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Der sächsische Erzähler : 07.11.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193911077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19391107
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19391107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Der sächsische Erzähler
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-11
- Tag 1939-11-07
-
Monat
1939-11
-
Jahr
1939
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 07.11.1939
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WWWW Ich« Kriege, angewaüdt nicht« I« de« 9is hin, dal -iss 3. 4. len 5 »le» ei« »um Ar- ruznieker. mpel« «m Man muß aber die richtigen Lampen in erforderlicher Störte verwenden. Zur Ardelt an ber Hodeldant gehört eine Leuchte mit einer so - Watt. IZ-Lampe. Verlangen Sie in den Äettrolicht Fachgeschösten immer die innenmattierten m laütz ehrt ;r deut- i Volks- lietz der Heute Montags u. Mittwochs 19-21 Uhr Dienstags u. Freitags 18—20 Uhr Dienstags n. Freitags 17- 20 Uhr Dienstags n. Freitags 18- 20 Uhr Oeffentlichc Erinnerung an die Steuerzahlung Es wird an die Zahlung folgender Steuern erinnert: 1. der am 10. November 1939 fälligen Umsatzsteuervorauszah- lungen für Monatszahler, 2. der am 5. November 1939 fällig gewesenen sowie der bis zum 20. November 1939 zu entrichtenden Lohn- und Wehrsteuer nebst Kriegszuschlag, 3. der bis zum 10. November 1939 zu entrichtenden Vermögen steuer, 4. der bis zum 10. und 20. November 1939 zu entrichtenden Beförderungsteuer, 5. des bis zum 10. November 1939 zu entrichtenden Kriegszu- schlages zum Kleinhandelspreis für Liköre, Weinbrand und Spirituosen, der im Monat Oktober 1939 von den Verbrau chern zu erheben war, 6. des bis zum 20. November 1939 zu entrichtenden Kriegszu schlages zum Kleinhandelspreis von Bier, Tavakwaren und Schaumwein für den Monat Oktober 1939, der von den Steuerzahlern (Brauereien, Bierverteilcrn, Tabakwaren- und Schaumwein-Herstellern) aLzuführen ist, 7. des Steuerabzugs von Auf- l Die Steuerabzugsbekräg« sind bin- sichtsratsvergiitungen, z nen einer Woche nach Zufliehen trnber ^fpmwea» l«r Feier t -er Be in durch- ender rrespon- > 9. No- er Bür- 'LO Uhr wird in ßene- ufen ! . MM nahm« de« Ho^Iadmig » Dampfers rörtert, die malen Zwi- u-Wilhelm- llen geprüft rch me üb- «, daß da» en hat da» land gefah- ppt und licht um Kreisen ist neutralen c deutschen irisiert lcht iinmer, Schiff zu >n an, daß ergeben folge ist der zen Bestim- ach Rotter- die auf der tel, Motor- w. Lolland behauptet auf Grund der Nord- mit 95« Oktober «r und ca^or- r 1000 ehmun- haben, in Est- ist oder ang ge- k 12 000 wie der )zeana" letztere cüßeren Fracht- MM MWWM» Bekanntgabe zue Abgabe von Volksgasmasken Nachdem der Feind im Osten niedergekämpft ist, sind Gas masken in unserem Gebiet zunächst nicht mehr unbedingt not wendig. Wer eine Volksgasmaske besitzt, hat sie zugunsten der deutschen Volksgenossen im Westen des Reiches, die noch nicht außerhalb jeder Gefahr sind, abzugeLen. Unter Bezugnahme auf 8 15 Nr. 5 des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939, RGBl, l S. 1615, in Verbindung mit der Bekanntmachung von Bedarfsstellen außerhalb der Wehrmacht, die zur Inan spruchnahme von Leistungen nach den 88 3d, 14 und 15 Nr. 5 des Reichsleistungsgesetzes berechtigt sind, vom 13. Oktober 1939 (RGBl. I Nr. 202) ergeht deshalb folgende Aufforderung: 1. Jeder Eigentümer einer Volksgasmaske hat sie unverzüglich, wenn vorhanden, in dem Originalkarton verpackt, abzu- . liefern. 2. Die Ablieferung hat Lei den unten aufgeführtcn NSV.- Dienststellen zu erfolgen, denen auf Anweisung des Reichs ministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luft waffe von den Landräten und Oberbürgermeistern im Ein vernehmen mit der NSDAP, die Einsammlung der Volks- gaSmasken übertragen worden ist. Für die erfolgte Ablieferung einer Volksgasmaske erhält der Ablieferer von der zuständigen Dienststelle der NSV. im Auftrage der von mir entsprechend angewiesenen Land räte und Oberbürgermeister eine Leistungsbescheinigung. Wer seine Volksgasmaske nicht selbst gekauft, sondern von seiner Dienststelle oder seinem Betrieb empfangen hat, hat die Gasmaske nicht unmittelbar an seine zuständige NSV.- Dienststelle, sondern an seine Dienststelle oder seinen Betrieb abzuliefern, es sei denn, daß die Dienststelle oder der Betrieb ihn zu einer unmittelbaren Ablieferung an die NSV.-Dienst- stelle ermächtigt. Die Dienststelle oder der Betrieb geben ihrerseits die gesammelten Gasmasken der Gefolgschaftsmit glieder an die für sie zuständige NSV.-Dienststelle gegen Empfang der Leistungsbescheinigung gemäß Nr. 3 ab. Wer der Aufforderung zur Abgabe nicht nachkommt, kann sich nach 8 34 des Reichsleistungsgcsetzes strafbar machen. Von der NSDAP. — Amt für Volkswohlfahrt — Kreis Bautzen sind als Annahmestelle» die folgenden NSDAP.-Orts- gruppen — Aemter für Volkswohlfahrt — bestimmt worden: Bautzen-Mitte Kesselstr. 32, I Bautzen-Nord „ „ Bautzen-Ost Wallstr. 3 Bautzen-Süd Strehlaer Str. 36 Bautzen-West in der Michaelisschulc Dresdner Str. 14 Großpostwitz im Geschäftszimmer Hauptstraße (Pilgerschänke) Kirschau im Geschäftszimmer Callen- berger Str. (Spritzenhaus) Neukirch (Lausitz) Gemeindeamt Sohland/SPree im Geschäftszimmer, Rathaus Wilthen im Geschäftszimmer, Mittelstraße Bautzen, am 1. November 1939, Der Landrat zu Bautzen . Der Oberbürgermeister zu Bautzen - Küchen- und Nahrungsmittelabfälle zu lammeln wollen, eine ortSpolizeiltche Er- Zungen für eine . Erfassung der Kuchen- und Nah- : Schweinemast geschaffen. ES ist damit Dienstags u. Freitags IS-20 llhr rührt. Der Unternehmer kann das BeschäftiaunasöerhLltniS nur kündigen, wenn der Reichstreuhänder der Arbeit dies zu läßt. Hierdurch wird, wie der Reichsarbeitsminister in einem Erlaß an die Arbeitsämter auSführt, den »um Wehrdienst ein berufenen Arbeitskräften ihr Arbeitsplatz erhalten, eS sä denn, baß sie ihrerseits von dem Kündigunasrecht, daS die Verord nung vom 1. September nicht einschränkt, Gebrauch machen. Ist dies der Fall, so ist die Zustimmung des Arbeitsamtes nicht er forderlich, denn für die Beschränkung deS KündigungSrechteS der -um Wehrdienst Einberufenen liegt auch kein arbeitseinsatz mäßiges Bedürfnis vor, da diese Arbeitskräfte dem Arbeitsein satz nicht zur Verfügung stehen. Aus Bischofswerda und Umgegend Bischofswerda. 7. November Lettow-Vorbeck im Schützenhaus Die über vierjährige heldenhafte Verteidigung von Deutsch- Ostafrtka gegen eine erdrückende Uebermacht von Engländern, Belgiern und Portugiesen gehört zu den größten Ruhmestaten der Kriegsgeschichte. Als General v. Lettow-Vorbeck am 15. Nov. 1918 auf Befehl der Novemberregierung gezwungen , war, die Waffen zu strecken, da hatte ein Heldenkampf ohnegleichen sein Ende erreicht, dem auch der Gegner seine Anerkennung nicht versagen konnte. Unbesiegt ist Lettow-Vorbeck geblieby». Seine Leistungen in einem ungleichartigen Kampf und sein Organ», sationstalent stellen ihn für immer in die erste Reihe unserer Führer im Weltkrieg. . Gestern abend stand nun der Held von Deutsch-Ostafrika wie der vor uns, nachdem er schon einmal, vor 14 Jahren, zu uns ge sprochen hatte. Saal und Galerie des Schützenhauses war überfüllt, besonders zahlreich war die Jugend deS Führers w treten. Als Oberlehrer Ratze im Namen deS Rmu,, bundes und der Veranstalter des Abends (Schützenhauspäch Warschau und das BolkSbtldungswerk) General v. Lettow-Vi Leck begrüßte, entgegen, der sich wiederholte, als General o. Lettow-Vorbeck lms Podium betrat. Er dankte erst herzlich für die ihm in Bischois- werda bereitete Aufnahme und die vielem Freundlichkei ten, die ihm im Laufe de» Tages erwiesen wurden- Und nun begann General v. Lettow-Vorbeck mit einer fesselnden Schilde rung des zähen Kampfes um Deutsch-Ostafrika. , Unsere Kolo nien waren in keiner Weise für den Krieg vorbereitet. ES waren w«er Munition noch sonstige Vorräte für den Kriegsfall vor handen, dazu war man vollständig abgeschnitten von der Hel mat, und die Truppe zum größten Teil noch mit der veralteten Jägerbüchse von 1871 ausgerüstet. Trotzdem hat die deutsche Schuhtruppe in den ersten beiden Jahren glanzende Baffentaten vollbracht und den Eluländern «.Belgiern vernichtende Schlage zugefüat, doch im März 1916 wendete sich das Blatt. DaS stolze Englam» konnte die beschämende Schlappe auf seinem ureigensten Gebiet, dem Kolonialkrieg, nicht hinnehmen, es setzte darum starke Kräfte, insgesamt etwa 300 000 Mann, in Deutsch-Ostafrika ein. Nun war der Feind zu über mächtig geworden, und es begann jetzt für die Deut schen ein zäher Rückzugsfeldzug, ein Buschkrieg, den der von allen Hilfsquellen abgeschnittene nur auf eine kleine Truppe von etwa 2000 weißen u- 3000 färb. Truppen sich stützende Lettow-Vor beck mit zäher Energie weiterführte, um die zahlreichen feindlichen Kräfte zu binden und die Kameraden in der Heimat in rhrem schweren Kampfe zu entlasten. Durch die inzwischen erfolgte Kriegserklärung PortügalS war der Ring um ihn völlig ge schlossen. Mehr und mehr > sichtSratsvergütungen, I nen einer Woche nach Zufließ« 8. des Steuerabzugs vom Ka- ' der Vergütungen bezw. des Kl Pitalertrag. I pilalertrageS abzuführen. Wer nicht pünktlich zahlt, hat einen Säumniszuschlag von 2 v. H. deS rückständigen Steuerbetrages verwirkt und sofortige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erwarten. Finanzamt Bischofswerda (Sa.), am 7. November 1939. Da» heutige vl«tt umfaßt S Selten. Aauptschilstlelter: Verlagsdirektor Max Fieder« r. Verantwortlich kür Politik, Unterhalt»«!,, Heimatteil, Bilderdienst und den übrigen Text teil: Max Ftederer: für die «nzeigenlelwng: Melanie May; Druck und Vertag von Friedrich May, sämtlich in Bischofswerda. — Dresdner Schrifileltung: Walther Schur, Dresden kl, Nhland- siraße 2«. - Zur Zeit ist Preisliste Nr. 5 gültig. für die eigenen Tiere gesammelt haben, entfallt die Pflicht, die Abfalle dem EHW. zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen wird nach eingehender Prüfung im Einvernehmen mit dem EHW. eine blondere polizeiliche Genehmigung erteilt. Die Hauseigentümer Laben die Aufgabe, die vom EHW. ge nehmigten Sammel ei mer zu beschaffen, die bet den Orts gruppen der NSV. zu einem angemessenen Preise erhältlich sind. Sie haben weiter für die Aufstellung an geeigneten wet- teraeschützten Stellen und Mr die regelmäßige und gründliche Reinigung zu sorgen. Die Polizeiverordnung bestimmt weiter hin, daß Personen, die Küchen- und Nahrungsmittelabfälle zu gewerblichen Zwecken sammeln wollen, eine ortspolizeiliche Er laubnis beantragen müssen. Mit dieser Regelung sind alle Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und restlose Erfassung der Küchen- und Nah- rungSmittelabfälle zur Schweinemast geschaffen. ES ist damit »u rechnen, daß die Zahl der schon vorhandenen bzw. vor der Fertigstellung stehenden 1200 EHW.-MSstereien in nächster Zett weiter steigen wird. Dementsprechend wird sich der Beitrag des EHW. zur Nahrungssicheruna des deutschen Volkes stetig er höhen. Seit Einführung deS EHW. bis zum KriegSbeainn sind in den EHW.-Mästereien bereits über 24 Millionen Kilogramm Schweinefleisch und Fett aus KüchenaVfällen erzeugt worden. Singwitz, 7. November. Wage« mit MehlsSSen umgekippt. Auf der Staatsstraße von Singwitz nach Bautzen ereignete sich ein Unfall, der noch glimpflich ablief. Ein mit Mehlsäcken schwer beladener Wagen (Tafelwagen) fuhr am Sonnabend in Richtung Bautzen. Vergab kam der Wagen plötzlich ins Rollen, überschlug sich und kippte um. Einige Mehlsäcke platzten, der größte Teil jedoch blieb Glücklicherweise unversehrt, so daß kem größerer Sach schaden entstand. Die vor den Wagen gespannten Pferde blieben unverletzt, auch kamen Menschen nicht zu Schaben. Bautzen, 7. Nov. Ein treuer Kämpfer de» Führer» heimge- gangen. Mitten auS einem arbeitsreichen und schaffensfrohen Leven schied am Sonnabend Pg. Walter Lehmann, der der zeitige Geschäftsführer der KreiSwaltung der Deutschen Arbeits- sront in Bautzen. Walter Lehmann ist aus seiner parteiamtlichen Tätigkeit in weiten Kreisen bekannt. Die Partei und die MlF. verlieren in dem Toten einen rührigen und treuen Mitarbeiter. Kamenz, 7. November. Die BorratSkammer eine» Hotels ausaeräumt! Am Sonnabend, vermutlich in den Abendstunden, wurde in einem hiesigen Hotel ein frecher Diebstahl verübt. Der Täter entwendete äuS der Vorratskammer fast sämtliche Fleisch und Wurstwaren. Etwaige sachdienliche Angaben, die zur Auf klärung des Falles dienen können, werden an den Gendarmerie posten im Rathaus erbeten. — , Fahrpreisermäßigung zum Besuche Verwundeter Die Deutschs Reichsbahn gewährt ab 15. November folgen- den Angehörigen deutscher Teilnehmer am gegenwärtigen Kriege eine Fahrpreisermäßigung von 50 v. H. zum Besuche der in ärztlicher Pflege befindlichen verwundeten oder kranken und zur Teilnahme an der außerhalb des Heimatortes stattfindenden Be erdigung von verstorbenen deutschen Teilnehmern am gegenwärtigen Kriege ») den Eltern, Ehegatten, Kindern, Geschwistern und Verlobten, auch Stiefeltern oder «lindern und Adoptiveltern oder- «lindern; I>) Großeltern, Enkelkindern, Schwieger- und Pslegeeltern sowie Ge schwistern der Ehefrau des Kriegsteilnehmers. Angehörige unter b) erhallen die Fahrpreisermäßigung nur. wenn sie die unter a) ge nannten Angehörigen vertreten, weil diese nicht mehr leben oder aus besonderen Gründen nicht reisefähig sind. Die Entfernung für die einfache Fahrt muß mindestens 50 Km. betragen. Bei Be nutzung zuschlagspflichttger Züge sind die vollen Zuschläge zu Zahlen Minderbemittelte, die nicht in der Lage sind, das ermäßigte Fahrgeld zu zahlen, können vdn den NSD.-Dienskstellen Gutscheine erhalten, gegen deren Vorlage am Fahrkartenschalter das Fahrgeld gestundet wird. Die erforderlichen Angaben zur Inanspruchnahme der Er mäßigung sind in einem der Fahrkartenausgabe vorzulegenden An träge von der Polizeibehörde zu bescheinigen. „Mutter" für einsame Soldaten Eine Aktion Ler Reichsfrauenführung Die Reichssrauenfühmrng hat «ne Mtion zugunsten der einsamen Soldaten einaeleitet, jener Manner im-feldgrauen Rock, die keine Verwandten in der Heimat haben, und die dennoch ebenso auch auS der Heimat betreut werden sollen wie ihre Kameraden mit Familie. Me in einem ersten Zwischenbe richt bekannt gegeben wird, konnten ,bisher schon über 2000 An schriften einsamer Soldaten durch die Reichsstelle deS Deutschen Frauenwerks an Volksgenossen" m der Heimat vermittelt wer den. Biele Briefwechsel haben sich angebahnt, und in manchen einsamen Unterständen, zu manchen fernen Wachtposten brachte ein Heimatbrief von unbekannter Hand unerwartete Freude. Immer weitere Kreise zieht die Feldpostvermittluna, immer höher häufen sich in den Räumen der Reichsfrauenführung die täglich einlaufenden Briefe. Während Kinder und junge Men schen meist sachlich uttd knapper schreiben, sind eS vor allem die Briese älterer Männer und Frauen, die sich durch besondere Offenheit und Heimlichkeit deS ToneS auszeichnen. Hunderte von Mütterbriefen sind darunter. Eine Mtwe mit vier Kin dern, die nicht mit Glücksgütern gesegnet ist. berichtet, daß sie schon ein Päckchen für einen elternlosen Soldaten gepackt habe, „denn wenN's für die vier eigenen Buben reicht, reichts auch noch für einen fünften". Verschiedene Familien laben Verwun dete, verwaiste Soldaten zur Erholung zu sich ein. Immer wie der liest man den Satz: „Ich möchte einem Soldaten die Mut ter ersetzen." Die Briefe der Männer beherrscht das Erlebnis des Krieges. Viele von ihnen waren im Weltkrieg schwer ver wundet, haben Söhne und Kameraden im Felde verloren. Immer wieder liest man, daß sie „leider nicht «mgezoaen sind" und daß sie nun fast beschämt bequem und gesichert ihr Leben weiterführen können, während die Soldaten draußen für Deutschland auf Ler Wacht stehen. Westwallarbeiter aus einem Gemeinschaftslager haben für Päckchen zusammengeleat und zahllos sind die besonderen Ueverraschunaen, die die Arbeiter und Bauern in der Heimat für die Feldgrauen ausgedacht haben. Kündigungsrecht der Einberufenen Berlin, 7) Nov. (Eig. Funkm.) Nach dem geltenden Recht wird durch die Einberufung zu einer Dienstleistung im Wehr dienst das bestehende BeschaftiaungsverhältniS nicht gelöst. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ruhen für die Dauer der Einberufung. Indessen bleibt daS Recht deS GefolgschaftSmit- gliedeS auf Kündigung deS BeschäftigungSverhältntsseS unbc- ichskolonial- ' """»ter - - For ste, da rauschte langanhaltender Beifall dem Helden er sich wiederholte, als General o. rat. Er bankte erst herzlich für stolze England konnte die beschämende ureigensten Gebiet, dem Kolonialkrieg, s 77 ' 7 7 ' -'., 7 7 ' in, Deutsch-Östafrika ein. Nun z, ein Buschkrieg, den der von nur auf eine kleine Truppe von sich stützende Lettow-Vor- um die zahlreichen feindlichen 7 . in der Heimat in ihrem schweren Kampfe zu entlasten. Durch die inzwischen erfolgte Kriegserklärung PortügalS war der Ring um jhn völlig ge schlossen. Mehr und mehr nach Süden gedrängt, gelqng es ihm, die Portugiesen vernichtend zu schlagen und den Ring auf por tugiesisches Gebiet zu durchbrechen, wo er tief nach Portugieüsch- Ostafrika hineinstieb- Int Herbst 1918 war er in Britisch-Ryode- sia emgedrungen und dort mußte dann infolge der Ereignisse in der Heimat iw November 1918 die Wafsenstreckung erfolgen. Schlicht und einfach schilderte General v. Leitvw-Borbeck dieses heldenhafte Ringen, aber eS Wirkte wie ein Spannender Roman uyd alles folgte mit größter Aufnwrksamkeit^dem Redner. Mit Vortrag An. Reicher Beifall dünkte ihm am Schlüsse. — General V7 Lettow-Vorbeck Warbsreits am gestrigen Vormittag in unserer SLdt eingetroffen. W Würde ihm aus dem Rathaus vom Bür germeister ein Empfang bereitet. AIS großer Jägdfreund war er dann einer Einladung hiesiger Jäger zur Jagd gefolgt. -* Schutz vor F-htrabbierssühl"- anschNeßen! Ein Mitte September in Bischofswerda gSstöhleneS Herrenfahrrad wurde etwa 4 Wochen später in Wurzen in einem Mühlgraben liegend aufgefunden. Da sich ähnliche Fälle in letzter Zeit häufen (ein zweites gestohlenes Rad wurde z. B. iw Bautzen ausgefunden, während hier ebenfälls oft herrenlose Räder gefunden werden), liegt die Vermutung nahe- Laß eS sich bei den Tätern um land streichende Personen handelt. Bei etwaigen verdächtigen Be obachtungen wolle man dis Polizei benachrichtigen, während die beste Vorbeugungsmaßnahme bas Anschließen der Räder ist. Zwei Eier auf L 47 Dresden, 7. November. Im Bereiche der Lanbesbaucruschast Sachsen werden bis 12. November auf den Abschnitt 1, 47 zwei Eier für jeden Verbraucher ausgegeben. m MA MkMsril ms WemWki! Volizeiverordnung regelt Sammlung — Bisher 1200 EHW.-Mästereien NbZ. Berlin, 7. Nov. (Eig. Funkm.) Der Reichsinneumini- ster hat kürzlich die Gemeinden und GememdeverviinLe erneut auf die ernährungspolitische Bedeutung des ErnährunaShflfs- Werkes hingewiesen und betont, daß die Arbeiten zum Ausbau dieses Werkes im Rahmen der finanziellen Ntöalichkeiten nach wie vor zu fördern sind. Der sich daraus ergebenden Forde rung nach einer restlosen Erfassung aller Kuchenabfälle wird jetzt durch eine Polizeiverordnung über das Sqpimeln von Kü chen- und NahrunaSmittelabfällen Rechnung getragen. Darin werden die Grundsätze festgelegt, nach denen sich die Haushalts vorstände, die Inhaber von Betrieben sowie die Hausbesitzer an der Durchführung der Abfallsammlung zu beteiligen Haven. Die Bestimmungen der am 1. November im ganzen Reichsge biet in Kraft getretenen Polizeiverordnung finden stets nur in den Gemeinden oder Gemeindeteilen Anwendung, in denen das Ernährungshilfswerk bereits dip Küchen- und Nahrungsmittel abfälle zur Schweinemast erfaßt. Die Sammlung der Abfalle kann also erst dann beginnen, wenn die erforderlichen Einrich tungen zu ihrer Verwertung geschaffen worden sind. Der Be ginn der Sammlung wird jeweils vom EHW. vekanntgegeben. Hat bas EHW. zur Sammlung der Abfälle aufgerufen, bann find die HaushalttvorstSnde nach Lee Polizeiverordnung verpflichtet, ihr« Küchen- und Nahrungsmittelabfälle dem EHW. zur Berfüauna zu stellen und ft« regelmäßig in die ba- für aüfgestellte« EHW-Hau-sammeleimer zu schütten. Für die Hausfrauen, die fich bisher schau bereitwillig dieser kleine« Mühe unterzogen buben, bedeuten die neuen Vorschriften keine «enberung de» bisherigen Zustande». Sie werden die Küchen-
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