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getreten sind, und vom I. October 1852 ab nur noch die jenigen 452,200 Thaler darauf auSstehen werden, rücksicht lich Keren die Gläubiger selbst den Wunsch längerer Jnne- lassung, gegen Herabsetzung des Zinsfußes von 4^ auf 4 Procent, zu erkennen gegeben haben, und wofür der Gegenwert!) in 4'^procentigen Staatsobligationen bei der StaatSschuldencasse ferner deponirt bleibt. Sämmtliche Steuern und Abgaben gingen ohne erheb liche Rückstände ein. DaS Ergebniß der laufenden Staats einnahmen im Vergleich zum Voranschlag« ist namentlich in der neuern Zeit ein sehr günstiges gewesen; der Regierung hat eS daher zur besonder« Befriedigung gereicht, durch den unterm 13. September dieses JahreS angeordneten Erlaß eines vollen Pfennigs an der außerordentlichen Grund- und eines halben Jahresbeitrags an der außerordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer dem bezüglichen Anträge der letztversammelten Stände in seiner ganzen Ausdehnung Folge geben zu können. Die seit dem 1. October 1850 in Kraft getretenen Gesetze über die Stempel- und über die Schlachtsteuer rechtfertigen die davon gehegten Erwartun gen. Wenn gleichwohl wegen des letztbemerkten Gegenstan des ein anderweiteS Gesetz an den jetzigen Landtag gelangt ist, so ist die Absicht dabei lediglich auf Vereinfachung in der Erhebung, keineswegs auf Erhöhung der Abgabenlast gerichtet. Mittelst der Verordnung vom 17. April dieses JahreS, wonach daS Vieh- oder Futtersalz bei allen Salz- Verkaufsstätten des Landes, auch in kleinern Quantitäten, um ermäßigten Preis bezogen werden kann, ist ebenfalls einem ausdrücklichen Anträge der vorigen Ständeversamm lung Genüge geschehen. Ist auch der zunächst nur für die Jahre 1846, 1847 und 1848 bekannt gemachte Zolltarif einstweilen, wiewohl beziehentlich seit 1. August und 1. October dieses Jahres mir einigen nicht unwesentlichen Modifikationen, noch in Wirksamkeit geblieben, so ist dagegen, rücksichtlich der Fort dauer deS deutschen Zoll- und HandelSvereins überhaupt, nachdem der diesfalls bis Ende deS Jahres 1853 in Kraft bestehende Vertrag von einer Seite gekündigt worden, zu vörderst der Eröffnung anderweiter Unterhandlungen ent gegenzusehen, deren Ergebniß seiner Zeit den Ständen mit- getheilt werden wird. Durch Beitritt anderer deutscher und außecdeutscher Re gierungen zum deutschen Postvereine steht demselben eine immer größere Ausdehnung bevor. DaS bereits erlassene Berggesetz wird demnächst ins Leben treten und hoffentlich die Erwartungen rechtfertigen, die davon für den Bergbau gehegt werden. Soviel das hierländische StaatSeisendahnwesen betrifft, so hat die inmittelst erfolgte Vollendung der sächsisch-bai rischen Bahn sammt der Leipziger Verbindungsbahn schon jetzt die Großartigkeit deS dortigen Güterverkehrs in einem solchen Umfange an den Tag gelegt, daß denselben die vor handenen Betriebsmittel gegenwärtig kaum zu bewältigen vermögen. Ein nicht minder erfreulicher Aufschwung zeigt sich bei dem Güterverkehre auf der sächsisch-schlesischen Bahn, und die nahe bevorstehende Eröffnung deS gewöhnlichen Güter verkehrs auf der sächsisch-böhmischen Linie läßt auch hier eine namhafte Frequenz erwarten. Der Bau der Chemnitz- Riesaer Bahn wird mit allen Kräften gefördert und schrei tet seiner Vollendung rasch entgegen. Wie aber im All gemeinen das sächsische Eisenbahn- und Telegraphensystem seiner vollständigen Ausbildung nicht mehr fern ist, so be darf eS, um dasselbe in staatswirthschaftlicher wie finan zieller Beziehung so nutzbar zu machen, als es die darauf verwendeten Opfer erheischen, nur noch verhältnißmäßig ge ringer Ergänzungen, wegen deren Ausführung den Stän den die hierauf bezüglichen Vorlagen werden gemacht werden. Das ordentliche und außerordentliche Staatsbudget für die bevorstehende Finanzperiode werden unverzüglich vor gelegt und damit infolge deS Gesetzes vom 5. Mai dieses Jahres §. 6 die Verhandlungen über ein bloßes Provisorium vermieden werden; ebenso wird der Rechenschaftsbericht auf die Periode 18F* in kürzester Frist folgen. Ueber die volle Summe einer Million von der früher» Anleihe kann noch zu Gunsten der finanziellen Maßregeln verfügt werden, welche behufs der Bestreitung außerordentlicher, theils auf früher gefaßten Beschlüssen beruhender, theils im Interesse der Zukunft nicht wohl vermeidlicher Ausgaben ebenfalls unverweilt zur Prüfung vorgelegt werden sollen. Muß auch eine vollständige Revision der Gesetzgebung im Betreff der Gewerbe- und Personalstruer zur Zeit und bis nach dem Erscheinen einer neuen Gewerbeverordnung noch ausgesetzt bleiben, so werden doch immerhin einige dringende Fragen durch eine kurze Gesetzvorlage gelöst werden können. Die Entwürfe eines allgemeinen bürgerlichen Gesetz buchs, deS revidirten Strafgesetzbuchs, deS Gesetzes über daS Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen und einer Straf- proceßordnung, sowie die Entwürfe deS revidirten Militär- strafgesehbuchS und einer Militärstrafproceßordnung, endlich der Gesetze über die Bildung der Justiz- und Verwaltungs behörden sind theilS vollendet, theils ist deren Vollendung schon in der nächsten Zeit zu erwarten. Die große Um fänglichkeit dieser verschiedenen Entwürfe aber, welche sämmtlich in einem inner», zum Theil nothwendigen Zu sammenhang« stehen und daher eine getrennte Vorlegung einzelner derselben an die Stände nicht wohl gestatten, läßt zu möglichster Zeit- und Kostenersparniß einige besondere Be stimmungen in Bezug auf dir Form der Behandlung und insbesondere auf die Vorberathung durch Deputationen wünschenswert!) erscheinen. Es wird daher hierüber als bald ein Allerhöchstes Decret an die Stände gelangen. In Berücksichtigung des in der ständischen Schrift vom 10. April dieses Jahres gestellten Antrags werden Vor lagen wegen Erleichterung der Allodificirung der Lehne, namentlich auch hinsichtlich der auf dem Falle stehenden Lehne, an die Ständeversammlung gebracht werden. Auf die beiden ständischen Schriften vom 31. März dieses Jahres und unter Berücksichtigung der darin gestell ten Anträge ist daS Gesetz über daS Verfahren bei Stö rungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung unter dem 10. Mai dieses Jahres und das Gesetz, die Aufhebung der zu Publikation der deutschen Grundrechte ergangenen Ver ordnung vom 2. März 1840 betreffend, unter dem 12. Mai dieses JahreS zur Publikation gelangt. Infolge deS letztgedachten Gesetzes war an die Stelle der dadurch außer Wirksamkeit gesetzten, auf daS Auswan derungswesen bezüglichen Bestimmungen eine neue Regu- lirung dieses Gegenstandes nöthig geworden, welche durch die auf Grund ständischer Ermächtigung unter dem 12. August dieses Jahres erlassene Verordnung, die Auswanderungen aus dem Königreiche Sachsen und die deshalb in Obacht > zu nehmenden Erfordernisse betreffend, erfolgt ist. Nicht minder ist in Gemäßheit der ständischen Schrift vom 11. April dieses Jahres daS Gesetz wegen Ab- änderung einiger Bestimmungen des Gesetze- über die Ver hältnisse der CivilstaatSdiener vom 7. März 1835 unter dem 24. April dieses Jahres publicirt worden. Ueber einen bei Anwendung dieses Gesetzes hervor getretenen Zweifel, welcher eine authentische Erläuterung des erster» in dem betreffenden Punkte zu bedingen scheint, wird den Ständen eine besondere Gesetzvorlage zu gehen. Den Anträgen in der ständischen Schrift vom 11. April dieses JahreS entsprechend ist unterm 15. Mai dieses Jahres das Gesetz, Nachträge zu den bisherigen Ab lösungsgesetzen betreffend, und unterm 24. Oktober dieses Jahres zu Beförderung eines einfachen und mit möglichster Kostenersparniß verbundenen Verfahrens bei Ausführung dieses Gesetze-, sowie unterm 29. Oktober dieses JahreS wegen Feststellung der für weggefallene gutshcrrliche Rechte aus der Staatskasse zu gewährenden Entschädigungen Ver ordnung erlassen worden. Dagegen wird nach Maßgabe der nun beendeten Ver handlungen mit den Oberlausitzcr Provinzialständen, dem Vorbehalte in §. 7 des gedachten Gesetzes gemäß, die Verordnung, durch welche der Zeitpunkt bestimmt wer den soll, mit welchem die in §. 4 unter b. und k. genann ten Gewerbsabgaben und Concessionsberechtigungen auch in derOberlausitz in Wegfall kommen, seiner Zeit erlassen werden. Das Gesetz über die Communalgarden ist unter Be rücksichtigung der in der ständischen Schrift vom 11. April dieses Jahres beantragten Abänderungen unterm 14. Mai dieses Jahres publicirt und mittelst Verordnung vom näm lichen Tage daS zu dessen Ausführung Nöthige verfügt, nächstdem aber, der in der gedachten ständischen Schrift er- theilten Ermächtigung gemäß, ein abgeändertes Discipli- narcegulativ für die Communalgarden, welches den Stän den mittelst besondern Dekrets zur nachträglichen Genehmi gung vorgelegt werden wird, gleichzeitig erlassen, und eine Zusammenstellung der fortan geltenden besondern Bestim- ! mungen über den Dienst der Communalgarden unter Au- grundelegung des dem Mandate vom 29. November 1830 beigefügten Regulativs bearbeitet und mit den übrigen Vorschriften zu allgemeiner Kenntniß gebracht worden. In Gemäßheit der von den Ständen erlheilten Ermäch tigungen ist unter dem 13. Mai dieses JahreS eine Ver- wilv wie möglich ; Bellmann halte auf Erden nicht- zu thun al- ! zu singen. Sein moralischer Charakter war ohne Tadel ; er ver achtete äußere Ehre und Reichthümer und spottete in seiner harm losen Weise über die Thorheit derer, die dem Unwesentlichen Werth beilegen oder den ihren im Aeußerlichen suchen. Er dichtete nicht um Gunst und Gabe. Er sang, so wie der Vogel singt, Der in den Zweigen wohnet. Bellmann war Improvisator, und einen großen Theil der unS erhaltenen Poesien haben seine Freunde erst gesammelt*). Wenn er unter ihnen saß und die Lust im Schwangt ging, sang er zur Guitarre Lieder, die sich auf die unmittelbare Gegenwart bezogen. Er erfand die Musik selbst, benutzte alte Volksweisen und französische Melodien, wie sie damals in Schweden viel gehört wurden. DaS würfelte er bunt zusammen, paßte eS seinem Terte an und richtete für die Genossen einen ChoruS ein. So begeistert konnte er dir Nacht hindurch singen. Er hat eS auch vor dem Könige, der ihn den schwedischen Anakrron nannte, oft genug gethan. Bellmann hatte viel mimische- Talent. Er ahmte dichtend und singend die Instrumente eine- Orchester- nach, und wenn man jetzt noch in lustiger Gesellschaft ein Bellmann'scheS Stück aufführt, so wird ,S gepaukt und getrommelt, wir der Kapellmeister r» angieb«. Bellmann selber machte weder aus den Ruhm eine« originellen Dichter-, noch auf sonst irgend etwa- den geringsten Anspruch; die franzöflrten Kunstrrgrln der *) Bellmann betrat die dichterische Laufbahn mit geistlichen Poesien (Sain« Högttd). Von seinen Poesien anacreontlscher Natur «rfchien bei seinen Lebzeiten „Bacchi Tempel", 17SI, und die „FrrdmannS Episteln". Nack seinem Tode hat man berau«gegebrn „Fredmann'S Handskrister" und „Bellmann Skaldesiyckrn" rc. Akademie waren ihm fern und fremd. Er dachte nicht daran, Lorbecren zu ernten. Er war kein Dichter, sondern ein Sänger. Seine Poesie erschafft nicht plastische Gestalten, sein Lied gleicht der Seifenblase, in der sich die Umgebung, mag sie sein wie sie wolle, freundlich und bunt und schillernd abspiegelt. Seine Lieder sind voll jubelnder Lust, voll sprudelnden HumorS, voll gut- mülhiger Schalkhaftigkeit, aber dann auch wieder zart und finnig; eS weht durch sie der allen nordischen Sängern eigenthümliche Zug stiller, sinnender Wehmuth, nicht nachweisbar in bestimmten Gedanken und einzelnen Worten, aber dem liefern Gemüthe durchaus hörbar. Eine rigorose Moral wird an dem Inhalte mancher seiner Lieder mäkeln. Man macht eS zwar jetzt nicht besser, aber man macht eS im Stillen. Manches muß man auS rem Geschmack« seiner Zeit ansehen. Die Sprache behandelt Bellmann nsit außer ordentlicher Leichtigkeit. Er starb nach mehrwöchentlicher Krank heit einen schönen Dichiertod. Seine Freunde waren um ihn versammel», und er ließ sie, nach seinem AuSrrucke, noch einmal den Bellmann hören. Er sang die ganze Nacht hindurch in strömender Begeisterung seine- frohen Leben- Schicksale, deS milden König- Lob, seinen Dank gegen die Vorsehung, die ihn unter einem so edlen Volke und in einem so schönen Lande geboren werden ließ. Zuletzt gab er jedem der Anwesenden in besondern Strophen und eigener, der Persönlichkeit entsprechender Melodie Abschied für diese Erde. In Thränen aufgelöst, baten ihn die Freunde aufzuhüren. „Laßt mich doch sterben," sagte er, „wie ich gelebt habe!" Man mußte ihm noch einmal den vollen Becher reichen. Er stimmte den SchlußverS seine- Schwanen- grsange- an und — verstummte. Dir Nation hat Bellmann zu ihrem Lieblinge gemacht. I ordnung über die Ausübung der Jagd erlassen und mit wenigen Ausnahmen die neue Regulirung der Jagdbezirke bereits durchgeführt worden. Die Rcssortverhälrnisse in Eisenbahn-, sowie in Berg- und Hüttenangelegenheiten zwischen den Ministerien deS Innern und der Finanzen sind in Ergänzung und Abän derung der Verordnung wegen Einrichtung der Ministerial- departementS vom 7. November 1831 und der Verordnung wegen der Ressortverhältnisse de« Eisenhüttenwesens von, 31. December 1836 durch die Verordnung vom 26. Juni dieses Jahres neu regulirt worden. Die auf die Vernichtung der bestehenden Staatsverfas sungen und aller socialen Verhältnisse abzweckenden Bestre bungen der Umsturzpartei haben, namentlich vom Auslande her, leider noch bis in die jüngste Zeit fortgedauert und die Wachsamkeit und Thätigkeit auch der hierländischen Behörden, um ihnen kräftigst entgegenzuwirken, unaus gesetzt in Anspruch genommen. Ist eS den Behörden möglich geworden, den Ausschrei tungen der extremen Parteien erfolgreich zu begegnen, so hat dazu wohl daS mit ständischer Zustimmung erlassene Gesetz vom 22. November vorigen Jahres, da« Vereins und Versammlungsrecht betreffend, als auch das unterm 14. März dieses Jahres publicirte Gesetz, die Angelegenhei ten der Presse betreffend, wesentlich beigetragen. Beide Gesetze haben sich bei ihrer bisherigen Anwendung im In teresse der öffentlichen Wohlfahrt vollständig bewährt. Von der Ermächtigung, die durch Betheiligung säch sischer Producenten an der großen Industrieausstellung zu Lon don erwachsenden Kosten aus Staatsmitteln zu bestreiken, ist mit thunlichster Sparsamkeit Gebrauch gemacht worden. Die getroffenen Veranstaltungen haben sich alü zweckmäßig be währt und zu der Genugthuung geführt, daß der an sich nicht unbedeutende Aufwand, im Vechältniß zu dem anderer Staaten und dem unverkennbaren Nutzen, den die Aus stellung auch für die sächsische Industrie gewährt hat, sich keineswegs als hoch oarstellt. Ueber die Art der Ausführung und die Verwendung der verwilligten Geld mittel werden den Ständen weitere Mittheilungen gemacht werden. Die sächsische Industrie hat in London einen ehren vollen Platz behauptet und bei kompetenten Richtern die wohlverdiente Anerkennung in vergleichsweise reichlichem Maße gefunden. Der Bau des neuen Museums ist soweit vorgeschritten, daß der äußere Bau durchaus, der innere Ausbau größten- theils vollendet und das ganze Gebäude vollständig unter Dach gebracht worden ist. Die monumentalen Bildwerke an den Umfassungsmauern und die innere Ausstattung des Gebäudes erfordern jedoch noch einen länger» Zeitaufwand, und da alle Räume vollständig austrocknen müssen, ehe der Bau der öffentlichen Benutzung übergeben werden kann, so wird die- Letztere vor dem Herbste des Jahre« 1853 nicht möglich kein. Daher kann auch die von der letzten Ständeversammlung beantragte Vorlage eines neuen Regu lativs über die Beaufsichtigung und Verwaltung der kö niglichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, nebst einem Etat des Beamtenpersonals, erst beim nächsten Land tage erfolgen. Die zur Instandsetzung des ElsterbadeS eingeleiteten Herstellungen haben einen erfreulichen Fortgang genommen, und eS steht zu hoffen, daß bereit« im künftigen Jahre die hauptsächlichsten Anlagen dem Gebrauche vollständig übergeben werden können. Durch die theilweise Verlegung des Elsterflusses, welche hierbei nicht zu umgehen war, sind zwei weitere im alten Flußbett zu Tage kommende Mineralquellen gewonnen wor den, von denen die eine für das Bad von besonderer Wich tigkeit zu werden verspricht. Die Arbeiten zu einer zweckmäßigen Umgestaltung un serer Gewerbegesetzgebung sind im Gange und sollen mit thunlichster Beschleunigung ihrem Ende zugeführt werden. Es wird sich dann erst übersehen lassen, ob und in wuchern Umfange noch dec Berathung gegenwärtigen Land tags Vorlagen dieser Art unterstellt werden können. Eine zwischen der hiesigen und der k. preußischen Re gierung unter dem 31. December vorigen JahreS abge schlossene neue Uebereinkunft wegen gegenseitiger Ueber- nahme der Ausgewiesenen hat Verhandlungen in Betreff deS nämlichen Gegenstandes unter einer größern Anzahl deutscher Staaten zur Folge gehabt und zum Abschluß eines zu Gotha am 10. Juli diese« JahreS von den Be vollmächtigten von 16 der dabei betheiligten Regierungen unter zeichneten Vertrag« geführt, der nach erfolgter allseitiger Neuere Dichter — und Schweden ist auch jetzt nicht verarmt an poetischen Talenten — freuen sich, wenn ihre Lieder neben den Bellmann'schen gesungen werden. Er und sein Lied fehlen nirgenvS, wo frohe Menschen ein heitere- Fest feiern. DaS Gasthaus zu den drei Lilien in Stockholm ist sein volkSihümliche« Denkmal. Bellmann verkehrte hier oft, und da- Local hat man sorgfältig in derselben Verfassung erhalten. (Forts, folgt.) Wissenschaft. Ans einem Schreiben de- Herrn Bunsen im „Daily NewS" entnehmen wir, daß die leiden deutschen Reisenden Barth unv Over weg im Innern von Afrika mit der Er forschung deS Tschadsee- (8 Grad N. Br.) beschäftigt find und bei den vielgefürchieten und unabhängigen Biddumah- durch die Geltung deS englischen NamenS günstige Aufnahme gefunden Halen. Di, Reisenden glauben, daß sie ein Jahr zur Er forschung diese- LeegebieieS. besonder- der östlichen und nördlichen Gestade, gebrauchen werden, und gedenken dann eine Ereursion nach dem Lande der BagbarmaS zu machen, da- ihnen jetzt geöffnet ist. Die für die Mission Richardson'- bestimmten Geld summen und Waaren sind ihnen bekanntlich nach dessen Tode von der englischen Regierung zur Fortsetzung der Expedition zu gewendet, und «S ist ihnen gelungen, den Scheikh von Bornu zu einem Handelsverträge mit England zu bestimmen. ES fleht bei den Reisenden der Entschluß fest, durch Centralafrika in süd östlicher Richtung bi- an die Küste von MombaS oder selbst bi- Mozambique vorzudringen. Berichtigung. In der gestrigen literarischen Notiz lie» „Hägringar" statt „Havnngar".