Feuilleton. druck zu erhöhen und da- Publicum über die langweiligen, aber nöthigen Bindeglieder und Betrachtungen im modernen Lustspiele flüchtig hinwegzuführen, lähmt man die Wirkung, indem man die pathetische Langsamkeit de« klassischen Dramas ans die Komödie überträgt. Ja man verweilt sogar bei jenen Uebergangspunkten, trockenen Wahrheiten und abstrakten Phrasen deS Dialogs mit didaktischem Behagen und schöpft in unnütz langen Zwischen- acien neuen Aihem zum Predigen. So werden denn oft die er müdenden Stellen, welche man verdecken und mit einer an- muthigen Geschicklichkeit echter Kunst fallen lassen sollte, besser al« die interessanten in« Licht gesetzt. Um diesen Uebelstand auSzurotten und rin schlagfertige«, virtuoses Zusammenspiel htrzustellen, müßte leider sehr weit auS- geholt und da- Elementargesetz aufrecht erhalten werden: daß jeder Schauspieler seine Rolle kann. Seine Rolle können heißt aber nicht nur, sie auswendig gelernt nnd sich einige Haupt- Momente darin ausgearbeitet haben, sondern e« heißt, sich eine Rolle so zu eigen machen, daß der Schauspieler das darin gezeichnete Individuum in allen geforderten Nuancen sicher ^u»d spielend und mit lebendigster Illusion a»S sich selbst herauS- produciren kann. DaS correcieste Auswendiglernen ist dabei zwar die nöthigste, aber die untergeordnetste Stufe. Leider erklimmt man bei un« so häufig nicht einmal diese, sondern läßt sich von dem Souffleur über dieselbe hinwegheben und fordert dann ohne eigene« Fundament auf gut Glück Arm in Arm mit diesem sein Jahrhundert in die Schranken. ES giebt höchst intelligente und talentvolle Künstler, dir e«, unterstütz» von der Einbildung, kein Gedächtniß zu besitzen, weit in dieser Geschicklichkeit gebracht haben, z. B. Herr Eduard Devrient und Herr Heese. Immerhin bleibt eS aber, besonders in einem schnellfüßigen Lustspiele, worin der Souffleur steiS eine müßige Person sein sollte, ein beklagens- werther, die Illusion des Publikums zerreißender Anblick. Bei andern Künstlern dritten und vierten Ranges geht dieser Anblick vom BeklagenSwerthen in das Klägliche über, wie dies z. B. bei Herrn Liebe und Herrn Regisseur Ditimarsch deutlich wird. Der Schluß dieser allgemeinen Bemerkungen führt un« ans di, Darstellung deS „Gefängnisses" zurück, da sie durch dieselbe angeregt wurden. Man laborirte an jenen beiden Fehlern, Lang samkeit und schlechtes Lernen. WaS daneben GuteS, ja Vortreffliche« geleistet wurde, war nicht das Resultat vom Gesammtfleiß des Einstndirens, sondern der Erfolg von den Bestrebungen einzelner Künstler. Vorzüglich aber wirkte daS schöne Talent und der liebenswürdige frische Humor deS Herrn Heese in der Rolle deS Doktor Hagen höchst dankenSwerth für die heitern Pointen des Stücke«. Außerdem spielten Frau Heese, Herr Porth und Fräulein Genast oft recht erfreulich unv befriedigend. Herr Liebe, Frau Mi »ter- wurzer und Herr Dittmarsch waren sehr gespannt mit ihren Rollen. Herr Kramer aber würde seine vom^Dichter mangel haft gezeichnete Partie besser spielen, wenn er den Ernst darin nicht mit einer gezwungenen Schwerfälligkeit vertauschte. Noch drei bis vier Generalproben, nnd daS neue Stück wird so gut und präci« gehen, wie man diesen leichten Genre oft in Wien und Berlin vertreten ifindet. Das Publicum wird dann auch vielleicht da- Haus füllen und über ein gute« deutsche- Lust-